Journalisten- und Presseverlegerverbände fordern Berliner Abgeordnetenhaus zur Sicherstellung ungeschmälerter Pressefreiheit auf

Vorschlag der Regierungsfraktionen trotz begrüßenswerter Änderung weiterhin verbesserungsbedürftig

Die Verbände der Journalisten und Presseverleger haben im Vorfeld der für den 31. Mai geplanten Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses über die Anpassung des Berliner Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung eine ungeschmälerte Beibehaltung der Pressefreiheit für die Berliner Zeitungen und Zeitschriften angemahnt. Die Beibehaltung dieses so genannten Presseprivilegs bedeutet, dass die journalistisch-redaktionelle Tätigkeit lediglich die Vorschriften zur Datensicherheit und zum Datengeheimnis beachten muss und bei Nichtbeachtung gerichtlich durchsetzbaren An-sprüchen ausgesetzt ist. Hingegen ist eine Aufsicht über die Redaktionen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden ausgeschlossen.

Zu begrüßen sei, so Journalisten und Verleger, dass die Regierungskoalition laut der Begründung „die bisherige Rechtslage des sogenannten Medienprivilegs beibehalten“ wolle. Auch sei die Streichung der Pflicht zur Meldung etwaiger Datenschutzverstöße an die Aufsichtsbehörden durch die jüngste Änderung des Gesetzentwurfes ein Schritt in die richtige Richtung, der zu Recht damit begründet wird, dass „im Bereich des Presseprivilegs eine staatliche Aufsichtsbehörde ausgeschlossen“ sei. Im Widerspruch dazu stehe es jedoch, dass weitere Vorschriften über Maßnahmen staatlicher Aufsichtsbehörden nicht ebenso deutlich von der Anwendbarkeit auf die Redaktionsarbeit ausgenommen werden.

„Es ist unverständlich, wieso die Regierungsfraktionen sich einerseits zur Beibehaltung der Pressefreiheit bekennen, dann aber im Gesetzestext hinter diesem Anspruch zurückbleiben“, erklärte ein Sprecher der Verbände der Journalisten und Presseverleger heute in Berlin. „Das Abgeordnetenhaus sollte ohne Wenn und Aber die Pressefreiheit der Berliner Zeitungen und Zeitschriften verteidigen.“

Falls die Regierungskoalition dennoch keine zweifelsfreie Beibehaltung der Pressefreiheit beschließen sollte, sei es zwingend erforderlich, den nötigen Schutz in der weiterhin ausstehenden Anpassung des Berliner Pressegesetzes nachzuholen.

Gemeinsame Pressemitteilung von:
JVBB Journalistenverband Berlin Brandenburg
DJV Berlin
Landesfachbereich Medien ver.di Berlin-Brandenburg
VdZBB Verband der Zeitschriftenverleger Berlin-Brandenburg e. V.
VZBO Verband der Zeitungsverlage in Berlin und Ostdeutschland e.V.
BDZV Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.
dju Deutsche Journalisten- und Journalistinnen-Union
DJV Deutscher Journalisten-Verband
Deutscher Presserat
VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V.