Presserat spricht acht Rügen aus

Der Deutsche Presserat, das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse, hat in seiner Juli-Sitzung acht öffentliche Rügen ausgesprochen, wegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, Verstößen gegen die Sorgfaltsplicht und Interessenkonflikten.

Presserat
Presserat

Bild am Sonntag“ wurde gerügt, weil sie ein Überwachungsvideo-Bild einer Erschießung veröffentlichten. Das verstieß laut Presserat gegen den Pressekodex (Ziffer 11: Sensationsverbot) und den Opferschutz (Ziffer 8), da auch ein Porträt des Opfers ohne Einwilligung gezeigt wurde.

Bild.de erhielt eine Rüge, da ein Artikel über einen tödlichen Verkehrsunfall fälschlich von einem „Geheim-Prozess“ sprach und die Nationalität des Täters ohne öffentliches Interesse nannte (Ziffern 2 und 12).

Zudem berichtete bild.de unwahr über den Fall Judy S., unterstellte ihr fälschlich Trans-Identität und Straftaten. Die Autorin war außerdem befangen.
Eine weitere Rüge erhielt bild.de, weil das Portal in der Schlagzeile einen unbegründeten Zusammenhang zwischen einem Mordopfer und einem Sex-Kino herstelle. Diese Berichterstattung verstieß laut Presserat gegen die Sorgfaltspflicht (Ziffer 2), das Sensationsverbot (Ziffer 11) und den Persönlichkeitsschutz (Ziffer 8).

Gerügt wurde bild.de weiterhin, weil es Besuchern eines Cafés zu Unrecht unterstellte, der Terrororganisation Hamas zu huldigen und damit gegen die Wahrheitspflicht (Ziffer 1) und den Persönlichkeitsschutz (Ziffer 8) verstieß.

„Bild am Sonntag“ veröffentlichte ohne Grundlage persönliche Details und ein Foto einer angeblichen Freundin eines RAF-Terroristen und verstieß damit gegen den Persönlichkeitsschutz.

Weil die „B.Z.“ trotz Fotografierverbots Bilder einer Richterin und eines Angeklagten während eines laufenden Terrorprozesses zeigte, erhielt die Zeitung eine Rüge.

Weil das Portal „Baden Online“ persönliche Details wie den Namen eines Mordopfers veröffentlichte, wurde es aufgrund eines Verstoßes gegen den Opferschutz gerügt.