Werberat spricht 2023 acht Rügen aus

Herabwürdigende oder diskriminierende Werbung ist nur noch eine „Randerscheinung“: Zu dieser Einschätzung kommt der Deutsche Werberat, die Selbstregulierungseinrichtung der deutschen Werbewirtschaft, in seinem Jahresbericht für 2023.

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Denn für 2023 wurden, wie im Vorjahr, nur acht öffentliche Rügen von dem Rat ausgesprochen – bei 355 behandelten Fällen. In 262 Fällen konnte demnach kein Verstoß festgestellt werden.

In 85 Fällen wurden Werbekampagnen von den Unternehmen zurückgezogen oder geändert, nachdem der Werberat sie zur geäußerten Kritik kontaktiert hatte. Damit liegt die sogenannte „Durchsetzungsquote“ bei 91 Prozent.

In acht Fällen waren die Unternehmen nicht einsichtig, so dass der Werberat Rügen aussprechen musste. Demnach zeigten vier Motive sexistische Werbung auf Fahrzeugen; in zwei Werbespots von Spieleentwicklern wurde Gewalt gegenüber Frauen verharmlost und zwei weitere Motive auf einem Flyer sowie auf einem Plakat wurden vom Werberat als sexistisch bewertet.

In der Beschwerdestatistik stellte der Werberat mit 141 Beschwerdeverfahren im Bereich „geschlechterdiskriminierende Werbung“ eine Verringerung von 33 Prozent gegenüber 2022 fest. Kritisierte Werbung im Bereich „Ethische und moralische Mindestanforderungen“ befand sich mit 51 Fällen auf Platz zwei der Statistik. Auf dritter Position erfolgen mit 42 Beschwerden Fälle, die die „Diskriminierung von Personen“ betraf.