Reform des Postgesetzes im Bundestag beschlossen

Am 13. Juni 2024 hat der Bundestag die Gesetzesnovelle zum Postgesetz angenommen. Der Bundesrat muss abschließend zustimmen. Dies wird voraussichtlich noch im Juli 2024 geschehen. Die Novelle soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Zeitung im Briefkasten
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Die Verlegerverbände Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und Medienverband der freien Presse (MVFP) haben sich nachdrücklich dafür eingesetzt, dass im Gesetzentwurf die Zustellung von Pressepost am Erscheinungstag ausdrücklich vorgesehen ist. Die Zustellung von Presseprodukten ist weiterhin Bestandteil der Universaldienstleistungen, zu denen die Deutsche Post AG verpflichtet ist.

Der BDZV erklärt dazu: „Uns war wichtig, dass Zeitungen auch per Post weiterhin an sechs Tagen in der Woche zugestellt werden können. Auch haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Deutsche Post AG nicht durch eine Steuerbefreiung, die nur für sie gilt, einen uneinholbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den von Zeitungsverlagen betriebenen Postdiensten erhält. Zu beiden Themen haben Bundesregierung und Bundestag Lösungen gefunden, die sich nun in der Praxis bewähren müssen. Die Erhaltbarkeit von Zeitungen an sechs Tagen in der Woche für alle Menschen und ein fairer vielfältiger Postwettbewerb sind und bleiben wichtige Elemente des Pressemarktes."

Das Gesetz sieht ansonsten vor, dass Standardbriefsendungen zu 95 % am dritten Werktag und zu 99 % am vierten Werktag den Empfänger erreichen müssen.