Presserat spricht 20 Rügen aus

Verstöße gegen den Pressekodex: Der Deutsche Presserat, das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse, hat in seinen Sitzungen vom 12. und 14. März insgesamt 20 Rügen ausgesprochen, unter anderem für Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und den Opferschutz.

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Deutscher Presserat

Die 20 Rügen gingen an folgende Medienhäuser: „Nordsee-Zeitung“ (Darstellung einer Missbrauchs-Szene), „Gelnhäuser Neue Zeitung“ (detailreiche und verharmlosende Berichterstattung über Missbrauch), zeit.de (falsche Darstellung eines Gerichtsurteils), „Tagesspiegel“ (Lokalpolitiker in Zusammenhang mit Sexismus-Vorwurf gebracht), „Bild“ und bild.de (Staatsanwaltschaft zu Unrecht Fehlverhalten vorgeworfen; Überschrift entsprach nicht den Tatsachen; Rapper zu Unrecht als „Judenhass-Rapper“ bezeichnet; Redaktion zeigt Foto von späterem Todesopfer bei Marathon; Jugendlicher Tatverdächtiger wurde erkennbar; Video zeigt tödliche Messerattacke; Werbewirkung für Wettanbieter; Schleichwerbung für Fitness-Bike), „Deister- und Weserzeitung“ (irreführende Berichterstattung über eigene Online-Umfrage), faz.net (Umfrageergebnisse fehlinterpretiert), „Berliner Zeitung“ (Verstoß gegen die Pflicht zu sorgfältiger Recherche), merkur.de (Förder-Stopp zum Verbot erklärt), tag24.de (Opfer eines tödlichen Silvester-Unfalls wurde erkennbar), ovb24.de (Symbolfoto verletzt Würde eines Unfallopfers), „Bunte“ (Schleichwerbung für Naturkosmetik) und „Rheinische Post“ (Schleichwerbung für Fotogalerie).

Die inhaltlichen Begründungen für die Rügen können online hier nachgelesen werden.

Zudem sprach der Deutsche Presserat 25 Missbilligungen und 30 Hinweise aus. 34 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. Sechs Beschwerden waren begründet, es wurde aber auf eine Maßnahme verzichtet, in 13 Fällen wurden Wiederaufnahmen oder Einsprüche behandelt.