Presserat rügt Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht

Der Deutsche Presserat, das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse, hat im Juni insgesamt 23 Rügen ausgesprochen. Gründe waren insbesondere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und den Opferschutz.

Presserat
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Folgende Medien wurden vom Presserat gerügt: bild.de (Schauspieler in hilfloser Situation gezeigt; Foto und Aufenthaltsorte der Block-Kinder veröffentlicht; falsche Überschriften über die „Letzte Generation“; Opfer einer Explosion gezeigt; Verunglückte eines Verkehrsunfalls warden erkennbar; Redaktion zeigt tödliche Schüsse; vorverurteilend über ein Tötungsdelikt berichtet; versehentlich Link und Passwort zu gehackten Daten veröffentlicht; keine Gelegenheit zur Stellungnahme für beschuldigte Politiker; ausführlicher Bericht über Werbespot einer Brauerei), „Nordwest-Zeitung“ (Überschrift und Bericht entsprachen nicht den Tatsachen), „Schwäbische Zeitung“ (ungeprüft Aussagen eines Hausarztes zu Corona übernommen), bz-berlin.de, welt.de, „Rheinische Post“ und „Sächsische Zeitung“ (falsche Überschriften über die „Letzte Generation“), merkur.de (zwei Rügen wegen falscher Darstellung von Aussagen zur Energiepolitik), „Freizeit Revue (Artikel suggeriert Schwangerschaft einer Schlagersängerin; Schleichwerbung für eine Schamanin), „Rhein-Zeitung“ (werbliches Interview mit Heizungshersteller), zeit.de (Ode an ein Pflegeprodukt) und „Gute Laune“ (Schleichwerbung für ein Outdoor-Möbel).

Eine ausführliche Begründung zu den genannten Rügen sind beim Presserat hier nachzulesen.