Hessischer Preis für junge Journalisten: Einsendeschluss bis 19. April 2024 verlängert

Der Einsendeschluss des traditionellen Nachwuchs-Preises des Verbandes Hessischer Zeitungsverleger (VHZV) - Hessischer Preis für junge Journalisten - ist verlängert worden. Noch bis zum 19. April 2024 können Volontäre sowie Mitarbeitende und Jungredakteurinnen und -redakteure (bis 30 Jahre) hessischer Zeitungen und Journalistik-Studierende in Hessen ihre Bewerbungen einreichen.

Logo des Nachwuchpreises Hessischer Preis für junge Journalisten
VHZV e.V.

Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert - je 5.000 Euro für die Kategorien „Print“ und „Online“.

Die Arbeiten sollen thematisch originell, gründlich recherchiert, treffend formuliert und lesergerecht aufbereitet sein. Sie sollen sich mit lokalen Themen innerhalb des Bundeslandes beschäftigen und Zusammenhänge bzw. Hintergründe verständlich machen.

Bewerber dürfen je einen Beitrag, eine Serie oder eine Themenseite in „Print" oder „Online" einreichen. Bei digital produzierten Beiträgen genügt ein aktiver Link oder ein mitgesandter Datenträger. Alle Darstellungsformen wie zum Beispiel Grafiken, Animationen, Slideshows, Videos oder Webstorys sind erlaubt und erwünscht. Zugelassen sind auch Arbeiten, die Print und Online/Mobile verknüpfen.

Die Arbeiten können auf einer Webseite, aber auch Mobile bzw. auf einer Social Media-Plattform veröffentlicht worden sein, wenn sie die auch für Print geltenden Bedingungen zu Örtlichkeit und Gegenstand der Berichterstattung erfüllen.

Die Bewerbungen richten Interessierte per Mail an vhzv(at)vhzv.de oder per Post an: Verband Hessischer Zeitungsverleger e.V., FFH-Platz 1, 61118 Bad Vilbel.