Deutscher Werberat spricht im ersten Halbjahr 2024 zwei Rügen aus

Vorläufige Bilanz: Der Deutsche Werberat, das Selbstkontrollorgan der deutschen Werbewirtschaft, hat seine Halbjahreszahlen für 2024 veröffentlicht. Die Zahl der Beschwerdefälle ist erneut leicht gesunken. Der Werberat hat in diesem Zeitraum über 182 Fälle entschieden, die sich aus den Beschwerden von 299 Personen ergeben haben. Im ersten Halbjahr 2024 musste der Werberat lediglich zwei Rügen aussprechen, beide wegen sexistischer Werbung. Die Durchsetzungsquote des Werberats liegt weiterhin bei konstant hohen 93 Prozent.

Bilanz Deutscher Werberat 2024 I
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. | Deutscher Werberat

Die meisten Beschwerden beziehen sich auf geschlechterdiskriminierende Werbung, einschließlich sexistischer Werbung. Die Anzahl der Beschwerdefälle in diesem Bereich ist um 22 Prozent auf 73 zurückgegangen. In neun Fällen konnte der Werberat das Unternehmen dazu bewegen, die Werbung zu stoppen oder signifikant zu ändern. In 62 Fällen wurde kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln festgestellt. Lediglich zwei Unternehmen wurden wegen geschlechterdiskriminierender Werbung gerügt. Dies bestätigt den Trend der letzten Jahre, „dass Werbung auf Kosten anderer gesellschaftlich nicht mehr akzeptabel ist und Unternehmen sensibler agieren“, heißt es dazu vom Werberat.

So wurde das Unternehmen Full Gartentechnik aus Herlheim bei Würzburg öffentlich gerügt, da es auf seinem Fahrzeug diverse Rasenmäher bewirbt und dabei eine Frau in Bikini bzw. Unterwäsche neben den Produkten abbildet. Der Slogan "Wir schneiden immer scharf ab" reduziert die Frau auf ihre sexuellen Reize und setzt sie mit einem Objekt gleich. Dies stellt laut dem Werberat eine herabwürdigende und sexistische Darstellung der Frau dar.

Die Gaststätte König-City aus Düsseldorf wurde öffentlich gerügt, da sie mit einem Werbeaufsteller ein Getränk mit den Worten "Süßer Arsch, 3,50" bewirbt. Die Abbildung einer leicht bekleideten Frau im Anime-Stil, die sich nach vorne lehnt und deren Po im Fokus steht, reduziert die Frau auf ihre sexuellen Reize und setzt den Körper als bloßen Blickfang ein. Der Slogan verstärkt diese Reduzierung und impliziert die Käuflichkeit der abgebildeten Frau.

Die Anzahl der Beschwerdefälle in den Kategorien Diskriminierung von Personengruppen und Ethik und Moral ist leicht angestiegen, bleibt jedoch auf niedrigem Niveau, teilt der Werberat weiter mit. In der Kategorie Diskriminierung von Personengruppen gab es insgesamt 22 Beschwerdefälle, von denen 19 freigesprochen wurden und bei drei Werbungen Maßnahmen ergriffen wurden. In der Kategorie Ethik und Moral gab es 24 Beschwerdefälle, von denen 19 nicht beanstandet wurden und in fünf Fällen eine Rücknahme der Werbung erreicht wurde. In beiden Kategorien musste keine Rüge ausgesprochen werden.

Bei den Werbemitteln liegt digitale Werbung weiterhin an erster Stelle mit 49 Beschwerdefällen, gefolgt von Plakatwerbung mit 44 Fällen und TV-Werbung mit 40 Fällen. Innerhalb der digitalen Werbung wurden Werbung in sozialen Netzwerken, durch Influencer oder auf unternehmenseigenen Kanälen am häufigsten kritisiert. Bisher musste keine Rüge für digitale Werbung ausgesprochen werden.

Die meisten Beschwerden betreffen Werbungen für Dienstleistungen. Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Beschwerdefälle im Handel deutlich gesunken, während sie in der Dienstleistungsbranche gestiegen sind. Besonders im Finanzdienstleistungssektor gab es eine höhere Anzahl von Beschwerden (11). Insgesamt übersteigt die Anzahl der Beschwerdefälle in der Dienstleistungsbranche erstmals die des Handels. Eine Rüge wurde für eine Werbemaßnahme im Handelsbereich aufgrund sexistischer Werbung auf einem firmeneigenen Lieferwagen ausgesprochen. Im Bereich der Dienstleistungen musste keine Rüge erteilt werden.