Presserat spricht 14 Rügen wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht und den Opferschutz aus

In seinen Sitzungen vom 5. bis 7. Dezember hat der Deutsche Presserat, das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse, insgesamt 14 Rügen, 18 Missbilligungen und 26 Hinweise ausgesprochen.

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Deutscher Presserat

Die Zeitschrift „Lisa“ erhielt eine Rüge, weil das mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte „Extraheft Lisa Kochen & Backen“ von KI generierte Bilder einsetzte, die nicht als solche gekennzeichnet waren. Leserinnen und Leser könnten damit laut Presserat in die Irre geführt werden.

Das Online-Portal focus.de wurde gerügt, weil es in einem Beitrag die Verwandten eines Verdächtigen in einem Tötungsdelikt namentlich genannt hatte. Weil die Familienangehörigen mit der Fahndung nach dem Verdächtigen nichts zu tun hatten, sieht der Presserat hier eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Das Portal derwesten.de erhielt eine Rüge wegen mangelnder Sorgfaltspflicht in einem Beitrag, in dem suggeriert worden war, dass Mitarbeiter eines Paketdienstleisters nach der Übernahme durch DHL entlassen wurden, obwohl die Übernahme der Firma noch nicht vollzogen war.

Eine weitere Rüge erhielt das Portal für eine irreführende Überschrift in einem Beitrag über Klima-Aktivisten. Dort wurde suggeriert, dass eine Kölner Kirche für eine Diskussion mit den Klima-Aktivisten einen Sicherheitsdienst engagiert hätte, um mögliche Beschädigungen durch diese in der Kirche zu verhindern. Dabei sei der Sicherheitsdienst engagiert worden, um die Klima-Aktivisten vor Übergriffen von Bürgern zu schützen.

bild.de erhielt eine Rüge für einen Bericht über einen Autounfall, weil dort das sterbende Opfer eines Autounfalls – wenn auch gepixelt – dargestellt worden war. Hier sah der Presserat die Berichterstattung nicht mit dem Schutz der Menschenwürde nach Ziffer 1 des Pressekodex vereinbar. Daneben gingen vier weitere Rügen gegen das Portal ein.

Das Portal sportbild.de erhielt eine Rüge für eine Kolumne, in der eine rassistische Diskriminierung eines Fußballers veröffentlicht worden war.

welt.de erhielt für ehrverletzende Kommentare unter einem Artikel der Politikerin Carola Rackete eine Rüge, weil es die abwertenden Äußerungen, die sich auf das Aussehen der Frau und ihre körperlichen Merkmale bezogen, nicht löschte.

Die Zeitschrift „Tina“ erhielt zudem eine Rüge für einen schweren Verstoß gegen das Trennungsgebot von Werbung und Redaktion, weil in einem Artikel über eine Anti-Aging-Pflanze eine Faltencreme sehr positiv genannt worden war, ohne dass ein Alleinstellungsmerkmal für dieses Produkt erkennbar gewesen wäre.

Wegen Schleichwerbung für Schönheitsbehandlungen wurde abendzeitung.de gerügt, da es in einem Artikel über Verena Kerth und Marc Terenzi über die Behandlung der beiden Promis bei einer Münchner Schönheitschirurgin berichtete und die von der Ärztin entwickelten Behandlungsmethoden ausführlich dargestellt wurden. Zudem erhielt der Beitrag Hinweise auf eine Dirndl-Designerin und einen BH-Hersteller, für die Kerth zu Werbezwecken tätig ist.