Arbeitszeiterfassung im Medienbereich

Welche Anforderungen gibt es an die Arbeitszeitdokumentation in (Medien-)Unternehmen und wie sind diese in der Praxis umsetzbar? Das war Gesprächsgegenstand beim Diskussionsforum „Arbeitszeitflexibilisierung und -erfassung“ am 6. September an der Berliner Humboldt Universität.

 

Lorenz Maroldt und Prof. Dr. Gregor Thüsing stehen nebeneinander
BDZV/ Dr. S. Boss Lorenz Maroldt (l.), Prof. Dr. Gregor Thüsing (r.)

Die Koalitionsparteien hatten sich zum Ziel gesetzt, die Arbeitszeitvorgaben zu flexibilisieren. Der vorliegende Referentenentwurf wurde auf der Diskussionsveranstaltung von namhaften Rechtsexperten intensiv diskutiert. Auf Einladung des BDZV berichtete Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Berliner „Tagesspiegel“, mit welchen Schwierigkeiten die Umsetzung der neuen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Zeitungsverlag einhergeht. Man bemühe sich, den Vorgaben gerecht zu werden – allerdings sei dies nicht nur ein unglaublicher organisatorischer Aufwand. Auch inhaltlich seien Vorgaben wie die 10-Stunden-Grenze nicht einzuhalten. „Wir kämpfen damit“, so Maroldt.

Vertrauensarbeitszeit bei journalistischer Tätigkeit

Für die Arbeitnehmergruppe der Journalistinnen und Journalisten gelte das Prinzip der Vertrauensarbeitszeit. Die Besonderheiten der journalistischen Tätigkeit habe die neue Vorschrift aber bislang nicht berücksichtigt. Der BDZV setzt sich seit Beginn der Arbeitszeit-Debatte vehement genau dafür ein.

So ist ein Zwang zur lückenlosen Zeiterfassung aus Sicht des BDZV nicht durchsetzbar, da der geltende Tendenzschutz unmittelbar zu Ausnahmeregelungen für Verlage, insbesondere für redaktionelle Tätigkeiten, führen muss. Zu dieser Fragestellung hatte der BDZV bereits gemeinsam mit den MVFP eine gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn, eingeholt und diese seinen Mitgliedsverlagen zur Verfügung gestellt.

Zur notwendigen Novellierung des Arbeitszeitgesetzes diskutierten an der Humbold Universität unter der Moderation von Prof. Dr. Gregor Thüsing außerdem Jörn Böttcher, Ministerialdirektor und Leiter Abteilung III BMAS, Prof. Dr. Nadine Brandl, ver.di, Rechtsanwalt Christof Kleinmann, GvW Graf von Westphalen, Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Gesamtmetall.