VG Wort: Zweiter Teil der Ausschüttungen verzögert sich

Neue gesetzliche Regelung: Anfang Juli hat der erste Teil der Hauptausschüttung 2022 der VG WORT mit der Ausbezahlung der Tantiemen an die Autorinnen und Autoren sowie an die Verlage stattgefunden. Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlagen gibt es 2022 die Besonderheit einer zweiten Hauptausschüttung, die von der VG WORT für den Herbst dieses Jahres angekündigt wurde. Diese muss, wie die Verwertungsgesellschaft am 16. August mitteilte, „aus technischen Gründen um wenige Wochen verschoben werden“.

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Hintergrund der zwei getrennten Hauptausschüttungen ist die Reform des Urheberrechts 2021, in der die Verlagsbeteiligung neu geregelt wurde. Sie trat am 7. Juni 2021 in Kraft. Die erste Hauptausschüttung Anfang Juli 2022 wurde nach dem bisherigen Verteilungsverfahren gerechnet, in dem die Verlage nur beteiligt werden, wenn die Urheber dem zugestimmt haben. Diese Ausschüttung basiert auf Einnahmen der VG WORT vor dem 7. Juni 2021. Die zweite geplante Hauptausschüttung im Herbst 2022 richtet sich dann nach den neuen gesetzlichen Regelungen und ihrer Umsetzung im Verteilungsplan der VG WORT und wird die Einnahmen ab dem 7 Juni 2021 berücksichtigen.

Die VG WORT hatte zusammen mit den zweiten Ausschüttungen in den Fachbereichen Bibliothekstantieme, Wissenschaft und Presseauch die METIS-Ausschüttungen geplant. Um die gesetzlich erforderlichen Anpassungen umzusetzen, sei in den letzten Monaten „intensiv an der Entwicklung der Ausschüttungssoftware gearbeitet“ worden. Dabei habe sich gezeigt, dass der Zeitplan für die Ausschüttungen, insbesondere bei METIS für Ende September, nicht eingehalten werden könne. Eine Ausschüttung sei „allerdings nur auf der Grundlage von ordnungsgemäß errechneten Quoten durchführbar“.

Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche eigenen Angaben zufolge für rund 320.000 Autorinnen und Autoren und über 9.000 Verlage in Deutschland.