Reporter ohne Grenzen: Verfassungsgericht stärkt Pressefreiheit

Entscheidung: Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) fordert nach einer Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wonach sich Journalistinnen und Journalisten nicht strafbar machen, wenn sie „geleakte“ Daten entgegennehmen, Nachbesserung vom Gesetzgeber.

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Reporter ohne Grenzen e.V.

RSF begrüße die Entscheidung des Gerichts, wonach der „Datenhehlerei-Paragraf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren darf“, teilte die Organisation mit.

Hintergrund war eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte aus dem Jahr 2017, die im Namen von RSF, netzpolitik.org und sieben Journalistinnen und Journalisten erhoben worden war. Der 2015 eingeführte Datenhehlerei-Paragraf stelle „den Umgang mit Daten unter Strafe, die zuvor rechtswidrig erlang wurden“, heißt es weiter.

Das Gesetz ziele, so RSF weiter, vorrangig auf den Handel mit gestohlenen Kreditkaten- oder Nutzerdaten, führte jedoch wegen ungenauer Formulierungen auch zu Unsicherheiten in Bezug auf  Whistleblower. Daraufhin beschloss der Gesetzgeber eine Ausnahme für Medienschaffende, die sich jedoch „auf berufliche Handlungen, mit denen Daten entgegengenommen, ausgewertet oder veröffentlicht werden“, beschränkte.

Laut Bundesverfassungsgericht könne jedoch „eine journalistische Handlung auch dann nicht unter Strafe gestellt werden, wenn Recherchen gegebenenfalls unergiebig sind und es im Ergebnis nicht zu einer Veröffentlichung kommt“. „Die Ausführungen der Kammer haben Signalwirkung und stellen klar, dass der Datenhehlerei-Paragraf nicht so ausgelegt werden darf, dass dadurch wichtige Teile der Arbeit investigativer Journalistinnen und Reporter sowie ihrer Informantinnen und Helfer kriminalisiert werden“, sagte dazu RSF-Geschäftsführer Christian Mihr.