Rechtsstreit um SWR-App „Newszone“: Verleger kritisieren Vorgehen des Senders

Zu presseähnlich: Nach dem vorläufigen Stopp der SWR-App „Newszone“ wegen eines Rechtsstreits mit Zeitungsverlegern aus dem Südwesten kritisieren diese das Vorgehen des öffentlich-rechtlichen Senders. Die Zeitungsverleger empfanden die „Newszone“-App durch die Hohe Menge an Text als zu presseähnlich und hatten vor dem Landgericht Stuttgart geklagt und Recht bekommen. Die Richter stuften das Angebot der „Newszone“-App an einem bestimmten Tag als zu presseähnlich und damit wettbewerbswidrig ein und erließen eine einstweilige Verfügung gegen den SWR.

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In der Folge hatte der Sender die App zwar vorerst gestoppt, stellt die Inhalte von „Newszone“ aber weiterhin auf anderen Wegen, etwa über die Website dasding.de/newszone und TikTok zur Verfügung. Die Zeitungsverleger sehen darin „eine technische Umgehung des Verbotstenors“, wie Wolfang Poppen, Verleger der „Badischen Zeitung“ (Freiburg), betont. Sein Haus hatte sich wie 15 weitere Verlage an der Klage beteiligt. „Wir prüfen gerade rechtlich, ob mit diesem Vorgehen ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung des Landgerichts gegeben ist, und werden entsprechend reagieren“, sagte er.

Der SWR, der mit der App „Newszone“ eigenen Angaben zufolge vor allem junge Menschen erreichen will, möchte gegen das Urteil in Berufung gehen. SWR-Intendant Kai Gniffke sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass er die Entscheidung nicht nachvollziehen könne und erreichen wolle, dass die App wieder angeboten werden dürfe.

Zum Hintergrund: Im Medienstaatsvertrag der Bundesländer ist geregelt, dass Rundfunkangebote im Netz nicht presseähnlich gestaltet sein dürfen und Audio und Video im Fokus stehen müssen.