Corint Media: Antrag gegen Google auf Feststellung der Vergütungshöhe

Schiedsstelle eingeschaltet: Die Verwertungsgesellschaft Corint Media hat am 21. Juli 2022 bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) den „Erlass einer Einigung wegen der unautorisierten Google-Nutzung“ beantragt. Mit einer neutralen Entscheidung durch die Schiedsstelle über die Vergütungshöhe sollen, so Corint Media, „den fortgesetzten, rechtswidrigen Nutzungen von digitalen Presseerzeugnissen durch Google auch urheberrechtlich ein Ende gesetzt werden.“ Der Anrufung der Schiedsstelle war ein einstimmig gefasster Beschluss des Corint-Aufsichtsrats am 4. Juli vorausgegangen.

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Google nutze die Verlegerrechte ohne Zustimmung und zahle dafür an Corint Media und den Großteil der deutschen Presseverlage nichts, heißt es weiter in der Pressemitteilung. „Bis heute hat Google weder die Verlage noch Corint Media darüber informiert, wie die Presseinhalte im Wege der Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung nicht nur im Google-Ökosystem, sondern im ganzen Alphabet-Konzern genutzt werden.“

Vor diesem Hintergrund hat Corint Media die Schiedsstelle gebeten, vor allem die Höhe der angemessenen Vergütung für die unstreitige Nutzung der Presseerzeugnisse sowie weitere diskriminierungsfreie Lizenzkonditionen auszuurteilen. Dies sei ein konsequenter Schritt, um bestätigen zu lassen, dass die Zahlungsangebote Googles „im untersten Promillebereich nicht nur kartellrechtswidrig, sondern auch urheberrechtich missbräuchlich unangemessen sind“.

Google hat Corint Media deren Angaben zufolge eine Zahlung von 3,2 Millionen Euro angeboten, mit der alle Rechte abgegolten sein sollten. Dies entspricht weniger als einem Prozent der Corint Media-Forderungen und weniger als 0,03 Prozent des von der Verwertungsgesellschaft geschätzten Umsatzes des Suchmaschinenkonzerns in Höhe von rund 11,3 Milliarden Euro (2021). Angebliche Verhandlungsbemühungen von Seiten Googles kann Corint Media „vor diesem Hintergrund nicht bestätigen“.