bvdm: Keine übertriebene Bürokratie bei Minijobs

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) positioniert sich gegen eine vom Bundesarbeitsministerium geplante Pflicht zur elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung auch für Minijobber. Der bvdm kritisierte dieses Vorhaben in einer Mitteilung als „realitätsfern und aufwendig für Betriebe“.

Paul Albert Deimel
bvdm

Die Regelung sehe vor, dass Arbeitgeber von Minijobbern dazu verpflichtet werden sollen, Beginn, Ende und Dauer der geleisteten Arbeit sofort und jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen.

Dieses Vorhaben sei, so der Verband, „völlig übertrieben und insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe nur mit unverhältnismäßigen Kosten umsetzbar“. Denn Arbeitszeiterfassung erfolge „nicht in allen Fällen elektronisch“, zudem würde in viele Betriebe noch die „Vertrauensarbeitszeit“ gelten. Die Regelung für Minijobs würde Betriebe „dazu zwingen, für einzelne Arbeitnehmer ein Zeiterfassungssystem zu etablieren“, erklärte der bvdm. Ein Aufwand, der „nicht akzeptabel“ sei.