OLG-Urteil: Zeitungsverlage gewinnen Klage gegen Stadtportal „muenchen.de“

Mehrere Münchner Zeitungsverlage haben auch in der zweiten Instanz eine Klage gegen das Stadtportal „muenchen.de“ gewonnen. Die Webseite der Landeshauptstadt sei zu presseähnlich, außerdem enthalte sie zu viel Werbung, urteilte das Oberlandesgericht München.

 

Das Gericht begründete das Urteil unter anderem mit dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten Gebot, dass die Presse staatsfern sein soll: „Die Staatsferne der Presse verlangt unter Berücksichtigung des Grundsatzes einer vom Volk ausgehenden Meinungsbildung sowie des staatlichen Sachlichkeitsgebots, dass sich die Gemeinde in ihren Publikationen wertender oder meinungsbildender Elemente enthält und sich auf Sachinformationen beschränkt.“

Geklagt hatten unter anderem die Verlage der „Abendzeitung“, des „Münchner Merkur“ und der „Süddeutschen Zeitung“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Richter die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen haben.