VBZV: Journalismus nicht der Ausbeutung durch Plattformen preisgeben

Mit großer Sorge hat sich der Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) in München zum jüngsten Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung des EU-Urheberrechts geäußert.

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„Dieser Vorschlag gibt regionalen Digitaljournalismus der Ausbeutung durch Megaplattformen preis und entzieht neuen Publikationen und journalistischen Innovationen die wirtschaftliche Grundlage“, sagte dazu Verbandsgeschäftsführer Markus Rick. Das Ministerium in Berlin wolle entgegen dem europäischen Recht Plattformen wie Google und Facebook erlauben, bis zu 1.000 Zeichen aus Presseartikeln ohne Zustimmung durch die Rechte-Inhaber anzuzeigen, wenn sie von Nutzern hochgeladen wurden. Erst nach einer Woche oder später würden diese geschützten Inhalte meist gelöscht, und dies nur bei Widerspruch der Verlage. „Unsere Mitgliedsverlage investieren täglich viel Arbeit und Herzblut, um ihre Leser mit wertvollen Inhalten und Informationen aus ihrer Region zu versorgen. Die Texte sind in der Regel kurz und prägnant, oft um die 1.000 bis 2.000 Zeichen lang. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet diese wichtigen Inhalte zu einem Selbstbedienungsladen für das Silicon Valley verkommen“, so Rick.

Aus Sicht des Verbands müsse natürlich das Zitatrecht und das Recht zu Satire und Parodie gewahrt bleiben. Nicht hinnehmbar seien jedoch die zu oft als „Bagatelle“ bezeichneten Nutzungen, die im Übrigen auch mit 20 Sekunden bei Ton und Video oder bei Bildern bis 250 Kilobyte viel zu weit gingen. „Die gesamte Konstruktion ist abwegig und muss gestrichen werden. Wenn es überhaupt bei dem Konzept bleibt, muss der Entwurf die besonderen Bedingungen des Digitaljournalismus in einer Bereichsausnahme berücksichtigen“, forderte Rick. Er appellierte an die bayerische Politik, sich gegen den Entwurf zu wenden und sich stattdessen für Lösungen einzusetzen, die den digitalen Journalismus stärken.