Urteil: Münchner Stadtportal zu presseähnlich

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Das offizielle Portal der Stadt München im Internet ist laut einem Gerichtsurteil zu sehr wie ein Presseprodukt aufgemacht worden und daher wettbewerbswidrig. Wie das Landgerichts München I mitteilt, hat die 33. Zivilkammer am 17. November 2020 der Klage dreier Münchner Zeitungshäuser gegen das Stadtportal, ww.muenchen.de, stattgegeben (33 O 16274/19). Die Richter haben entschieden, dass das Angebot von „muenchen.de“ gegen das „aus Art. 5 Abs.1 S 2 GG folgende Gebot der Staatsferne der Presse“ verstößt und deshalb als wettbewerbswidrig zu unterlassen ist. „Es werden in Quantität und Qualität deutlich Themen besetzt, deretwegen Zeitungen und Zeitschriften gekauft werden“, heißt es weiter. Die Beklagte beschränke sich hier nicht auf Sachinformationen. In zahlreichen Beiträgen werde über das gesellschaftliche Leben in München berichtet, sie beträfen sämtlich keine gemeindlichen Aufgaben oder zumindest Aktivitäten und bewegten sich nicht mehr innerhalb der zulässigen Themenbereiche.

Der Prozessbevollmächtigte der klagenden Verlage, Michael Rath-Glawatz, sprach in einer Meldung des VBZV von einem guten Tag für die freie und unabhängige Presse: „Es widerspricht sowohl Verfassungs- wie Wettbewerbsrecht, dass muenchen.de als kommunales Nachrichtenportal den örtlichen Verlagen durch eine umfassende Berichterstattung zu allen erdenklichen Themen und mit überbordender Verbreitung kommerzieller Online-Werbung direkte Konkurrenz macht.“ Eine steuerfinanzierte Internet-Zeitung der öffentlichen Hand sei ebenso unzulässig wie ein redaktionell aufbereitetes Amtsblatt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie die Deutsche Presse-Agentur mitteilt, will sich das offizielle Stadtportal von München gegen das Gerichtsurteil wehren: Die hinter dem Portal muenchen.de stehende Gesellschaft Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG kündigte heute Berufung an. Ihre Gesellschafter sind die Landeshauptstadt und die Stadtwerke München.

Pressemitteilung Landgericht München I