Presserat: Rügen für Verstöße gegen den Opferschutz

Der Deutsche Presserat hat zwischen dem 18. und 27. Mai sechs Rügen ausgesprochen. Dies teilte der Selbstkontrollorgan der deutschen Presse mit. Zahlreiche Beschwerden über ein Magazin-Cover und eine Satire zur Corona-Pandemie wies das Gremium als unbegründet ab. Die Ausschüsse tagten per Videokonferenz in mehreren Sitzungen. Der Presserat erteilte 18 Missbilligungen und zehn Hinweise. 22 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet, eine Beschwerde war begründet, es wurde aber auf eine Maßnahme verzichtet.

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