Corona-Pandemie: Tarifliche Krisenregelung für die Druckindustrie

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und die Gewerkschaft ver.di haben sich am 18. Mai auf eine Tarifvereinbarung zur Bewältigung der Corona-Krise in der Druckindustrie geeinigt. Dies teilte der bvdm mit. Dazu gehörten die Verschiebung von Lohnerhöhungen sowie Verlängerungen des bestehenden Lohnabkommens und des Manteltarifvertrags. Die Sondervereinbarung zwischen bvdm und ver.di soll den Betrieben und Beschäftigten der Druck- und Medienbranche dabei helfen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie besser zu überstehen, heißt es weiter.

Demnach werden die bereits im Mai 2019 vereinbarten Erhöhungen der Tariflöhne zum 1. Juni 2020 sowie 1. Mai 2021 um jeweils drei Monate, also auf den 1. September 2020 bzw. 1. August 2021 verschoben.

Das Lohnabkommen verlängert sich um fünf Monate, es kann damit frühestens zum 31. Januar 2022 gekündigt werden. Die Betriebsparteien dürfen beide Lohnerhöhungstermine um jeweils maximal weitere fünf Monate (d. h. bis zum 1. Februar 2021 bzw. 1. Januar 2022) verschieben. Im Gegenzug muss den Arbeitnehmern für den gleichen Zeitraum Beschäftigungssicherheit zugesagt werden. Ein Mitwirkungsrecht der Gewerkschaft besteht hier nicht. Eine entsprechende Möglichkeit besteht auch in Betrieben ohne Betriebsrat.

Der bis 30. April 2021 befristete Manteltarifvertrag (MTV) und seine Anhänge werden bis zum 30. April 2022 verlängert. Dieser Zeitraum soll genutzt werden, um die durch die Pandemie ausgebremsten Verhandlungen zur Reform des Tarifwerks fortzusetzen, wie der Verband weiter mitteilt.

Auf die Forderung der Gewerkschaft nach einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes sei der bvdm nicht eingegangen. Stattdessen sei vereinbart worden, dass Betriebe durch freiwillige Betriebsvereinbarungen für die Jahre 2020 bis 2022 die Jahresleistung und/oder das Urlaubsgeld ganz oder teilweise durch erhöhtes monatliches Entgelt ersetzen können. Dies führe zu einer Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

Den von ver.di geforderten Anspruch auf Altersteilzeit habe der bvdm ebenfalls abgelehnt, sich aber bereit erklärt, sich gemeinsam mit ver.di für eine erneute Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit einzusetzen.

Aus Sicht des bvdm ist den Tarifparteien im Ergebnis ein Kompromiss gelungen, „der den Betrieben eine längere Planungssicherheit verschafft und das voraussichtlich noch krisenbelastete Jahr 2021 von Tarifauseinandersetzungen und Arbeitskämpfen freihält“.

Die Tarifparteien haben dem Verhandlungsergebnis am 25. Mai 2020 zugestimmt.