Bundeskartellamt: Gemeinsame Anzeigenvermarktung von „FAZ“ und „Süddeutscher Zeitung“ unbedenklich

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Das Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen die von „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) und „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ (FAZ) geplante gemeinsame Vermarktung überregionaler Anzeigen. Wie die Bundesbehörde mitteilte, überwögen die Vorteile gegenüber einer möglichen Wettbewerbsbeschränkung. Die beiden Verlagshäuser möchten künftig überregional erscheinende Printanzeigen von einem gemeinsamen Unternehmen vermarkten lassen.

Die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen muss kartellrechtlich stets nach zwei verschiedenen Aspekten überprüft werden. Ende Juli 2020 hatte das Bundeskartellamt bereits die fusionskontrollrechtliche Freigabe für die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens erteilt (BDZV.Der Newsletter berichtete). Nun hat das Bundeskartellamt auch die Prüfung der Kooperation der beiden Wettbewerber unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Kartellverbots ohne Einwände abgeschlossen.