ZVNRW: Einigung in Gehaltstarifverhandlungen für kaufmännische Angestellte

In der vierten Runde der Gehaltstarifverhandlungen für die kaufmännischen Angestellten in den Verlagen von Tageszeitungen in Nordrhein-Westfalen haben sich die Tarifvertragsparteien Zeitungsverlegerverband Nordrhein-Westfalen (ZVNRW) und ver.di NRW auf folgende Vereinbarungen geeinigt:

Der Gehaltstarifvertrag (GTV) für kaufmännische Angestellte vom 1. Oktober 2016 wird mit Änderungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 wieder in Kraft gesetzt. Die Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden linear zum 1. September 2019 um 2 Prozent und zum 1. Oktober 2020 um 2,1 Prozent erhöht. Zum 1. September 2021 folgt eine es eine Gehaltserhöhung um 25 Euro. Die Ausbildungsvergütungen wird zum 1. September 2021 um neun Euro erhöht. Dabei handelt es sich nicht um eine Einmalzahlung, sondern um eine dauerhafte Erhöhung. Der GTV ist frühestens kündbar zum 31. Dezember 2021 (Laufzeit 36 Monate, bei acht Leermonaten). Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Der zum 30. September 2019 gekündigte Manteltarifvertrag NRW  bleibt in Bezug auf die materiellen Tarifansprüche unverändert und wird mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 wieder in Kraft gesetzt. Er ist frühestens kündbar zum 31. Dezember 2021. Die Kündigungsfrist beträgt unverändert sechs Monate zum Quartalsende.

Die Tarifparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 19. Juni 2019, zwölf Uhr, vereinbart. Der ZVNRW-Vorstand muss dem Abschluss noch zustimmen.