Postreform: Zustellpflicht an sechs Werktagen muss gewährleistet bleiben

Die geplante Reform des Postgesetzes zum kommenden Jahr könnte zur Folge haben, dass die Deutsche Post AG Briefe, aber auch Tageszeitungen und Zeitschriften, an nur noch fünf statt bisher sechs Werktagen pro Woche zustellen muss. Der BDZV hat sich in einer ersten Verbände-Anhörung im federführenden Bundeswirtschaftsministerium am 10. September 2019 entschieden dagegen gewandt. Betroffen wären 700.000 Zeitungsleser, die an einem Tag der Woche vom Zeitungsbezug abgekoppelt wären, machte Andreas Erzkamp von der Funke-Mediengruppe für den BDZV in der Anhörung deutlich.

Auch die Verbände der Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Abonnementdienstleister (BV Abonnement) haben den möglichen Wegfall eines Zustelltags zurückgewiesen. Die Zustellverpflichtung für sechs Werktage müsse ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben bleiben, betonte Christian Eggert, Leiter Verlagswirtschaft BDZV. Auf die mündliche Zusicherung der Post, auch bei einer nur fünf Zustelltage umfassenden gesetzlichen Verpflichtung die Zustellung an allen Werktagen fortzusetzen, könne man sich nicht verlassen, wenn der ungehinderte Zugang zu abonnierten Presseprodukten jederzeit und bundesweit einheitlich sichergestellt bleiben soll.

Darüber hinaus wurden gegenüber dem Wirtschaftsministerium die zunehmenden Reklamationen der Zeitungsabonnenten wegen nicht erfolgter Zustellung von Abonnements durch die Post beanstandet. Der BDZV begrüßt, dass die geplante Postgesetznovelle eine stärkere Qualitätsüberwachung der Post durch die Bundesnetzagentur für den Universaldienst vorsieht. Dazu gehört auch die Zustellung von Presseprodukten.