Künstlersozialversicherung: Abgabesatz bleibt 2020 stabil

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt nach 2018 und 2019 auch im kommenden Jahr bei 4,2 Prozent. Das teilte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, am 9. August 2019 mit. In der Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 190.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten pflichtversichert und werden so in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage durch die KSK erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.

Weitere Informationen unter: www.kuenstlersozialkasse.de