E-Privacy-Verordnung: ZAW zum abgelehnten Entwurf der finnischen Ratspräsidentschaft

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„Das heutige Abstimmungsergebnis belegt, dass sich die Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, mit unausgereiften Vorschlägen zum Datenschutz nicht zufriedengeben“, teilte der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) zum abgelehnten Entwurf für eine E-Privacy-Verordnung mit. Über diesen war im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten am 22. November abgestimmt worden. Der von der finnischen Ratspräsidentschaft vorgelegte Entwurf sollte Anfang Dezember als sogenannter gemeinsamer Standpunkt des Europäischen Rats übernommen werden und auf dieser Basis in Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament eingetreten werden. Der Vorschlag verfehlte die hierzu erforderliche Mehrheit deutlich. Der ZAW teilte weiter mit: „In wirtschafts- und datenpolitscher Hinsicht ist es verantwortungsbewusst und vorausschauend, kein grünes Licht für Trilogverhandlungen zur E-Privacy-Verordnung auf Basis der Vorschläge zu geben.“ Gute europäische Gesetzgebung könne nicht darin bestehen, ohne Not die marktdominanten Plattformen einseitig zu stärken, ihren Datenreichtum weiter zu mehren und zugleich die digitalen Geschäftsmodelle und Zukunftschancen der klaren Mehrheit der Unternehmen in Europa substantiell zu gefährden, so Bernd Nauen, Geschäftsführer des ZAW.

Die neue EU-Kommission sollte aus der Tatsache, dass es bei den Mitgliedstaaten hierfür keine Mehrheit gegeben habe, die richtigen Schlüsse ziehen, empfahl der ZAW. Sollte eine sektorale Regulierung für erforderlich gehalten werden, bedürfe es eines „konstruktiven Neustarts im Sinne einer daten- und wettbewerbspolitisch ausgewogenen Regulierung“. Die Anwendungserfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung könnten dabei berücksichtigt werden. „Die Datenschutzgrundverordnung erfasst die Regelungsmaterie einer E-Privacy-Verordnung in Bezug auf Internetangebote bereits vollständig. Deshalb ist der Beschluss auch keine Niederlage für den Datenschutz in Europa“, so Nauen weiter.