Druckindustrie: bvdm und ver.di einigen sich auf Lohnabkommen und Reform-Fahrplan

bvdm Logo
bvdm Logo

In der achten Verhandlungsrunde haben der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und die Gewerkschaft ver.di einen Tarifabschluss für die Druckindustrie erreicht. Neben einem neuen Lohnabkommen einigten sich die Tarifpartner am 3. Mai auf einen verbindlichen Fahrplan zur Reform des Tarifwerks.

Der Tarifabschluss enthält folgende Komponenten:

I. Lohnabkommen
Laufzeit: 36 Monate, gerechnet ab dem 1. September 2018. Die Tariflöhne für die gewerblichen Ar-beitnehmer der Druckindustrie steigen in drei Schritten an: um 2,4 Prozent rückwirkend zum 1. Mai 2019, um weitere 2,0 Prozent ab 1. Juni 2020 sowie um weitere 1,0 Prozent zum 1. Mai 2021. Das Lohnabkommen ist erstmals zum 31. August 2021 kündbar.

II. Manteltarifvertrag
Deutlich schwieriger als die Einigung auf ein neues Lohnabkommen gestaltete sich laut bvdm das Finden eines Kompromisses zum Manteltarifvertrag (MTV), der durch den bvdm zum 30. September 2018 gekündigt worden war. Lange Zeit habe ver.di jegliche Vorschläge zur Reform des MTV abgelehnt. Nun wurde vereinbart, ab Juni 2019 einen neuen Anlauf zur Reform des Tarifwerks unter Friedenspflicht zu unternehmen. Um die komplexen Verhandlungen ohne die Belastungen eines Arbeitskampfs führen zu können, wurde vereinbart, den zum 30. September 2018 gekündigten MTV und die Anhänge vorübergehend für die Zeit der Verhandlungen wieder in Kraft zu setzen. Der wieder in Kraft gesetzte MTV endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, automatisch zum 30. April 2021. Verhandelte Neuregelungen sollen zum 1. Mai 2021 in Kraft treten. Grundlage der Gespräche sind zum einen die Forderungen der Arbeitgeber zur Reform des MTV sowie von ver.di eingebrachte Themen. ver.di wird nach entsprechender Beratung in der Tarifkommission bis spätestens 30. September 2019 einen eigenen Themenkatalog vorstellen, heißt es in der Pressemitteilung des bvdm weiter. Bestandteil der Verhandlungen solle aus Sicht von ver.di auch die Frage von allgemeinverbindlichen, branchenbezogenen Lohnuntergrenzen sein. Um eine zügige Einigung zu erzielen, vereinbaren die Tarifvertragsparteien, sich alle zwei Monate zu treffen.

III. Annahmefrist:
31. Mai 2019. Der Sozialpolitische Ausschuss des bvdm wird am 29. Mai über die Annahme des Tarifergebnisses entscheiden.