Werberat-Jahresbericht: Beanstandungsquote bleibt konstant

Beim Thema geschlechterdiskriminierende Werbung ist die Sensibilität in der Bevölkerung und bei den Unternehmen gewachsen. Dies ist ein Ergebnis der kürzlich vom Deutschen Werberat vorgestellten Beschwerdebilanz für 2017. Die von den 46 Verbänden und Organisationen des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft ZAW getragene Organisation prüfte im vergangenen Jahr demnach rund 800 Werbemaßnahmen. Bei einem Viertel der vom Werberat zu entscheidenden 530 Fälle folgte das Gremium dem Protest der Beschwerdeführer. Die Beanstandungsquote sei damit nahezu konstant gegenüber dem Vorjahr geblieben.

Den Deutschen Werberat erreichten im Jahr 2017 insgesamt 1.389 Beschwerden, die sich auf 787 Beschwerdefälle verteilten (+12 Prozent). Von den 787 geprüften Fällen fielen 257 Fälle nicht in die Zuständigkeit der Selbstkontrolleinrichtung, etwa weil es sich nicht um Wirtschaftswerbung, sondern um Werbung von Behörden oder Parteien handelte, die Produkte an sich kritisiert oder Verstöße gegen gesetzliche Werbeverbote geltend gemacht wurden.

Der Werberat entschied über 530 einzelne Werbesujets, ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 20 Prozent. Dabei ging es sowohl um bundesweit geschaltete Plakatkampagnen oder TV-Spots als auch um weniger reichweitenstarke Werbemaßnahmen, wie zum Beispiel Schaufensterwerbung, Werbung auf Firmenfahrzeugen, Fotos auf der unternehmenseigenen Internetseite oder im Social-Media-Kanal. Die Menschen hätten sich auch im zurückliegenden Jahr mit den unterschiedlichsten Anliegen an den Werberat gewandt, teilte das Selbstkontrollorgan mit: Sie sahen Kinder durch einzelne Werbemaßnahmen in der Entwicklung beeinträchtigt, fühlten sich als Frau herabgewürdigt oder diskriminiert, sahen allgemeine Grundsätze von Anstand und Moral verletzt oder empfanden Werbung als gewaltverherrlichend oder rassistisch.

Der Werberat teilte in 135 Fällen die werbekritische Ansicht der Beschwerdeführer. Die Unternehmen wurden über den Verstoß gegen den Werbekodex informiert, in 121 Fällen konnte der Werberat erreichen, dass die Werbung gestoppt oder geändert wurde. Nur wenige Unternehmen hätten nicht auf die Beanstandung reagiert und erhielten deshalb eine Öffentliche Rüge. „Dass unter den Millionen von Werbeaktivitäten pro Jahr auch Grenzüberschreitungen vorkommen, ist kritikwürdig, aber noch kein Missstand: In der Gesamtbetrachtung steht die werbliche Kommunikation in Deutschland nicht im Widerspruch zu den Werten der Gesellschaft, auch wenn sich manche Unternehmen darin gefallen, mit primitiver Werbung aufzufallen und so öffentliche Kritik geradezu herauszufordern“, fasst Julia Busse, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, die Jahresbilanz 2017 zusammen.

Details und Grafiken zur Beschwerdebilanz 2017 finden Sie auf:
www.werberat.de