Spitzenverbände zur geplanten E-Privacy-Regulierung: Erheblicher Beratungsbedarf

Am 8. Juni 2018 sollen im Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ Festlegungen hinsichtlich der Positionierung der Mitgliedsstaaten zum aktuellen Entwurf einer neuen ePrivacy-Verordnung (ePV) getroffen werden. Anschließend an den offenen Brief, den ein breites Bündnis von Verbänden nahezu textgleich an die Minister des Europäischen Rates für Telekommunikation gerichtet hat, möchten wir unsere Unterstützung für die dort geäußerten Positionen zum Ausdruck bringen. Die unterzeichnenden Organisationen bitten Sie dringend, sich für eine ausbalancierte, wettbewerbs- und innovationsgerechte, zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kohärente und praxistaugliche Regulierung einzusetzen und, da die aktuellen Vorschläge dies nicht gewährleisten, dezidierte Beratungen hierüber einzufordern.

Der aktuelle Vorschlag kombiniert den wichtigen Schutz der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation mit datenschutzrechtlichen Regelungen im Bereich der Dienste der Kommunikationsgesellschaft. Anstatt die Regelungen der DSGVO sinnstiftend zu ergänzen, werden die gerade erst etablierten grundlegenden Wertungen und Abwägungserfordernisse des EU-Datenschutzrahmens aufgegeben und entwertet.

So wird die Verarbeitung elektronischer personen- wie nicht-personenbezogener Kommunikations- und Endgerätedaten strengeren Bedingungen unterstellt, als die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO. Die Erfüllung dieser Bedingungen ist dabei in der klaren Mehrzahl der Fälle praktisch nicht möglich.

Bereits die DSGVO stellt die Unternehmen aktuell vor erhebliche, oftmals noch nicht vollständig absehbare Herausforderungen – auch wegen der unklaren und teilweise überaus restriktiv ausfallenden Ankündigungen der Aufsichtsbehörden. Die aktuellen Diskussionen und Hilferufe aus dem Markt belegen dies eindrücklich. Eine zusätzliche, mit dem EU-Datenschutzrecht inkompatible und den tatsächlichen Marktverhältnissen nicht ausreichend Rechnung tragende Regulierung würde weitergehende Folgen nach sich ziehen. Sie würde die Schaffung eines funktionierenden digitalen Binnenmarktes regelrecht konterkarieren.

Betroffen sind hier alle Sektoren der digitalen Wirtschaft der EU, von digitalen Medien und Services bis hin zu vernetzten Fahrzeugen und intelligenter Fertigung – die im schlimmsten Fall so nicht mehr in der Lage sein werden, ihre Produkte und Dienstleistungen unter Verwendung von Daten anzubieten und zu innovieren. Dies wird auch Auswirkungen auf andere Wirtschaftszweige haben, die sich mit zunehmender Digitalisierung der Wirtschaft immer mehr auf die Nutzung von Daten aus Endgeräten einstellen müssen. Die Einwilligungsfokussierung im Digitalen, gepaart mit technischen Vorgaben zur Zugriffskontrolle verstärkt die Anreize zur Etablierung reiner Plattform- bzw. Lock-In-Angebote.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, die von der bulgarischen Ratspräsidentschaft gestellten Fragen, ob auf der Grundlage des aktuellen Entwurfs in Verhandlungen eingetreten werden könne, sind aus der Sicht der von uns vertretenen Unternehmen mit einem klaren Nein zu beantworten. Angesichts der geschilderten Inkohärenzen sowie in Erkenntnis der bereits nachgewiesenen und darüber hinaus zu befürchtenden, schädlichen Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche der Wirtschaft wird wesentlich mehr Zeit benötigt, um den Anwendungsbereich der ePV klarer zu bestimmen und deren Folgen besser einschätzen zu können. Wir verbinden dies mit der Bitte, auf der Ratssitzung am 8. Juni deutlich zu signalisieren, dass die Diskussionen der Mitgliedstaaten über die ePV nicht zu voreiligen Festlegungen führen und die Trilogverhandlungen erst aufgenommen werden sollten, wenn ein solides, ausgewogenes und umfassendes Gesamtkonzept vorliegt. Wir laden Sie herzlich ein, sich jederzeit mit uns im Wege des konstruktiven Dialoges über die zu lösenden Grundsatzfragen auszutauschen, um zu einem für alle Seiten tragbaren Resultat zu gelangen.

Die nachfolgenden Organisationen sind Unterzeichner dieses Briefes:

BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Bundesverband Deutsche Startups e.V.

BDZV - Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.

BEVH- Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.

BITKOM- Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

BVDW – Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V.

ECO – Verband der Internetwirtschaft e.V.

GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

HDE - Handelsverband Deutschland e.V.

OWM - Organisation Werbungtreibende im Markenverband e.V.

VAUNET - Verband Privater Medien e.V

VDZ - Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.

ZAW - Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V.