Halbjahres-Bilanz des Werberats: Fünf Prozent mehr Beschwerdefälle

Nach dem aktuellen Halbjahres-Bericht des Deutschen Werberats ist die Zahl der Beschwerdefälle erneut leicht angestiegen. Insgesamt erreichten die Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft in den sechs Monaten Beschwerden zu 394 Werbemaßnahmen. Das entspreche einem Plus von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Deutsche Werberat entschied über 233 einzelne Werbesujets, von denen 173 Fälle nicht zu beanstanden gewesen seien. In 60 Fällen folgte der Werberat dem Protest aus der Bevölkerung, weil ein Verstoß gegen die anerkannten Verhaltensregeln des Werberats vorlag. Davon habe das Gremium in 55 Fällen einen Stopp oder eine Änderung der Werbung erreichen können. Die Durchsetzungsquote sei mit 92 Prozent erneut sehr hoch gewesen. Nur in fünf Fällen habe der Werberat die Medien mit Hilfe des Sanktionsinstruments der Öffentlichen Rüge auf mangelnde Einsicht werbender Unternehmen aufmerksam machen müssen, weil diese ihre Werbung trotz einer Beanstandung durch das Gremium zunächst nicht zurückziehen wollten. In 161 Fällen seien die Beschwerden nicht in den Kompetenzbereich des Werberats gefallen, etwa weil Verstöße gegen gesetzliche Werbeverbote geltend gemacht wurden oder sich die Kritik nicht gegen Wirtschaftswerbung richtete.

Wie in den vergangenen Jahren sei auch im ersten Halbjahr 2018 Diskriminierung aufgrund des Geschlechts mit insgesamt 137 Fällen der Hauptbeschwerdegrund (ein Drittel der Fälle) gewesen, teilte der Werberat weiter mit. Zugenommen hätten Beschwerden in der Rubrik „Ethik und Moral“, in der ein breites Spektrum an Beschwerdeinhalten zusammengefasst ist (31 Fälle). Aufgeschlüsselt nach Werbemitteln lagen Beschwerden über Plakatwerbung, Fernseh-Spots sowie Online-Werbung mit 51 beziehungsweise je 47 Sujets nahezu gleichauf. Mit deutlichem Abstand folgten Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften (21), Fahrzeugwerbung (18), Werbebriefe (16) und Radio-Spots (10).