BDZV-Präsident Döpfner: Europäisches Leistungsschutzrecht darf nicht zu umgehen sein

Die Konsequenz aus der den Verlagen drohenden Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beim deutschen Leistungsschutzrecht (LSR) kann aus Sicht von BDZV-Präsident Dr. Mathias Döpfner nur ein europäisches LSR sein. Wenn die Empfehlung des Generalanwalts Hogan so zum Urteil werde, dann sei in der Folge das deutsche Leistungsschutzrecht null und nichtig, sagte Döpfner am 13. Dezember 2018 bei einem Pressegespräch in Berlin, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

„Allerdings kann für mich daraus nur eine einzige Konsequenz abgeleitet werden. Es zeigt, wie dringend es nötig ist, eine europäische Regelung zu haben“, sagte der BDZV-Präsident, der zugleich Vorstandsvorsitzende der Axel Springer SE ist. Dabei sei wichtig, eine verbindliche, das heißt nicht mehr zu umgehende Regelung zu bekommen, die diejenigen, die geistiges Eigentum schaffen, in den Stand versetze, vom wirtschaftlichen Erfolg derjenigen zu profitieren, die dieses Eigentum für kommerzielle Zwecke nutzen wollten.

Anlass sind die Schlussanträge, die Generalanwalt beim EuGH, Gerard Hogan, am 13. Dezember in Luxemburg vorgestellt hat.