Welttag des geistigen Eigentums: Europäische Publisher fordern zügige Implementierung des Leistungsschutzrechts

Die europäischen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, European Newspaper Publishers’ Association (ENPA) und European Magazine Media Association (EMMA), haben anlässlich des Welttags des geistigen Eigentums an die EU-Staaten appelliert, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus der 2019 verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht umzuwandeln und umzusetzen. Geistiges Eigentum, Autorenrechte wie auch das Leistungsschutzrecht seien ein Grundpfeiler der europäischen Demokratie, der Medienvielfalt und europäischer Kultur.

In der Corona-Pandemie habe sich nochmals bestätigt, erklärten die Organisationen am 26. April in Brüssel, dass Zeitungen und Zeitschriften die höchste Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Europäer genössen. Die Bürgerinnen und Bürger verließen sich auf die Qualitätsangebote der Verlage. Die digitalen Reichweiten seien dabei in nie zuvor erreichte Höhen gestiegen. Urheberrechte seien in diesem Zusammenhang essenziell für die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Branche.

Die Europäische Union habe mit der Aufnahme des Leitungsschutzrechts in die Urheberrechtsreform einen historischen Schritt unternommen, der weltweit Wellen geschlagen habe. Ein starkes und effektives Leistungsschutzrecht sei für eine freie, wirtschaftlich gesunde und unabhängige Presse, den fairen Wettbewerb und ein inhaltsreiches Internet unabdingbar, betonten ENPA und EMMA. Eine zügige Implementierung sichere die Chancengleichheit im digitalen Markt und sei ein notwendiger Schritt, den Marktmissbrauch der dominanten Plattformen gegenüber den Presseverlegern zu bekämpfen.