Rundfunkbeitrag: Ministerpräsidenten beschließen Erhöhung

Der monatliche Rundfunkbeitrag in Deutschland soll von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Die Ministerpräsidenten haben am 12. März einen entsprechenden Beschluss zu einem Entwurf gefasst, teilte die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit. Als einziges Bundesland enthielt sich demnach Sachsen-Anhalt. Nun sollen alle Länderparlamente vorunterrichtet werden, bevor die Länderchefs im Juni das Vertragswerk unterzeichnen können. Später müssten die Landtage noch zustimmen, damit die Erhöhung zum Jahr 2021 in Kraft treten kann.

2018 lagen die Erträge, die durch die Haushaltsabgabe eingenommen werden, bei rund acht Milliarden Euro, für 2019 rechnet der Beitragsservice mit einer ähnlich hohen Zahl. Grundlage der Entscheidung der Länderchefs ist eine Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Sie hatte im Februar eine Beitragserhöhung auf 18,36 Euro vorgeschlagen. Ihre Berechnungen fußen auf dem Finanzbedarf, den zuvor die Sender angemeldet hatten. Die KEF geht davon aus, dass es in der nächsten Beitragsperiode 2021 bis 2024 eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro geben wird – die Erhöhung des Rundfunkbeitrags soll dies auffangen.