BDZV: Deutscher Diskussionsentwurf zum Urheberrecht bleibt deutlich hinter EU-Richtlinie zurück

Der BDZV begrüßt, dass mit dem Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums zum Urheberrecht die Umsetzung der EU-Richtlinie nun konkreter wird. „Der Schutz der Presse vor Ausbeutung durch kommerzielle Dritte bleibt in dem Vorschlag aber deutlich hinter der Richtlinie zurück“, kritisiert der Verband. Marktdominante kommerzielle Digitalplattformen könnten mit der vorgeschlagenen Regelung relevante Inhalte der Zeitungen und Zeitschriften weiterhin ohne angemessene Gegenleistung für eigene Geschäfte nutzen. „Wir sind sicher, dass dies weder im Sinne der Richtlinie noch Absicht der Autoren des Entwurfs und der Bundesregierung ist und der Diskussionsvorschlag daher noch geändert wird“, erklärte eine Sprecherin der Verlegerorganisation.