Die Ausschreibung 2019

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) schreibt auch 2019 einen Preis für herausragendes bürgerschaftliches Engagement aus. Ausgezeichnet als „Deutschlands Bürger/Bürgerin des Jahres“ werden Personen, die auch jenseits ihrer eigentlichen Profession Herausragendes für die Gesellschaft leisten. Vorschläge für den mit 20.000 Euro dotierten „Bürgerpreis der Deutschen Zeitungen“ können ausschließlich durch die Zeitungen eingereicht werden. Die Jury besteht aus den über 250 Chefredakteuren der BDZV-Mitgliedsverlage.

Logo des Bürgerpreises der Zeitungen vor einem angedeuteten Zeitungsstapel
BDZV / Bürgerpreis der Zeitungen

Voraussetzung für die Teilnahme

Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die vorgeschlagene Person oder Institution von der Chefredaktion einer deutschen Tages-, Wochen- oder politischen Sonntagszeitung persönlich oder in deren Auftrag nominiert wird. Der Vorschlag muss - kurz - begründet werden und bei der Koordinatorin des Bürgerpreises der deutschen Zeitungen eingereicht werden entweder per Mail unter  oder per Post an: Anja Pasquay, Bürgerpreis der deutschen Zeitungen c/o BDZV, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin.

Termin der Jury-Sitzung ist der 23. September 2019 beim Zeitungskongress in Berlin.

Preisverleihung des Bürgerpreises der Zeitungen 2010
BDZV