Würden sie funktionieren wie erhofft, wären Dublin-Zentren die Lösung für das kaputte Asylsystem. Denn sie sind die Antwort auf ein Paradox: Deutschland ist nach den EU-Regeln nur für sehr wenige Flüchtlinge zuständig, vor allem für diejenigen, die mit dem Flugzeug und nicht durch einen anderen EU-Staat auf dem Landweg einreisen. Tatsächlich aber hat es jahrelang die meisten Asylbewerber aufgenommen. Auch, weil Rückführungen innerhalb der EU oft so langwierig sind – und die Zuständigkeit nach sechs Monaten auf Deutschland übergeht. Geschwindigkeit ist also zentral.
Bislang ist es aus Sicht eines Migranten so: Sobald er in Deutschland ankommt, kriegt er Asylbewerberleistungen, also neben Unterkunft, Heizung und Strom bis zu 440 Euro im Monat. Und er kann sehr wahrscheinlich über Jahre bleiben. Wird sein Asylantrag nach Monaten abgelehnt, kann er dagegen klagen, was wieder dauert. Selbst, wenn am Ende eine endgültige Ablehnung steht, kann oder muss er oft erst einmal nicht ausreisen. Vielleicht fehlen ihm Reisedokumente, oder er ist krank, vielleicht hat er einen Ausbildungsplatz gefunden oder hat ein Kind oder eine Frau, die in Deutschland leben dürfen.
Hätte jedes Bundesland ein Dublin-Zentrum, wäre die Lage eine völlig andere. Ein Asylbewerber käme von der Erstaufnahmeeinrichtung direkt dorthin, sobald das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt hat, dass nach den Dublin-Regeln ein anderer Staat für ihn zuständig ist. Er würde gar nicht erst einer Kommunen zugeteilt. In dem Zentrum bekäme er nur das Nötigste, nämlich „Bett, Brot, Seife“. Womöglich würde er deshalb freiwillig wieder ausreisen. Wenn nicht, würde das Bundesland seine Überstellung innerhalb von zwei Wochen organisieren. Die Abschiebung wäre kein Problem. Weil er sich im Dublin-Zentrum aufhalten müsste, würde man ihn dort am Tag der Überstellung auch antreffen.
So hat sich die Politik das nach dem Attentat in Solingen vor einem Jahr überlegt. Nachdem ein Syrer, für den eigentlich Bulgarien zuständig war, am 23. August 2024 drei Menschen erstochen hatte, verabschiedete die Ampel ein „Sicherheitspaket“. Das regelt unter anderem, dass sogenannte Dublin-Fälle nur noch „Überbrückungsleistungen“ für zwei Wochen bekommen und danach nichts mehr. Die damalige SPD-Innenministerin Nancy Faeser forderte die Länder außerdem dazu auf, diese Menschen gesondert unterzubringen: in Dublin-Zentren.
Auch Schwarz-Rot setzt das fort. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir sorgen für eine konsequente Umsetzung der bestehenden Anspruchseinschränkungen im Leistungsrecht.“ Eine Sprecherin von Faesers Nachfolger Alexander Dobrindt von der CSU teilt mit, „um die Anzahl von Dublin-Überstellungen signifikant zu erhöhen“, sollen Dublin-Zentren „als zentrale Unterbringung von Antragstellenden im Dublin-Verfahren fungieren“. Bund und Länder befänden sich zur Einrichtung solcher Zentren „weiterhin im engen Austausch“.
In der Praxis funktionieren diese Zentren aber nicht. Bislang gibt es in ganz Deutschland nur zwei. Eines in Hamburg, in dem vor allem alleinreisende Männer untergebracht sind, die in Hamburg einen Asylantrag gestellt haben, obwohl sie schon in einem anderen EU-Staat registriert wurden. Und eines in Eisenhüttenstadt in Brandenburg, in dem Menschen untergebracht werden, die über Polen nach Deutschland gekommen sind und dorthin wieder überstellt werden sollen.
Die Zentren wurden im Februar und März eröffnet. Seither sind sie unterbelegt, weil es derzeit nur wenige Flüchtlinge nach Europa schaffen und viele der wenigen, die nach Deutschland kommen, an den Außengrenzen zurückgewiesen werden. Beides kann sich jederzeit ändern. Dann würde die Dysfunktionalität der Zentren noch sichtbarer.
Dass die Zentren nicht dazu führen, dass es mehr oder schnellere Dublin-Überstellungen gibt, liegt in manchen Fällen an den Migranten selbst. In anderen liegt es an deutschen Gesetzen und deutscher Bürokratie. Oft liegt es an den anderen EU-Staaten. Die stimmen den Rücknahmegesuchen Deutschlands meist zu – stellen in der Praxis aber teils absurde Bedingungen.
Im Fall von Italien etwa sind sie praktisch nicht erfüllbar. 2024 stimmte Italien der Rücknahme von mehr als 10.000 Asylbewerbern zu – und nahm genau drei davon tatsächlich zurück. Mal setzt es die Aufnahme von Dublin-Rückkehrern aus „technischen Gründen“ für unbestimmte Zeit aus, mal sind die Bestimmungen für Ankunftsorte und -zeiten so spezifisch oder werden so kurzfristig festgelegt, dass die Überstellung nicht innerhalb der Frist gelingt.
Bulgarien wiederum erlaubt Überstellungen von Asylbewerbern nach den Dublin-Regeln weder auf dem Landweg noch per Charterflug, sondern nur mit Linienflügen. Der Attentäter von Solingen wurde am Tag eines solchen regulären Flugs nicht in seiner Unterkunft angetroffen. Den nächsten gab es erst wieder nach Ablauf der Überstellungsfrist.
Die Leistungskürzungen in Deutschland sollen die Menschen dazu bringen, einfach selbst auszureisen, und die komplexe Koordinierung zwischen Deutschland und dem aufnehmenden Staat überflüssig machen. Doch das funktioniert nicht und kann auch gar nicht funktionieren. Flüchtlingshelfer berichten, dass EU-Staaten teils auf einer offiziellen Übergabe von Dublin-Fällen durch deutsche Beamte bestehen. So soll verhindert werden, dass sich Migranten unkontrolliert durch Europa bewegen und womöglich unterwegs in einem weiteren Land Asyl beantragen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann der F.A.S. nicht sagen, ob das stimmt. Eine Bundesbehörde, die an Rückführungen beteiligt ist, weiß also nichts darüber, ob andere Staaten freiwillig Rückreisende aufnehmen.
Auch Deutschland erlaubt eine freiwillige Ausreise in den zuständigen EU-Staat nur in Ausnahmefällen. „Es besteht kein Rechtsanspruch des Asylbewerbers auf eine freiwillige Ausreise“, heißt es in einer „Dienstanweisung Dublin“ des Bundesamts. Denn der Gesetzgeber habe sich „bewusst für eine kontrollierte Überstellung entschieden“. Will jemand selbständig ausreisen, muss das mit dem Mitgliedstaat „sowie der zuständigen Ausländerbehörde bzw. der Bundespolizei“ abgestimmt werden.
Und auch das Bundesamt selbst mischt mit: „Die Durchführbarkeit einer freiwilligen Überstellung im konkreten Einzelfall muss im Vorfeld der Planung eines konkreten Überstellungstermins mit dem Bundesamt abgestimmt werden“, heißt es in der Anweisung. Hinzu kommt: Anders als für eine Überstellung durch Beamte brauchen Menschen, die auf eigene Faust reisen, einen gültigen Pass oder Passersatz.
Die Politik macht es den Menschen also beinahe unmöglich, freiwillig dorthin zu gehen, wo sie Anspruch auf reguläre Leistungen haben. Gleichzeitig begründet sie die Bett-Brot-Seife-Regelung genau mit diesem Ziel.
Nicht nur die selbständige Ausreise scheitert an der komplexen Organisation. Oft genug passiert das auch bei begleiteten Rückführungen. Nicht alle Bundesländer organisieren Überstellungen in alle EU-Staaten. Als Thüringen mal eine Familie nach Kroatien zurückbringen wollte, wartete es so lange auf fünf Plätze in einem Charterflug aus einem anderen Bundesland, dass die Überstellungsfrist verstrich.
Manchmal verhindern auch deutsche Gerichte die Überstellung. Sie sehen die Gefahr, dass Menschen in einem anderen EU-Staat kein rechtsstaatliches Verfahren erhalten oder nicht vernünftig untergebracht werden, und untersagen die Rückführung. In der Vergangenheit war das pauschal in Griechenland und Ungarn der Fall, aber in Einzelfällen wurde auch schon die Rückführung alleinreisender Männer nach Frankreich untersagt, weil ihnen dort Obdachlosigkeit droht.
Die deutsche Gesetzeslage führt auch dazu, dass Menschen in Dublin-Zentren nicht unbedingt anwesend sind, wenn jemand kommt, um sie abzuholen. Niemand kann gezwungen werden, ständig dort zu sein. Denn die Zentren sind keine Gefängnisse. Allerdings sind sie ähnlich karg eingerichtet, bieten kaum Privatsphäre.
In Hamburg etwa handelt es sich um eine gewaltige Halle, in der niedrige Stellwände die einzelnen Wohneinheiten nur notdürftig voneinander abtrennen. In Eisenhüttenstadt berichten Bewohner, dass Sicherheitsleute dauernd ihre Zimmer und Schränke kontrollierten. Ständig komme die Polizei unangekündigt in die Räume, um einzelne Bewohner mitzunehmen. Viele sind deshalb so wenig wie möglich in der Unterkunft.
Damit hoffen sie auch, ihrer Abholung zu entgehen. Denn in dem EU-Staat, in den sie gebracht werden sollen, ist die Lage meist noch schlimmer. In Bulgarien droht ihnen Gewalt, in Polen Haft, in Griechenland Hunger und in Belgien Obdachlosigkeit. Mit Bett, Brot und Seife in den Dublin-Zentren begibt sich Deutschland also in einen Unterbietungswettbewerb, den es kaum gewinnen kann.
Über ihre Zeit in Polen haben einige Bewohner des Dublin-Zentrums in Eisenhüttenstadt im Juni einen offenen Brief geschrieben. Darin heißt es: „Viele von uns mussten in Asylgefängnissen, umzäunt von vier bis fünf Zäunen (mit Elektro- und Stacheldrahtzäunen) leben. Es gab zeitliche Beschränkungen, wann wir den Raum verlassen durften, um an die frische Luft zu kommen (nur mit Wärter).“ Im Gefängnis hätten sie keinen Zugang zu einem fairen Prozess gehabt. Manche seien depressiv geworden, einige hätten gar versucht, sich das Leben zu nehmen.
Um so etwas nicht noch einmal zu erleben, tauchen Betroffene unter. Sie leben dann in der Illegalität, ohne Unterkunft, Essen, Geld, Gesundheitsversorgung. Haben sie Kinder, besuchen die keine Schule. Ein drastischer Schritt, aber kein seltener. In Eisenhüttenstadt sind rund 60 Prozent der Bewohner des Dublin-Zentrums untergetaucht. Auch in Hamburg sind in den ersten vier Monaten schon mehr als ein Dutzend Bewohner in die Illegalität verschwunden. Einige weitere haben sich ins Kirchenasyl gerettet. Andere wurden ganz offiziell in eine reguläre Unterkunft verlegt – weil die Überstellungsfrist abgelaufen war.
Immerhin: Bis Anfang Juli waren rund die Hälfte der Bewohner des Hamburger Dublin-Zentrums in andere EU-Staaten überstellt worden. Allerdings war die Mehrheit von ihnen vorher in Abschiebehaft nach Glückstadt gebracht worden. Das heißt: Offenbar glaubt die Hamburger Innenbehörde in den meisten Fällen selbst nicht daran, dass Rückführungen aus dem Dublin-Zentrum heraus funktionieren – obwohl das Zentrum ja zu diesem Zweck eingerichtet wurde. Die Abschiebungen erfolgten außerdem nicht innerhalb der veranschlagten zwei Wochen. Mal verbrachten abgelehnte Asylbewerber 86 Tage im Dublin-Zentrum, mal 83, mal 81 oder 68.
In Eisenhüttenstadt ist das Zentrum noch ineffektiver. Lediglich fünf von insgesamt 72 Personen sind bis vor einigen Tagen vom Dublin-Zentrum aus nach Polen abgeschoben worden. Um die Chancen zu erhöhen, die Menschen zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung auch tatsächlich anzutreffen, haben sie in Eisenhüttenstadt sogenannte Nachtzeitverfügungen ausgesprochen, also die Verpflichtung, die Nacht im Dublin-Zentrum zu verbringen. Erfolglos, wie ein Sprecher deutlich macht: „Da die meisten Personen untergetaucht sind, hat die Nachtzeitverfügung für vollziehbar Ausreisepflichtige kaum messbare Ergebnisse.“ Und nicht nur das: Von den fünf nach Polen Abgeschobenen sind vier inzwischen wieder in Deutschland aufgetaucht.
Auch deshalb zweifeln Politiker inzwischen selbst an dem Dublin-Zentrum. Ein Sprecher des Brandenburger Innenministeriums teilt mit, die „Sinnfrage“ sei „angebracht“. Wegen der niedrigen Zugangszahlen und „weil es praktisch nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten gibt, das Untertauchen von ausreisepflichtigen Personen zu verhindern“. Außerdem stelle sich die Sinnfrage, weil immer mehr Gerichte das Konzept von Bett, Brot, Seife „durchweg sehr kritisch begleiten“, sprich: als rechtswidrig ablehnen.
Das haben zahlreiche Gerichte bereits getan, darunter die Sozialgerichte in Nürnberg, Karlsruhe, Darmstadt, Trier, Landshut und Hamburg und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Im Hamburger Dublin-Zentrum halten sie trotzdem daran fest; die Bewohner bekommen neben Unterkunft und Essen lediglich einmalig 8,85 Euro auf ihre Bezahlkarte.
In Eisenhüttenstadt erhalten sie nach Gerichtsurteilen wieder reguläre Asylbewerberleistungen. Die bekommen sie auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist weiter. Eigentlich sieht das Sicherheitspaket nach Ablauf der zwei Wochen gar keine Leistungen mehr vor.
Mehrere Landkreise in Thüringen handhaben das so. In einem Bescheid einer alleinstehenden Frau, die mit zwei minderjährigen Kindern im Ilm-Kreis untergebracht ist, heißt es, nach Ablauf der Frist müsse sie ihre Gesundheitskarte abgeben, eine Art Versichertenkarte für Flüchtlinge, und erhalte kein Geld mehr auf ihre Bezahlkarte. An diesem Tag, so steht es in dem Schreiben, „werden Sie die Unterkunft verlassen müssen“.
Tatsächlich wurde die Familie auch nach Ablauf der Frist noch in der Unterkunft geduldet. Inzwischen erhält sie auch wieder Geld: weil die Überstellungsfrist abgelaufen ist und Deutschland nun für das Asylverfahren zuständig ist. Andere haben weniger Glück. Flüchtlingshelfer sprechen von einer „Verelendungsstrategie“ und berichten von hungrigen, verzweifelten Menschen. Abweichend von anderen Gerichten hat das Landessozialgericht Thüringen die komplette Streichung von Leistungen jedoch gebilligt.
In Hessen hingegen sind alle bisherigen Leistungsausschlüsse von Gerichten aufgehoben worden. Daher, so teilt das zuständige Ministerium mit, könne man „keine Aussagen zum Zusammenhang zwischen Leistungskürzungen und Auswirkungen auf das Ausreiseverhalten oder auf Rückführungen“ treffen. Bayern wiederum gewährt selbst die Überbrückungsleistungen für 14 Tage nur „im Fall einer Hilfebedürftigkeit“. Sachsen hingegen schränkt die Leistungen für Dublin-Fälle nicht ein – und hält sich damit nicht an das Gesetz. Dasselbe gilt für Berlin.
Dort heißt es, „aus ordnungsrechtlicher Sicht“ dürfe man Menschen „nicht einfach obdachlos machen oder komplett von Leistungen ausschließen“. Das stehe auch „in keinem guten Verhältnis zu dem, was der Gesetzgeber mit der Regelung eigentlich bezweckt hat“. Sprich: In der Obdachlosigkeit haben die Behörden keinen Zugriff mehr auf die Betroffenen, ihre Abschiebung wird noch unwahrscheinlicher.
Ein Dublin-Zentrum zu errichten, plant Berlin nicht – genau wie die meisten anderen Länder. Nur Baden-Württemberg und Niedersachsen erklärten gegenüber der F.A.S., sie wollten in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium eine solche Unterkunft einrichten.
Dass Nordrhein-Westfalen kein Zentrum plant, begründet die Sprecherin des zuständigen Integrationsministeriums so: „Dublin-Überstellungen scheitern häufig an der Zustimmung der zuständigen Mitgliedstaaten und an den engen Rahmenbedingungen der Überstellungen. Diese Herausforderung bleibt grundsätzlich auch bestehen, wenn Dublin-Zentren errichtet werden.“ Dass die Zentren nicht funktionieren: Das geben also sogar zuständige Ministerien zu.