Im Bann des Opfers: Anatomie eines Justizversagens
Von Erik Westermann
Die erfundene Hölle. Wie eine Frau ein ganzes System täuscht und ihre Eltern ins Gefängnis bringt: die unfassbare Geschichte der Josephine R.
An einem kalten Tag im Dezember 2023 deutet noch nichts darauf hin, dass die dunkle Welt der Josephine R. bald in sich zusammenstürzen wird.
Auf einem Stuhl hinten am Fenster sitzt sie. Eine unauffällige Frau Mitte 20. Dunkelblonde Haare, Brille, einen Meter dreiundsiebzig groß. Von den Nachbartischen des Cafés in der Braunschweiger Innenstadt dringen Gespräche herüber. Es geht um den Weihnachtsmarkt oder um Geschenke für die Liebsten. Josephine R. hingegen erzählt von „Täterkreisen“ und Opfern wie ihr, von Missbrauch und Schutzhäusern, von Dingen, „bei denen ich nicht wusste, ob ich sie überlebe“. Leise, fast mechanisch.
Ein bemitleidenswerteres Opfer als sie, es scheint schwer vorstellbar. Ihre Aussagen führten zu einem der größten Ermittlungskomplexe, die je in Braunschweig geführt wurden. Fast 90 Verfahren, 60 Verdächtige, ein Dutzend Beschuldigte. Die Akten des Falls füllen ein ganzes Zimmer, bald 30.000 Blatt.
Ihr Leben: düster. Was sie berichtet: blanker Horror. Es ist ein Reflex: Wer sie hört, möchte helfen. Josephine R.: Eine Frau, seit der Kindheit missbraucht, in den Fängen eines Vergewaltiger-Rings. Geschlagen, gefoltert, gefilmt, sagt sie. Seit sie vier Jahre alt ist, hätten ihre Eltern sie zur Sex-Sklavin erzogen. „Ich kenne nichts als Schmerz.“ Die Täter: sind überall. Bis sie alles auf eine Karte setzt, um zu entkommen, „ich hatte nichts mehr zu verlieren“. Kurz zittert ihre Stimme, sie senkt den Blick, kratzt das Pflaster am Handrücken, flankiert von Narben. Ist das da ein Brandmal?
So erzählt es die junge Frau aus Goslar seit Jahren, gegenüber Therapeuten, Staatsanwälten, der Polizei und Richtern. Wenige Monate zuvor hat das Landgericht Braunschweig Josephines Mutter zu einer der gefährlichsten Frauen des Landes erklärt. Wegen 18 Taten, sadistisch und brutal. Dreizehneinhalb Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung für Ramona R., das bedeutet für die Frau Anfang 50 wohl lebenslänglich. Stiefvater Thorsten R. soll neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Paar, davon ist das Gericht überzeugt, hat Josephine gequält und erniedrigt. Als „Horror-Missbrauch von Goslar“ geht der Fall durch die Medien. Dass es so etwas gibt?
Das Urteil, sagt Josephine, war ein Segen. „Endlich Gerechtigkeit.“ Aber nun möchte sie in die Zukunft blicken. Mit einer neuen Therapeutin und vielen Plänen: ihr Abitur nachholen, Sozialpädagogin werden, anderen helfen, die nicht so viel Glück hatten. Eine Stunde redet sie, dann holt ihre Anwältin sie ab. Ein letztes verzagtes Lächeln und Josephine R. verschwindet in der Menge.
Einige Monate später wird klar: Es sind Hirngespinste, Zerrbilder, Lügen. „Wegen erwiesener Unschuld“ spricht eine andere Kammer des Landgerichts Ramona und Thorsten R. frei, nach 684 Tagen in Untersuchungshaft. Und ihre Tochter Josephine, das vermeintliche Opfer, wird plötzlich zur Verdächtigen.
Fünf Jahre währte der Spuk, Menschen gerieten an den Rand des Suizids, Leben wurden zerstört. Es ist eines der größten Justizversagen der deutschen Geschichte. Wie konnte es bloß dazu kommen?
Unsere Zeitung und der SPIEGEL sind der Frage nachgegangen. In Gerichtsakten und Krankenberichten, Gutachten und Briefen. In Gesprächen mit Jugendfreunden und Verwandten, Staatsanwälten und Psychologen, mit Josephines Ex-Mann Enrico R., ihren Eltern, einer früheren Partnerin und deren Angehörigen.
Die mehrmonatige Recherche zeigt: Josephine hat eine eigene Welt inszeniert. Mit einer Lüge, die langsam keimt, größer wird und Menschen in ihren Bann schlägt. Staatsanwälte und Therapeuten, Sozialarbeiter und Opfervertreter, Freundinnen, Behördenvertreter und die Presse.
In den Akten und Erzählungen zeigt sich eine Kette von Fehlern, großen wie kleinen. Zweifler, die ignoriert wurden. Und eine perfide Täuschung, die bis heute wirkt
Kapitel 1: Wie alles begann
Enrico R., der Ex-Mann: „Wer Josephine ist? Das ist ein großes Fragezeichen. Jedenfalls nicht mehr der Mensch, in den ich mich verliebt hatte.“
Fotos aus der Kindheit zeigen Josephine R. beim Kindergeburtstag, unter dem Weihnachtsbaum mit Geschenken, auf Klassenfahrt mit gepackter Tasche. Havelberg, eine Kleinstadt im Landkreis Stendal, hier wächst sie auf. Dort, wo die Altstadtidylle den Wohnblöcken weicht, die Fassaden grau sind von der Witterung. Eine kleine Prinzessin sei sie gewesen, sagt ihre Tante. Immer im Mittelpunkt.
Lehrer loben die Schülerin als freundlich und bemüht, wenn auch still. Nach der neunten Klasse geht Josephine mit einem Hauptschulabschluss ab.
Enrico R. liebte sie seit seiner Jugend, 2013 werden die beiden ein Paar. Da ist sie 15 und er 18. Er legt ihr ein Herz aus Teelichtern, als er ihr den Antrag macht. Im April 2016 heiraten sie, es ist eine Doppelhochzeit. Enrico und Josephine, ihre Mutter Ramona und deren zweiter Mann Thorsten: Die vier treten gemeinsam vor den Standesbeamten. Josephines Idee. Sie leitet das Hochzeitsspiel, sie zieht die Fäden.
Als die Frischvermählten im Oktober 2016 nach Goslar ziehen, scheint es das Leben gut zu meinen. Drei Zimmer, Küche, Bad, in einem kleinen Mehrfamilienhaus am Hang, kurz dahinter beginnt der Wald. Enrico will nach Hannover pendeln, um zu studieren. Josephine hat einen anderen Plan: Eine Ausbildung hatte sie bereits hingeschmissen, nun möchte sie in einem Hotel anfangen.
Doch ihr Plan schlägt fehl, es habe bessere Kandidaten gegeben, sagt sie ihrem Mann. Stattdessen geht sie zur Berufsschule, bricht nach wenigen Tagen ab, jobbt als Verkäuferin und wird mit 19 schwanger.
Im Juni 2018 kommt ihr Sohn auf die Welt. „Ein echtes Wunschkind“, sagt Enrico R. Wenn er sich heute an die guten Zeiten erinnert, klingt er bitter.
Als eine Wohnung gegenüber der ihren frei wird, drängt Josephine ihren Mann, den Vermieter anzurufen. „Wir alle zusammen – wäre das nicht schön?“ Kurz danach ziehen Ramona und Thorsten zu ihnen nach Goslar, jetzt wohnen sie Tür an Tür, auf der gleichen Etage, die Schlüssel stecken von außen.
Josephines Mutter ist Hausfrau, der Stiefvater als Streckenposten bei der Bahn oft auf Montage. Die Verhältnisse sind bescheiden, das Miteinander ist liebevoll. Den Stiefvater nennt Josephine „weltbester Papa“, sie ist seine „weltbeste Tochter“. Sie bittet ihn, sie zu adoptieren und nimmt seinen Namen an. Auch Mutter und Tochter sind eng. „Die eine konnte nicht ohne die andere“, sagt eine Tante.
Doch nach der Geburt ihres Sohnes scheint es Josephine schlechter zu gehen, immer seltener verlässt sie das Haus. Anfang 2019 sucht sie eine Tagesklinik auf, nur wenige Straßen entfernt. Wegen Depressionen, wie sie sagt. Enrico R.: „Ich dachte, sie arbeitet Themen aus der Vergangenheit auf.“
Themen wie diese: Josephine war dazwischengegangen, als der leibliche Vater ihre Mutter angriff. Während der Schulzeit hatte sie von Mobbing berichtet, sich geritzt. Auch Übergriffe und Vergewaltigungen hatte sie angedeutet: durch einen Musiklehrer, eine Sekretärin bei der Ausbildung. „Ich habe ihr damals geglaubt“, sagt Enrico R. Selbst die Vergewaltigungsvorwürfe gegen seinen eigenen Vater, derentwegen er von zu Hause ausgezogen war. Warum hätte er damals zweifeln sollen? „Josephine war zu einer Instanz in meinem Leben geworden.“
In der Beziehung wächst der Stress, oft geht es ums Geld. Arbeiten will Josephine nicht, sie muss in die Therapie. Sie ritzt sich wieder, fügt sich mit einem Glätteisen Verbrennungen zu. Enrico R.: „Ich dachte, es liegt an den Dingen, die dort wieder hochkommen.“
Im Sommer 2019 bittet Josephine das Jugendamt um Unterstützung, sie benötige eine stationäre Therapie. Im November kommt eine Familienhelferin zum ersten Mal zu ihr, es geht um Entlastung im Alltag und Erziehungsfragen. Das Verhalten von Josephine scheint der Helferin auffällig.
Sie fragt: „Wurden Sie in der Kindheit missbraucht?“
Josephines Antwort: „Ja, immer.“ Und sie beginnt zu erzählen.
Im Januar 2020 fertigt die Familienhelferin einen ersten Vermerk an. Josephine habe ihr mitgeteilt, dass sie „bis zum heutigen Tag von ihrer Mutter unterdrückt, körperlich misshandelt und sexuell missbraucht wird“.
Ähnliches behauptet Josephine über ihren Mann. Es geht um erzwungenen Sex, darum, dass er sie betäubt und in einen Wald verschleppt habe. In einer Turnhalle sei sie verkauft und „von zahlreichen Männern mehrfach vergewaltigt“ worden.
Enrico R. ist da schon ausgezogen. Um Ruhe in die Beziehung zu bekommen. Nur für eine Zeit lang, glaubt er damals. „Ich dachte, wir kriegen das hin.“
Einmal, bei einem Spaziergang mit der Familienhelferin, nimmt Josephine ihren Schal ab. Darunter kommen zwölf Brandwunden zum Vorschein. Zugefügt „von ihrer Mutter“ – aber eigentlich, so Josephine, dürfe sie das nicht verraten und zeigt der Frau Drohnachrichten auf dem Handy:
„Ich habe dich im Blick. Wir haben eine Abmachung. Wenn wir untergehen, gehst du mit uns.“
Immer neue Details scheinen zu stützen, was die junge Frau schildert; anonyme Mails etwa oder der Auszug aus einem angeblichen Katalog, mit dem Josephine von ihren Eltern zum Sex angeboten werde. Sie habe das Papier unter großer Gefahr aus dem Schrank der Mutter entwendet, berichtet Josephine.
All diese Hinweise gibt die Familienhelferin weiter. Im März 2020 erstattet der Landkreis Goslar dann Strafanzeige gegen die Mutter Ramona und Josephines Ehemann Enrico R. bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig, wegen „diverser körperlicher Übergriffe“.
Und so beginnt alles.
Am 6. Mai 2020 vernimmt eine Polizistin Josephine R. zum ersten Mal. Viele weitere Befragungen folgen. Die junge Frau schildert, wie ihr Mann sie geschlagen, sie auf das Bett gedrückt und zum Sex gezwungen habe. Wie er sie mit dem Glätteisen verbrannt, wie er ihr ein Kissen auf das Gesicht gepresst habe, bis sie zu ersticken glaubte.
Der Kreis angeblicher Täter, er wächst immer weiter. Bei der nächsten Vernehmung zwei Wochen später erwähnt Josephine ihren leiblichen Vater. „Das fing an, als ich vier war.“ Einer Mitarbeiterin des Justizsozialdienstes sagt Josephine im Juli 2020: Mein Sohn entsprang einer Vergewaltigung durch Enrico.
Ende 2020 ermittelt die Goslarer Polizei in vier Verfahren. Anfang 2021 leitet auch die Staatsanwaltschaft Stendal Ermittlungen ein, hier mit Blick auf Josephines Kindheit.
Ein potenzielles Opfer wird ernst genommen – erst einmal etwas Gutes. Kindesmissbrauch und häusliche Gewalt sind häufig. Bis zu diesem Punkt scheinen Josephines Schilderungen für die Polizei auch noch plausibel. Doch nicht mehr lange.
Kapitel 2: Vater unser in der Hölle
Zurück in die Klinik, in den Herbst 2019: Vor dem Oberarzt sitzt eine junge Frau, die niedergeschlagen und zerrissen wirkt. An Josephine R. fallen ihm gleich ein paar Sachen auf. Eine Depression? Die hatten seine Kollegen diagnostiziert, als man sie Anfang des Jahres erstmals der Klinik aufnahm. Reicht als Erklärung niemals, glaubt der Psychiater und Therapeut. Dem Arzt springt ihr Drang sich zu waschen ins Auge, auch träume sie viel, „meist über Tod oder Missbrauch“.
In diesem Text soll der Mann Anfang 60 Mark Kirschner heißen. Er arbeitet in der Klinik „Dr. Fontheim für Mentale Gesundheit“ in Liebenburg am Rande des Harzes, seit 2014 leitet er die Station für Persönlichkeitsstörungen, hierher kam Josephine nach der Geburt ihres Sohnes.
Wenn man Enrico R. fragt, wo sich seine Frau derart verändert hat, dass sie irgendwann drohend zischte „Jeder bekommt, was er verdient“, dann sagt er: hier.
Mit 15 war Josephine schon einmal in der Jugendpsychiatrie gewesen. Nach einem Tag war sie auf eigenen Wunsch gegangen. Auch die ambulante Behandlung im Anschluss hatte sie rasch abgebrochen.
Anders ist es mit Kirschner, er wird Josephines Bezugstherapeut. Von 2019 bis 2022 führen die beiden rund 100 Einzelgespräche. Ein Dutzend Mal wird sie auf seiner Station aufgenommen. Später sagt er, er habe gemerkt, „dass sie eine schwierige Patientin war und sie mir von Anfang an vertraute“.
Sie schreiben einander Hunderte Mails, Briefe und Postkarten. Rund um die Uhr, selbst am Wochenende. Kirschner fährt sie zu Terminen, überlässt ihr ein Mobiltelefon und gibt ihr seine private Nummer. Als Josephine erfährt, dass er gläubiger Christ ist, taucht sie beim Gottesdienst in seiner Kirche auf. Er lehrt sie das Vaterunser. Josephine sagt: Zu glauben war zu Hause verboten. Therapeut und Patientin geben sich Spitznamen: Er ist der Jedi-Meister, sie seine Schülerin. Sie schreibt ihm Dankesgedichte, auch Umarmungen soll es gegeben haben.
„Ich bete jeden Tag dafür, dass Gott mir verzeiht, aber ich habe das Gefühl, er hört mich nicht – wahrscheinlich, weil ich zu unwürdig und schlecht bin“, schreibt Josephine R. ihm in einer E-Mail.
Kirschner antwortet: „Gott hört sie! Er ist da. Bei denen, die leiden und verzweifelt sind.“
Zu Beginn von Josephines Zeit in der Klinik finden sich Befunde in ihrer Krankenakte, die von anderen Ärzten stammen: Zwangsstörungen, Panikstörung, Depressionen, Borderline-Persönlichkeitsstörung.
Doch Kirschner folgt diesen Diagnosen nicht. Ein Nebeneffekt: Josephines Glaubwürdigkeit steigt. Denn Borderline-Patienten gelten als unzuverlässige Zeugen, einige neigen zu Lügen und verdrehen die Realität. Nach seiner Einschätzung ist Josephine vielmehr „eine Traumapatientin mit heftigen Symptomen, die in einer überaus malignen [bösartigen, die Red.] Familie aufgewachsen ist“. So erklärt er es der Familienhelferin und der Mitarbeiterin des Jugendamtes, sein Austausch mit den beiden Frauen ist eng.
Worin ihr Trauma besteht, deutet Josephine rasch an – und Kirschner steigt darauf ein. Gleich zu Beginn ihres ersten stationären Klinikaufenthaltes übergibt sie ihm ein achtseitiges Dokument: ihren angeblichen Lebenslauf seit dem Kindesalter. Darin beschreibt sie, wie sie ihren Körper „zurücklassen“ musste, um dem „Schmutz und den Schmerzen“ zu entkommen, zählt Menschen auf, die ihr – bis heute – etwas antun. Sie bleibt vage, drängt sich nicht auf, zögert – scheinbar von Scham erfüllt. Über ihre Erlebnisse kann sie kaum sprechen, nimmt Kirschner an. So schlimm müssen sie gewesen sein.
Statt zu reden, schreibt Josephine ihm weiter. Insgesamt sechs Trauma-Erzählungen. Berichte über schwarze Messen im Wald, Nadeln in ihren Schamlippen, umgedrehte Kreuze, stundenlange Vergewaltigungen und Männer in allen Körperöffnungen. Sie berichtet, wie ein Fötus mit einem Metallstab getötet worden sei, wie man sie gezwungen habe, eine Mischung aus Blut und Sperma zu trinken. Sie werde verkauft und gequält, von klein auf. Die Täter: kommen im Dutzend, ein großer Ring. Ihre gesamte Familie, ihr Mann: Alle würden dazugehören. Seitenweise Horror, in der Handschrift eines Mädchens.
Immer neue Hinweise gibt Josephine dem Psychiater an die Hand. Sie zeigt ihm Schnitte, Brandmale, Blutergüsse, übergibt ihm vermeintliche Kataloge von Regeln und drakonischen Strafen, die sie seit der Kindheit befolgen müsse.
Regel 3: Ich bin ein Fehler, der passiert ist.
Regel 26: Ich bin nur auf der Welt, um anderen mit meinem Körper Befriedigung und Befreiung von Wut zu schenken.
Regel 33: Wenn ich unser Geheimnis ausplaudere, muss ich mein Leben beenden.
Für den Therapeuten steht fest: Josephine ist Opfer. In ihrem Leben gab es „bisher keine Phase ohne Gewalt“. Wenn sie zu wanken scheint, bestärkt er sie. Sie sei nicht verrückt, sagt er ihr, alles sei wahr. Immer wieder versucht Kirschner, seine Patientin „aus dem Täterkontakt“ herauszuholen. Doch stets kehrt sie dorthin zurück. Es ist zum Verzweifeln.
Josephines Zaudern, ihre Zweifel, ihre Scheu: Kirschner hält all das für das Resultat einer Gehirnwäsche. Man habe ihr „seit dem vierten Lebensjahr beigebracht, dass sie über bestimmte Dinge nicht reden darf“, mit Techniken, „die bis heute wirken“. Eine Art Programmierung des kindlichen Geistes, schließt er aus ihren Erzählungen.
Der Therapeut begleitet sie zu Vernehmungen bei der Polizei, sagt selbst mehrfach aus und reicht vermeintliche Beweise ein, die er gesammelt hat. Auf diesem Wege finden auch die Trauma-Berichte ihren Weg in die Akten. Im ersten Prozess gegen Josephines Eltern fragt ein Richter den Psychiater, ob er je Zweifel an den Erzählungen seiner Patientin hegte?
„Nein.“
Nie. Er nahm alles, was sie sagte, für bare Münze, hält die Polizei später fest.
Der Therapeut, die Familienhelferin, die Jugendamtsmitarbeiterin: Sie sind die ersten drei Menschen, die Josephine glauben. Doch damit eine so große Lüge überzeugt, braucht es mehr.
Jemanden, der sagt: Ich habe den Missbrauch mit eigenen Augen gesehen. Eine Augenzeugin aus dem innersten Zirkel. Person Nummer 4.
Auch diesen Menschen findet Josephine R. in der Psychiatrie von Liebenburg, es ist ihr sechster Aufenthalt dort. Drei Monate teilt sie das Zimmer mit Miriam A. – deren Leben danach nicht mehr sein wird, wie es war.
Kapitel 3: Die Komplizin
Es ist der 10. Dezember 2020, als Miriam A. und ihre Mutter vor dem Eingangstor der Klinik Dr. Fontheim stehen. Die Mutter weint, eine letzte Umarmung, dann tritt ihre Tochter hindurch.
Dieses Bild von damals, es schmerzt sie bis heute. Dass ausgerechnet sie es war, die ihr Kind an diesen Ort brachte. Wo sich die Eltern Hilfe für ihre Tochter erhofften und stattdessen ihr Leben zerbrach? „Hätte ich gewusst, dass die Gefahr in ihrem Zimmer lauert“, sagt Miriams Mutter, „hätte ich sie sofort wieder mit nach Hause genommen.“
Knapp vier Jahre später sitzen Miriams Eltern in einer Wohnung in Salzgitter, es ist ein Tag im Oktober 2024. Hier ist Miriam aufgewachsen, doch das ist Jahre her. Miriams Eltern sitzen am Esstisch. Um sie herum: Ermittlungsakten. Auf dem Sofa, neben dem Tisch. Überall Akten. Die Altenpflegerin und der Rangiermeister haben sich getrennt. Ihre Kinder, eine Freundschaft, der Schmerz und dieser Fall verbinden sie bis heute. Ihn, aus dem die Wut herausbricht und der für nichts anderes mehr lebt. Sie, die still vor Gram vergeht. Wie es dazu kommen konnte? Der Vater: „Jeden Tag grübele ich darüber nach.“
Es ist das erste Mal, dass sie über all das sprechen. Endlich soll die Wahrheit ans Licht.
Ihre Tochter war ein aufgewecktes Kind, lernte Geige, spielte Fußball. Nach dem Abitur arbeitet sie für ein Jahr in einem heilpädagogischen Kindergarten. „Das war ihr Ding. Sie ist ein Herzensmensch“, sagt ihre Mutter. Jemand, der sich aufopfert. „Für einen geliebten Menschen gibt sie 500 Prozent.“ Sofort.
Später wachsen die Probleme, Miriam hungert, isst zwanghaft, erbricht sich. Depressionen, eine Essstörung, das Borderline-Syndrom: ihre Diagnosen, als sie die Zusage für einen Therapieplatz in Liebenburg erhält. Da ist sie 26 Jahre alt. Ihre Familie hofft: Jetzt geht es bergauf.
Auszug aus dem Familienchat von Miriams erstem Tag in der Klinik Dr. Fontheim:
[10. Dezember 2020, 12:41 Uhr]
Mama: Wie ist dein Eindruck?
Miriam: Ich hab’ eine superliebe Ärztin und Therapeutin. Ansonsten geht so.
Mama: Das ist doch schon mal gut 😘😘
Miriam: Meine Zimmernachbarin mag keine Menschen 😂 Sie hat kein Borderline, dafür ’ne Angststörung und einen Waschzwang und ganz schlimm ist es für sie, wenn sie Menschen kotzen hört 😂 Ich glaub wir sind die richtigen füreinander 😂
Mama: Definitiv 🙈
In den Wochen darauf schickt Miriam ihrer Familie Fotos und Videos aus der Klinik. Wie sie ihre Zimmergenossin Josephine auf den Schultern trägt, wie sie Marshmallows essen und lachend auf dem Boden liegen. Videos, auf denen sie tanzen, sich die Haare flechten und barfuß durch den Schnee laufen. Auf einem Bild küsst Miriam Josephines Hals, sie lächelt.
Doch bald fängt Miriam an, seltsame Geschichten zu erzählen. Josephine werde missbraucht. Von ihrer Mutter, dem Vater, dem Ehemann, von Therapeuten und Nachtschwestern. Sie würde bestraft und zur Prostitution gezwungen. „Miriam hat das geglaubt“, sagt ihre Mutter.
Im Februar 2021 wird ihre Tochter, zusammen mit „Josie“, aus der Klinik entlassen. „Schon an dem Tag, wusste ich: Mit meinem Mädchen stimmt etwas nicht“, sagt Miriams Vater. Sie steigt wortlos in ihr Auto und fährt zu Josephine nach Goslar. Dass Josephine zurück zu ihrer Mutter geht, wundert Miriams Eltern: „Nach allem, was sie ihr angeblich angetan hat?“
Aus einem Chatverkehr zwischen Josephine und Miriam in dieser Zeit:
Josephine: Mir kann keiner helfen, es wird nie besser werden, ich fühl mich so schmutzig, es gibt keinen Ausweg. Ich fühle immer noch diese Hände. Wie sie es genossen haben. Wie sie mich runter drücken, damit ich mich nicht mehr bewegen konnte.
Miriam: Ich werde dich beschützen, mit allem, was ich habe. Ich würde alles für dich tun … bedingungslos alles.“
In den Monaten darauf entgleitet Miriam ihren Eltern zusehends. Immer wirrer und rätselhafter werden die Vorfälle: Polizisten finden Josephine im Bad ihrer Wohnung, in Unterhose und mit kahlrasiertem Schädel, eine Hand an die Heizung gefesselt. Quer über ihren Rücken ist das Wort „Fehler“ eingeritzt. Das, erzählt Miriam ihrer Mutter, sei Josephines Mann gewesen.
Kurz darauf ein neuer Überfall: Wieder hätten Unbekannte Josephine vergewaltigt, wenig später geht Ramona R. in Untersuchungshaft. Was sie von all dem halten sollen? Miriams Eltern wissen es nicht. Doch sie sorgen sich.
Mitte April ziehen Miriam und Josephine urplötzlich nach Braunschweig. Bis jetzt hat Miriam noch als Industriekauffrau gearbeitet. Anfang Mai lässt sie sich krankschreiben, um ganz für Josephine da zu sein. Sie will mit ihr in den Zeugenschutz: ein neuer Name, ein neuer Wohnort.
„Das hörte sich ziemlich verrückt an“, sagt ihr Vater. Er wendet sich an die Polizei. „Helfen Sie mir, habe ich denen gesagt! Sie steht unter dem Einfluss dieses Mädchens.“ Die Beamten schicken ihn fort. Da könnten sie nichts machen.
Den Eltern fällt auf, wie ihrer Tochter das Geld durch die Finger rinnt. Miriam war immer sparsam. Plötzlich kündigt sie ihren Bausparvertrag, nimmt Kredite auf, übernimmt Josephines Schulden, zahlt Reisen, ein iPhone. 50.000 Euro binnen weniger Monate. Die Mutter redet ihr ins Gewissen, doch ihre Tochter will nicht hören. Miriams Vater kauft eine Stiftkamera, beginnt Treffen mit seiner Tochter aufzuzeichnen. „Wir haben uns Sorgen gemacht.“
Von Tag zu Tag wird es bizarrer. Anfang Juli klingelt das Telefon: Ein Polizist ist am Apparat. Man habe Miriam in einem Mietwagen gestoppt. Hinter der Sitzbank: Josephine R., gefesselt und geknebelt. Im Kofferraum: Salzsäure und eine Perücke, ein Beil und ein Messer, ein Dildo und ein Fressnapf. Vorübergehend wird Miriam A. verhaftet, man spricht von einer Entführung. Nun soll der Vater sie abholen.
Auf der Rückfahrt fragt er sie: Was ist euer teuflischer Plan? Der Vater erinnert sich noch genau an Miriams Antwort, sie findet sich auch in den Akten: Die Entführung war inszeniert, damit man Josephine glaubt. Dass Miriam so tut, als gehöre sie selbst zum Kreis der Täter? Eine Finte, um Josephine zu retten, alles Teil des gemeinsamen Plans. Erst, wenn Josie etwas passiere, bekomme sie Schutz von der Polizei, erklärt sie dem Vater. Ob sie nicht Angst habe, ins Gefängnis zu müssen? Miriam beruhigt ihn. Josephine sage ja für sie aus. Doch es sollte anders kommen.
Weil die Ermittler offenbar zunächst nicht wie erhofft reagieren, folgen immer neue Taten: Erst geht die gemeinsame Wohnung in Flammen auf. Dann attackiert Miriam Josephine angeblich mit einer Weinflasche.
Auch das, räumt sie später ein, war inszeniert. Im September 2021 beginnt Miriam, ihre Eltern zu beschuldigen: Auch sie seien Teil des Täterrings, der Josephine vergewaltigt.
Als Miriams Mutter wegen des Wohnungsbrandes auf die Wache muss, habe ein Polizist gesagt: „Die beiden sind krank, die müssten in Therapie.“ Sie fragt: „Was kann ich tun? Ich sehe, wie meine Tochter in ihr Unglück rast.“ Er: „Vorerst nichts.“
In dieser Zeit müssen Josephine und Miriam immer neue Beweise fingiert haben: angebliche Vergewaltigungsvideos und -protokolle, Quittungen für Freier („Blowjob inkl. Deep Throat: 100 Euro“), ein Horror-Tagebuch, Tonaufnahmen. Alles, um Josephines Geschichte plausibel wirken zu lassen.
Ein Plan, der fruchtet: Josephine und Miriam finden eine weitere Person, die ihnen glaubt, Nummer 5 auf der Liste. Eine Oberstaatsanwältin aus Braunschweig, die Miriam A. in Untersuchungshaft nehmen lässt. Und das ist nicht alles.
An Heiligabend 2021 klingelt es bei Miriams Mutter und ihrem Vater. Vor der Tür: Kriminalbeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss. Der Tatvorwurf: die schwere Vergewaltigung von Josephine R. Ein Jahr lang werden die Telefone der Eltern abgehört. Alles, was die Beamten dort hören, ist Verzweiflung.
In Braunschweig laufen mittlerweile zahlreiche Ermittlungen gegen Miriam A. und ihre Eltern, gegen Angehörige und Josephines Ehemann. Und auch in Stendal wird noch gegen ihre leiblichen Eltern ermittelt. Doch bald werden es noch mehr Verfahren. Die Täter: Sie sind scheinbar überall.
Kapitel 4: Ein denkwürdiger Anruf
Die Suche nach der Wahrheit im Strafverfahren ist oft mühsam. Vor allem, wenn es um Missbrauchsvorwürfe geht. Vielfach fehlen handfeste Beweise, die mutmaßlichen Taten liegen oft lange zurück, es steht Aussage gegen Aussage. Deshalb stützen sich Gerichte auf Sachverständige wie Bettina Reinhold (49).
Im November 2021 meldet sich ein Staatsanwalt aus Stendal bei der Rechtspsychologin aus Göttingen. Er bittet sie, ein Gutachten zur Frage zu erstellen, was von den Angaben der Zeugin Josephine R. zu halten ist. Es geht um die Vorwürfe gegen deren Mutter Ramona und den leiblichen Vater, die ihre Kindheit betreffen: die besagte Zeit ab dem vierten Lebensjahr.
Der Fall beschäftige sie bis heute, sagt Bettina Reinhold fast vier Jahre später. Die Expertin sitzt am Schreibtisch in einem hellen Büro am Rand der Universitätsstadt, ein Tag im Januar 2025. In einer Ecke stehen Spielsachen. Hier trifft sie Menschen, deren Schilderungen sie auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen soll. Mehrheitlich Frauen, die berichten, dass sie vergewaltigt wurden.
Wie alle guten Aussagepsychologen erstellt sie ihre Gutachten anhand fester Kriterien: Wie anschaulich sind die Tatschilderungen, wie schlüssig, wie sind sie entstanden, haben sie sich verändert? Hat sich das Opfer die Vorgänge eingeredet? Sind falsche Erinnerungen im Rahmen einer Therapie entstanden? Lügt die Zeugin?
Etwa 300 solcher Beurteilungen hat Bettina Reinhold verfasst. In 80 Prozent kam sie zu dem Schluss: Sehr sicher ist es so gewesen, wie es die Opfer erinnern. „Ich lasse mich auf die Menschen ein. Aber ich glaube auch nicht alles.“ Doch bei Josephine R. schrillten sofort ihre Alarmglocken.
Über die Gespräche mit der Zeugin darf die Psychologin nicht reden. Die Schweigepflicht. Deshalb stammen alle ihre Äußerungen aus den Gerichtsakten.
Reinhold wühlt sich zunächst durch die zahllosen Erzählungen und Aussagen von Josephine R. Sie liest von Massenvergewaltigungen, Zwangsabtreibungen, dunklen Ritualen. Im April 2022 steigt die Sachverständige in ihr Auto und fährt in die Klinik nach Liebenburg. Ihre Gesprächspartnerin: eine angeschlagene junge Frau mit geschorenen Haaren und einem dicken Pullover. In der Hand hält Josephine R. eine Kühlkompresse. Zurückhaltend, intelligent, kontrolliert: So erscheint sie der Psychologin.
Reinhold sieht deutliche Widersprüche zwischen früheren und späteren Aussagen. Immer größer seien die Behauptungen von Josephine R. geworden. Geradezu „wahnhaft“ und „absurd“ wirkt das auf die Psychologin. „Sie beschuldigte alle Menschen in ihrer Umgebung. Doch die Klinik nahm das ernst.“
Auf Reinholds Nachfragen zieht Josephine R. einen Teil ihrer Behauptungen zurück. Sie wisse nicht mehr genau, was sie bei der Polizei ausgesagt habe, Josephine R. erklärt: Ich leide an einer Dissoziativen Identitätsstörung. Eine „multiple Persönlichkeit“, angeblich hervorgerufen durch unzählige Traumata seit der Kindheit. Eine offenkundig selbst gestellte Diagnose, sagt Bettina Reinhold. In den Krankenakten findet sie sich nicht.
In den Augen der Psychologin passt sich Josephine im Gespräch ständig an. So eine Person habe sie noch nie gesehen: „Wandelbar, hochgradig gesteuert, aber tief gestört.“
Die Psychologin kommt zur Einschätzung: Was Josephine berichtet, hat höchstwahrscheinlich nie stattgefunden. Reinhold geht damals von einer Mischung aus Falschbezichtigungen und Scheinerinnerungen aus. Es sind Sätze in ihrem Gutachten, die fettgedruckt sind. Josephine R. wird später behaupten, sie habe die Skepsis der Sachverständigen gespürt, habe deshalb vorzeitig aufgegeben und Aussagen zurückgenommen.
Wenige Tage nachdem die Psychologin ihre Einschätzung abgeschickt hat, stellt die Staatsanwaltschaft Stendal das Verfahren gegen Josephines Eltern ein. Zu ähnlichen Schlüssen wie Bettina Reinhold kommt der Braunschweiger Staatsanwalt, der die Ermittlungen gegen Josephines Mann Enrico führt. Fast zur gleichen Zeit, im Frühjahr 2022, schließt auch er die Akte. Zu offenkundig die Widersprüche in Josephines Aussagen, unklar sei, ob sie überhaupt zwischen Vorstellung und Realität unterscheiden könne.
Bettina Reinhold glaubt damals: Die Sache ist erledigt. Bis sie einige Monate später einen Anruf erhält, den sie noch heute „denkwürdig“ nennt. Am Apparat: die Oberstaatsanwältin Vanessa B. aus Braunschweig. Seit mehr als einem Jahrzehnt leitet die 56-Jährige die Abteilung für Kapitaldelikte, sie ermittelt in Fällen von Mord und Totschlag. Eine energische Juristin, die sich in Fälle hineingräbt, so sagt man. Eine mit Sinn für Gerechtigkeit.
Vanessa B. hat das Verfahren gegen Miriam A. auf den Tisch bekommen – und was sie dort sah, hat sie entsetzt. Sie zieht die weiteren Ermittlungen an sich, obwohl es in ihrer Behörde mahnende Stimmen gibt. Tag und Nacht arbeitet sie an dieser Sache. Für sie deutet immer mehr darauf hin, dass Josephine R. das Opfer eines Vergewaltigungsringes ist, der von Miriams und Josephines Eltern angeführt wird. Vanessa B. wähnt die Fakten auf ihrer Seite. Sie ist überzeugt: Josephine ist ein hilfloses Opfer.
45 Minuten lang habe die Staatsanwältin sie am Telefon davon überzeugen wollen, dass sie mit ihrem Gutachten irrt. Reinhold hat den Eindruck, „sie war in dieser Gedankenwelt gefangen“. Bettina Reinhold weiß: „Man kann in so etwas hineinrutschen.“ Es sei deshalb wichtig, offen für Gegenargumente zu sein.
„Aber das habe ich bei der Staatsanwältin nicht gespürt.“
Kapitel 5: „Einen Menschen wie Sie habe ich mir immer gewünscht“
Am 2. Juni 2022 beginnt der Prozess gegen Miriam A., zwei Wachtmeister führen sie in Handschellen in den Saal.
Sie gesteht alles. Wie sie Josephine bewusstlos geschlagen und an eine Heizung gekettet, ihr Worte wie „Fehler“ in die Haut geritzt und sie immer wieder vergewaltigt habe. Man erklärt ihr: Dafür gehen Sie für mehr als sechs Jahre ins Gefängnis.
Als die Richter verlesen, wie Josephine sie in ihren Vernehmungen als ruchlose Täterin zeichnet, wird Miriam blass. Sie atmet schwer und beteuert: „Ich bin nicht das Monster aus der Anklage.“ Doch ihr Geständnis widerruft sie nicht. Gestützt wird es durch Videos, auf denen sie Josephine brutal zu vergewaltigen scheint. Aufnahmen, die das Opfer zur Akte gereicht hat, und die vor Gericht nie gezeigt werden.
Josephine selbst hört an mehreren Verhandlungstagen zu. Sie wolle sichergehen, dass man ihr glaubt, sagt ihre Anwältin. Im Zuschauerraum sitzt Josephines Ex-Mann Enrico, ihre Mutter begleitet und stützt sie.
Zweimal sinkt das vermeintliche Opfer im Gerichtssaal zu Boden. Es seien Überlastungsreaktionen einer geschundenen Seele, sagt ihr Therapeut. Gewalt und Missbrauch, erklärt er den Prozessbeteiligten, sind für die Zeugin Alltag. Erklärungen, die niemand infrage stellt.
Für den Prozess war Josephine nach Hause zurückgekehrt. Obwohl sie ihre Mutter im Vorjahr beschuldigt hatte. Im Anschluss schottete sich Ramona R. für Monate von ihr ab. Doch Josephine liefert eine Erklärung für alles: Miriam sei schuld, Miriam habe sie manipuliert und missbraucht, nur deshalb habe sie Ramona bezichtigt. Ramona R. zögert – und nimmt sie wieder auf.
Am 20. Juli 2022 wird Miriam verurteilt. Nach der Verkündung will Miriam gegenüber Oberstaatsanwältin Vanessa B. weitere Täter benennen. Der Sexring, er sei echt, deutet sie an. Josephines Eltern und die ihren stünden an dessen Spitze.
Josephine hingegen bricht in Tränen aus.
Das Urteil, es ist ein Dammbruch.
Jetzt glaubt ihr die Justiz. Jetzt ist der Boden bereitet.
Schon in den Tagen zuvor hatte die junge Frau im Chat mit ihrer Opferanwältin Gabriele R. allerlei Andeutungen gemacht: Es geht um ihre Eltern Ramona und Thorsten.
Die Juristin mit 25 Jahren Berufserfahrung hat Josephine ihre private Telefonnummer und Mailadresse gegeben, die beiden schreiben sich Tausende Nachrichten, Josephine nennt sie „Mama“. Gabriele R. (58) ist die unfreiwillige Helferin Nummer 6.
Aus einem Chat zwischen Gabriele R. und Josephine [22. Juli 2022, 16:55 Uhr]
Josephine: So einen Menschen wie Sie habe ich mir immer gewünscht. Seitdem ich ein kleines Mädchen war.
Gabriele R.: Mäuschen, das ist so lieb. Ich mache das aus Überzeugung. Genau wie [die Oberstaatsanwältin]. Wir [werden] alle in den Knast bringen für alles, was sie dir angetan haben. Wir beschützen dich und halten zusammen.
In den Nachrichten zeichnet Josephine die Mutter und den Stiefvater als brutale Täter. Ein Verdacht, den sie über Wochen nährt. Ihre Anwältin drängt auf Beweise. Josephine R. reicht einen Schutzbrief ein, den sie für den Fall ihres plötzlichen Ablebens verfasst habe.
Den Brief leitet Gabriele R. an die Staatsanwaltschaft weiter. Sie und Vanessa B. haben – das zeigen die Chats – häufiger über den Fall gesprochen. Die Staatsanwältin lässt eine Botschaft an die junge Frau übermitteln: „Sag ihr, wir werden den Weg gemeinsam ohne böse Menschen bis zum Meer weitergehen.“
Am 27. Juli, sieben Tage nach der Urteilsverkündung gegen Miriam A., taucht Josephine bei ihrer Anwältin auf und berichtet weinend, sie werde sie heute zum letzten Mal in ihrem Leben sehen. Sie habe ein Gespräch zwischen Mutter und Stiefvater belauscht, in dem es darum ging, sie zu beseitigen. Weil die Lage durch das Verfahren gegen Miriam brenzlig geworden sei.
Gabriele R. schickt Josephine in Absprache mit der Staatsanwältin nach Hause, sie verständigen sich auf ein Codewort für den Notfall. Warum man sie nicht sofort in Sicherheit brachte? Die Oberstaatsanwältin begründet es gegenüber der Polizei so: Es fehlen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr, Josephine habe lediglich ein vages „Gefühl“.
Um 0.08 Uhr in dieser Nacht sendet Josephine fünfmal das vereinbarte Notsignal: „Miriam“. Kurz danach ändert sie noch einmal das Hintergrundbild ihres Handys.
Eine halbe Stunde später rammt ein Einsatzteam der Polizei Goslar die Tür der elterlichen Wohnung auf, Ramona und Thorsten R. schrecken hoch, sie waren kurz zuvor zu Bett gegangen, nun nimmt man sie fest. Als die Beamten in Josephines Zimmer stehen, ist sie kaum ansprechbar. Ihre Lider flattern, sie zittert. Die Oberstaatsanwältin und die Opferanwältin fahren noch in der Nacht zusammen ins Krankenhaus nach Goslar und stehen an Josephines Krankenbett. In deren Blut findet man Beruhigungsmittel. Sie sagt, ihre Mutter habe sie mit Tabletten umbringen wollen.
Als Polizisten sie daraufhin befragen, weint Ramona R. leise. „Das kann nicht wahr sein. Geht das schon wieder von vorne los.“ Wie es zu den Vorwürfen kommt? Sie kann es sich nicht erklären. Später schweigt Josephines Mutter auf Anraten ihres Verteidigers.
Kurz nach der Festnahme, im August 2022, übernimmt Lutz L. (65) den Fall. Der Kriminalhauptkommissar leitet in Goslar eine ständige Ermittlungsgruppe für komplexe Straftaten. Wenn es einen Missbrauchsring gibt, soll sein vierköpfiges Team ihn aufdecken.
Den Ermittler beschleichen rasch Zweifel, bereits die Festnahme-Situation weckt seinen Argwohn. Josephine R. behauptet einen sexuellen Übergriff durch ihre Mutter an diesem Abend. Doch ein Zeitfenster dafür sehen die Ermittler nicht, Josephine R. ist ständig am Handy.
Dazu kommen auffällige Chats. Ramona und Thorsten R. schauen am Abend der Festnahme Fernsehen, „Paar Love“ auf Sat1. Nebenbei schreibt die Mutter mit der Tochter, die sich im Nachbarzimmer aufhält.
[27. Juli 2022, 21:16 Uhr]
Ramona R.: Möchtest du auch Eis? ❤️❤️❤️
Josephine R.: Nein ❤️❤️❤️
Ramona R.: Oki ❤️❤️❤️
Josephine R.: Ich liebe dich über alles für immer und ewig ❤️❤️❤️❤️
Ramona R.: Ich liebe dich über alles für immer und ewig mein kleines Babylein ❤️❤️❤️❤️
Dass Josephine ihrer Anwältin gegen 23 Uhr – nach einem angeblichen Übergriff durch ihre Mutter – schreibt: Alles sei gut, um eine Stunde später doch Alarm zu schlagen? Dass eine angebliche Sex-Sklavin, die Dutzende Menschen beschuldigt, frei kommunizieren kann und liebevolle Nachrichten an ihre Peiniger verschickt, obwohl sie angeblich täglich vergewaltigt wird? Lutz L. wundert das.
Drei Wochen später, am 8. September 2022, gießt der Ermittler die ersten Erkenntnisse in einen dreiseitigen Bericht. Der Kommissar schließt: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand erscheinen die Vorwürfe in Bezug auf ihre Mutter und ihren Stiefvater zweifelhaft bzw. sind widerlegt.“ Eine Überprüfung der Untersuchungshaft von Josephines Eltern sei dringend geboten. Dieser Vermerk, er lässt die Fronten verhärten.
Denn Oberstaatsanwältin Vanessa B. sieht keinen Anlass, „an den Angaben der Zeugin Josephine R. zu zweifeln“, auch wenn sie „schwer vorstellbar“ wären. Der Herzchen-Chat zwischen Mutter und Tochter „spricht nur bei Anlegung normaler Lebensumstände gegen einen Missbrauch“. Und Josephines bisheriges Leben sei alles andere als normal verlaufen, glaubt sie.
In den nächsten Wochen rekonstruieren die Ermittler, dass Josephine ganze Chatverläufe der Gespräche mit ihrer Mutter und der Opferanwältin löscht, kurz bevor sie den Polizeieinsatz und die Festnahme auslöst. Sie finden heraus, dass Josephine an diesem Abend 40 Minuten mit ihrem Ex-Mann Enrico telefoniert und ihn zuvor zum Prozess gegen Miriam A. eingeladen hatte. Ihn, den angeblichen Täter.
Sie entdecken, dass Josephine alle Passwörter für die Internetportale besitzt, auf denen sie angeblich von ihren Eltern als Sexsklavin angeboten wird. Dass sie im Internet auffällige Begriffe suchte wie: „Medikamentenvergiftung: Wie viel ist zu viel?“ oder „Inszenierung Straftat“ und welche Strafe darauf steht. Sie informierte sich über „Rituelle Gewalt“, verschickte Informationen zum Thema an ihre Anwältin, schlug dutzende Bezeichnungen für Sexpraktiken nach und kopierte sie in den Schutzbrief. Von Nachbarn erfahren die Ermittler, wie hellhörig das Mehrfamilienhaus in Goslar ist. Von brutalen Übergriffen? Hätten sie nie etwas mitbekommen.
Gern hätte Kommissar Lutz L. auch Josephine R. mit seinen Fragen konfrontiert. „Doch sie stand uns nicht zur Verfügung.“ Das Vertrauen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft schwindet. Es bilden sich zwei Lager mit klaren Fronten. Die Beamten glauben, Josephine lügt, doch durchschlagende Beweise fehlen, ihre Verzweiflung wächst. „Es ging um Unschuldige, die da in Haft saßen“, sagt Lutz L. später.
Ganz anders der Blick der Staatsanwaltschaft, sie hält die Polizisten für voreingenommen. Zwischen August und Oktober 2022 vernimmt Vanessa B. die Zeuginnen Miriam A. und Josephine R. mehrfach. Das Protokoll von Josephines Schilderungen zieht sich über Dutzende Seiten. Miriam A. bleibt vage.
Doch einige Tatschilderungen überschneiden sich, obwohl Miriam seit Dezember in U-Haft sitzt. Für die Staatsanwältin und ihren Kollegen, der im Sommer 2022 zu dem Verfahren stieß, heißt das: Eine Absprache zwischen den Frauen ist ausgeschlossen. Wer würde wie Miriam schon freiwillig ins Gefängnis gehen, wenn er unschuldig ist? Und sprechen nicht auch Fakten für diese Geschichte?
Die Oberstaatsanwältin destilliert aus den Vernehmungen und scheinbaren Indizien 19 Tatvorwürfe gegen Ramona und Thorsten R., am 2. März 2023 beginnt der Prozess vor dem Schwurgericht, der neunten großen Strafkammer. Der Vorsitzende Ralf-Michael P. kennt den Fall, er hat bereits das Urteil gegen Miriam A. gefällt. Er ist seit 30 Jahren Richter am Landgericht. Bevor die Hauptverhandlung beginnt, hat bereits das Oberlandesgericht den dringenden Tatverdacht der Eltern nach Aktenlage bejaht.
Im Zeugenstand betont Kommissar L. vor allem seine Zweifel, er deutet eine problematische Nähe zwischen Staatsanwältin und Opfervertreterin an. Unter den Beteiligten steht die unausgesprochene Frage im Raum: Haben die beiden kinderlosen Frauen Muttergefühle für Josephine R. entwickelt? Der Aufschrei ist groß. Man brandmarkt Lutz L., er habe einseitig ermittelt, „ein schwarzer Tag für den Opferschutz“.
Mehr Gehör finden die Unterstützer von Josephine R.: der Therapeut, die Familienhelferin, die Jugendamtsmitarbeiterin. Am Ende stützt sich das Gericht jedoch vor allem auf einen weiteren Psychologen, Thorsten S. Ihn hinzuzuziehen hatte die Staatsanwaltschaft als unnötig erachtet. Doch dann zählt der Sachverständige Josephines Aussage zu den „Top-Ten“ seiner Laufbahn: absolut glaubhaft, fast zweifelsfrei. Im völligen Widerspruch zur Einschätzung seiner Kollegin in dem Stendaler Verfahren, deren Gutachten keine Rolle spielt, obwohl es bekannt ist.
Schwache DNA-Spuren aus dem Intimbereich von Josephine R. werten zumindest Staatsanwaltschaft und Opferanwältin als Indiz für die Schuld der Angeklagten. Dass viel dafür spricht, dass auch sie fingiert sind, sehen sie nicht. Ein Verteidiger wird später sagen: „Ich hätte mehr tun müssen.“
Am 29. Juni 2023 urteilt die neunte Strafkammer: Ramona und Thorsten R. sind schuldig. 13,5 Jahre plus Sicherungsverwahrung für die Mutter. Neuneinhalb Jahre Haft für den Stiefvater. „Es gibt Dinge, die monströs und unvorstellbar scheinen, aber doch geschehen“, sagt Richter Ralf-Michael P.
Kommissar Lutz L. ist entsetzt, er „hegt große Zweifel an unserem Rechtssystem“. Seine Zeugenaussage hat Folgen, Freunde kehren ihm den Rücken, die Polizeiführung betraut andere Ermittler mit dem Fall. Für diesen Text wollte sich der Kommissar nicht erneut äußern. Seine Aussagen vor Gericht sprächen für sich. Von einem „Polizeiskandal“ war dort die Rede. Auch in dieser Zeitung. Am Ende war er es, der Recht behielt.
Kapitel 6: Das Ende der Irreführung
Die neue Ermittlungsgruppe der Polizei in Wolfsburg nimmt im April 2023 die Arbeit auf, noch während des Prozesses gegen Ramona und Thorsten R. Ihr Name: „Eisberg“.
Die sieben Kriminalbeamten lesen sich in die Akten ein, bald stoßen auch sie auf Ungereimtheiten. Bereits vor dem Schuldspruch gegen Josephines Eltern übermitteln sie erste Erkenntnisse. Es geht um einen Tattag, dessen Ablauf dem widerspricht, was Josephine und Miriam behaupten. Doch die Staatsanwaltschaft überzeugt das nicht.
In den kommenden Wochen und Monaten nähren immer neue Erkenntnisse die Zweifel der Ermittler – aber sie dringen nicht durch, die Gräben zur Staatsanwaltschaft werden tiefer. Im November 2023, als Ramona und Thorsten R. längst Revision gegen das Urteil eingelegt haben, übersendet die Leiterin der EG Eisberg einen Zwischenbericht, mittlerweile läuft der Kontakt mit der Staatsanwaltschaft nur noch über die Behördenleitung. Es sind 89 Seiten, randvoll mit Zweifeln, Widersprüchen, Fragen.
Tonaufnahmen, Vergewaltigungsprotokolle, Fotos: Immer mehr angebliche Beweise entpuppen sich als fingiert, immer mehr spricht für eine umfassende Inszenierung von Miriam und Josephine. Den Polizisten war es gelungen, gelöschte Video-Szenen auf dem Handy von Miriam A. wiederherzustellen. Die vermeintlich schrecklichen Gewalt-Filme mit Josephine: eine Scharade. In einer Sequenz fangen die beiden während einer angeblichen Vergewaltigung an zu kichern. In einer anderen peitscht Miriam ihre gefesselte Freundin, bis die plötzlich ihren Knebel abnimmt und Miriam vorwirft: Du ruinierst den Film. Jeder erkennt, dass deine Hiebe die Stuhllehne treffen.
Und es geht weiter. Miriams finanzielle Situation und ihre Ausgaben für Josephine, die spät entdeckten Stiftkamera-Aufzeichnungen ihres Vaters, Alibis von Miriams Eltern für mehrere angebliche Tattage, Indizien, dass Miriam sie bewusst falsch belastet, die Tatsache, dass sich sämtliche Hinweise auf die Existenz der „kriminellen Vereinigung“, die Josephine beschwört, ausschließlich auf ihren Geräten finden: All das listet der Bericht auf. An dessen Ende erklärt die Ermittlungsführerin, dass sich der Aussagepsychologe in seinem Gutachten auf nur zwei der unzähligen Vernehmungen von Josephine R. gestützt hat. Doch all die Erkenntnisse bewirken vorerst: nichts.
Hätte die Staatsanwaltschaft spätestens den Zwischenbericht an das Landgericht weiterleiten müssen? Blieb sie untätig, obwohl deutliche Anhaltspunkte für die Unschuld von Ramona und Thorsten R. vorlagen? Wer ist dafür verantwortlich? Fragen, die ungeklärt sind.
Ein halbes Jahr später stürzt Josephines Welt ein. Im März 2024 gibt der Bundesgerichtshof der Revision von Ramona und Thorsten R. statt und hebt ihren Schuldspruch wegen gravierender Mängel auf. Der Prozess gegen Josephines Eltern, er muss vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig wiederholt werden.
Im Juni kommen sie frei, Josephine bringt sich selbst zu Fall. Eine neue Anzeige – eine allzu bekannte Geschichte. Alles ist wie bei Miriam A.: Wieder soll eine Lebensgefährtin sie in eine Beziehung gezwungen haben, wieder habe sich Josephines Partnerin dem Täterring angeschlossen, mit Regeln und Strafen und brutaler Gewalt, wieder glaubt ihr eine Therapeutin, bis heute. Doch diese Anzeige ist eine zu viel.
Denn die neue Lebensgefährtin von Josephine packt aus, als die Polizei vorfährt. Sie hat Angst, dass es ihr wie Miriam ergeht und sie ins Gefängnis wandert. Was sie sagt, fügt sich ins Bild:
Anfangs habe sie Josephine geglaubt, die von Tätern und Missbrauch und erzwungenem Sex raunte. Doch dann wich dieser Glaube der Furcht. Josephine habe sie zu einer Falschaussage gedrängt. Josephine habe Fotos gestellt, die wirken sollten, als würde auch ihre Anwältin Gabriele R. sie vergewaltigen. Josephine habe sich selbst verletzt und Wunden fingiert, bevor sie in die Klinik ging, etwa mit einem Porensauger, einem Gerät, das eigentlich zur Hautreinigung benutzt wird. „Die Ärzte müssen sehen, was die Täter mit mir machen“, soll Josephine gesagt und die Freundin aufgefordert haben, ihr Worte in den Leib zu ritzen, vorgefasste Drohbriefe abzuschreiben und der Therapeutin zu senden.
Immer häufiger aber habe sich Josephine beschwert: Miriam hat das viel besser gemacht als du! Um sich letztlich, als Beweis für die angeblichen Übergriffe durch ihre Freundin, einen rosafarbenen Kabelbinder um den Fuß zu binden und ihre Lebensgefährtin anzuzeigen.
Nach all dem rudert der Aussagepsychologe Thorsten S., der Josephine im ersten Prozess Glauben geschenkt hatte, im Revisionsverfahren zurück. Der zweite, er dauert lediglich acht Tage. Und am Ende beantragen auch die neuen Staatsanwälte Freisprüche.
Thorsten und Ramona R. halten sich an den Händen, als die Richterin im September 2024 das Urteil verkündet, 455 Tage nach dem ersten Urteil. Ihre Unschuld: „erwiesen“. Josephine R. sei eine Frau, „die es sich zur Lebensaufgabe macht, Menschen zu zerstören“, sagt die Richterin und erklärt: Die Taten hätten so nie festgestellt werden dürfen. Alle Vorwürfe gegen alle Personen „waren falsch“.
Die Briefe und Mails, die Regeln und Strafen, die Videos, Fotos und Tonaufnahmen, die Vergewaltigungsprotokolle und Lebensbeichten: inszeniert. Ein Dickicht an Scheinbeweisen, in dem sich Menschen verirrten. Und die Polizisten liegen sich in den Armen.
Kapitel 7: Katastrophe mit Ansage
Luzern im Januar 2025. Durch die Straßen geht ein kühler Wind, in den sich der Duft gerösteter Maronen mischt. Vom Vierwaldstättersee ziehen Wolken auf, in der Ferne sieht man die Gipfel der Voralpen. Ein wenig jenseits der Altstadt liegt das Büro von Susanna Niehaus. Sie ist Professorin an der Hochschule Luzern und seit 25 Jahren Sachverständige in Sexualstrafsachen. Mehrere hundert Verfahren hat die Rechtspsychologin begleitet, sie bildet Polizisten und Staatsanwälte aus, forscht zur Psychologie des Strafverfahrens, leitet ein Zentrum mit Fokus auf Opferschutz.
Doch etwas wie das hier? Hat sie noch nicht gesehen. „Der Fall ist einzigartig. Erschütternd.“ Und in manchen Teilen „skandalös“.
Auf Bitten unserer Zeitung und des SPIEGEL hat sich Susanna Niehaus intensiv mit dem Komplex um Josephine R. befasst. Ihre Diagnose: „Systemversagen.“
Einer der Hauptgründe: die fehlende professionelle Distanz der Beteiligten und ihre emotionale Befangenheit. Angefangen beim Therapeuten von Josephine R., über die Staats- und die Opferanwältin bis in die Justiz stoße man immer wieder auf „suggestive Vorgaben und schwer mitgenommene Äußerungen anstelle der gebotenen Neutralität“. Die Behörden hätten sich in die Irre führen lassen, ein Fehler habe auf dem anderen aufgebaut. Das Mitleid mit einem vermeintlichen Opfer schrecklicher Taten, es verschleierte einigen Beteiligten den Blick.
Maßgeblich: den der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Dass die Behörde systematisch Be- und Entlastendes ermittelt hätte, wie es ihre Aufgabe ist? Die Professorin sieht es nicht. Stattdessen wurden Fakten „umgedeutet“, Gegenbeweise „nicht wahrgenommen“ oder „weggeredet“. Dass etwa ein Täterring, der sich angeblich auch im Darknet bewegt, zahlenden Kunden Quittungen für Vergewaltigungen ausstellt? Kaum plausibel.
Stattdessen erkennt Niehaus „Zirkelschlüsse und Pseudoprüfungen“, die die eigenen Vorannahmen bestätigen. Ein Tunnelblick, vor allem bei der Oberstaatsanwältin. In der Psychologie nennt man das einen Bestätigungsfehler. Er beschreibt die Tendenz, unwillkürlich Informationen so zu ermitteln, auszuwählen und zu interpretieren, dass sie die eigenen Erwartungen erfüllen.
Auch Josephines Verhalten sei außergewöhnlich. „Ihre Opfer manipuliert sie auf emotionaler Ebene gezielt und ausgesprochen geschickt“, sagt Niehaus. Gegenüber dem Therapeuten entdeckt Josephine ihre religiöse Ader, die Anwältin ködert sie mit Muttergefühlen. Jedem gibt sie das Gefühl: Nur du kannst mich retten. „So bringt sie die Menschen dazu, ihr bedingungslos zu vertrauen und sich aufopferungsvoll für die Sache einzusetzen.“ Am Ende werden alle „zu Puppen in Josephines Inszenierung“.
Dass viele Verfahrensbeteiligte der jungen Frau „praktisch blind gefolgt sind“, habe aber nicht allein mit Josephines (und Miriams) Manipulationskünsten zu tun, Niehaus sieht auch den Einfluss einer Verschwörungserzählung: die der „Rituellen Gewalt“ mit seit der Kindheit antrainierter Bewusstseinskontrolle. Ein unhaltbares Konstrukt, betont die Professorin.
Josephine R. bediene diese Erzählung und versorge ihre Anwältin und Therapeuten mit einschlägiger Literatur – die ihren Weg bis zur neunten Strafkammer findet. Auf diese Weise stelle sie sicher, dass man alle Widersprüche in ihrem Sinne einordnet, „was erschreckend gut gelingt“. Auch staatliche Stellen spielen dabei eine Rolle: So sagt Josephines Therapeut vor Gericht, er habe sich auf der Homepage der Missbrauchsbeauftragten des Bundes über das Thema informiert und festgestellt: „Das passt auf meine Patientin.“ Und schon hatten seine Annahmen einen offiziellen Anstrich.
Und die Richter? Auch dort sieht Niehaus Versäumnisse. Unter anderem bei der Auswahl der Sachverständigen und deren Bewertungen. Sich auf Josephines befangenen Psychiater zu verlassen, anstatt einen unabhängigen Fachmann hinzuzuziehen? Ein Schritt, den bereits der Bundesgerichtshof bemängelt hat. Auch falsche Geständnisse – wie fast sicher im Fall Miriam A. – seien kein unbekanntes Phänomen.
Kein gutes Haar lässt Niehaus an dem Gutachten, das Josephine R. anfänglich eine überzeugende Aussage attestierte und Grundlage für die Verurteilung der Eltern war. Es wirke, als habe der Sachverständige die aussagepsychologische Methode im Kern nicht verstanden. „Das ist nur schwer zu ertragen.“ Eine Einschätzung, die zwei weitere erfahrene Aussagepsychologen bestätigen, die vom SPIEGEL und unserer Zeitung hinzugezogen wurden. Sie sagen: Das Gutachten sei gespickt mit schweren methodischen Fehlern.
Wie die Aussage entstanden ist und wie sich entwickelt hat? Das habe der Gutachter kaum geprüft, dabei hätte er auf zahlreiche Widersprüche stoßen können. Stattdessen konzentriere er sich auf „Realkennzeichen“, wie die Fülle an Details – doch die finde man auch in Schilderungen versierter Lügner oder von Menschen, die für wahr halten, was sie herbeifabulieren.
Mängel, die die Richter hätten erkennen können, sagen die drei Experten, vielleicht sogar müssen. Das nicht beachtete Gutachten der Rechtspsychologin aus dem Stendaler Verfahren hingegen stufen die Fachleute – anders als die Staatsanwaltschaft – als methodisch sauber ein. Man hätte die Sachverständige im ersten Prozess gegen die Eltern als Zeugin anhören sollen. Etwas, auf dem auch die Verteidiger nicht bestanden haben.
Womit man es bei Josephine R. zu tun hat? Eine Frau, die glaubt, was sie behauptet? Eine krankhafte Lügnerin? Vielleicht werde man das nie sicher sagen können, erklärt Susanna Niehaus. Denn sie, dafür gibt es deutliche Hinweise, täusche Symptome psychischer Erkrankungen vor und orientiere sich an medienwirksamen Fällen. Je schwerer ihre selbstgestellten Diagnosen, desto höher klettere sie auf der Opferleiter. Josephines Ex-Mann Enrico R. erinnert sich, wie sie Beschreibungen psychischer Krankheiten regelrecht aufsog.
Aus Sicht der Rechtspsychologin Niehaus spricht jedoch einiges dafür, dass sie Merkmale von Psychopathie aufweise: Wie sie Menschen manipuliere und Beweise inszeniere, geplant, ohne Reue oder Empathie für ihre Opfer. Denkbar sei auch, dass sich Josephine R. in einem Grenzbereich bewegt, wo Täuschung und Wirklichkeit verschwimmen, in dem sie mal mehr, mal weniger weiß: Was ich sage, stimmt nicht – aber es hilft mir.
Die Recherche-Ergebnisse zu Josephines Jugend deuten auf eine lange Vorgeschichte, die bisher unbekannt war: Da ist die Freundin, die erzählt, wie Josephine bewusst ihre psychiatrische Diagnose gestohlen, sich gezielt als Mobbingopfer ausgegeben und gelogen haben soll. Enrico R. und andere Zeugen schildern, dass Josephine früh höchstwahrscheinlich falsche Vergewaltigungsvorwürfe erhob. Und auch Anhaltspunkte für womöglich tatsächlich belastende Erlebnisse sind erkennbar: So soll ein Bekannter etwa Nacktfotos von ihr verbreitet haben. Sieht sie sich selbst also als Opfer – und will sich dafür an der Menschheit rächen? Fragen, die eine psychiatrische Begutachtung klären muss.
In Luzern ist es längst dunkel. Sechs Stunden lang hat Susanna Niehaus über den Fall gesprochen. Für sie gehört der vermeintliche „Horror-Missbrauch von Goslar“ zu den größten Justizirrtümern der deutschen Rechtsgeschichte. Und das, obwohl der Bundesgerichtshof nach den „Wormser Prozessen“ um einen angeblichen Kinderporno-Ring bereits in den 90er Jahren wissenschaftliche Mindeststandards für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen festlegte. Standards, denen der Gutachter im Fall Josephine R. nicht genügte – ohne, dass es jemandem auffiel.
Damals waren 25 Menschen wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. Doch nichts davon war real. Seinerzeit, sagt Niehaus, wusste man es nicht besser. „Heute schon.“ Und trotzdem wiederholt sich die Geschichte.
Für die Professorin das Symptom einer beunruhigenden Entwicklung. Weshalb eine sorgfältige aussagepsychologische Prüfung notwendig ist, werde nicht mehr nur von vielen Therapeuten und Sozialarbeitern kaum mehr eingesehen – sondern scheine inzwischen auch in Teilen der Justiz in Vergessenheit zu geraten. Stattdessen erklärten es Opferverbände zum Tabu, Schilderungen mutmaßlicher Betroffener überhaupt zu prüfen. Schon vor zwei Jahren warnte Niehaus deshalb vor einer heraufziehenden Justizkatastrophe. „Dass die Katastrophe schon da ist, hätte ich nicht gedacht.“
Aus ihrer Sicht ein falsch verstandener Opferschutz. Denn nach Fällen wie dem von Josephine R. hätten es tatsächliche Opfer nur umso schwerer – weil die grundlegende Skepsis wächst.
Kapitel 8: Trümmer
An einem Dienstag im Oktober 2024 klingelt ein Mann bei der Staatsanwaltschaft, einem schlichten Zweckbau in der Innenstadt, einen Steinwurf vom Landgericht entfernt.
Er stellt sich beim Pförtner vor – Enrico R., geboren 1994 in Stendal, Staatsangehörigkeit: Deutsch – und sagt: „Ich möchte Anzeige erstatten.“ Anzeige gegen seine Ex-Frau Josephine. Wegen Verleumdung, falscher Verdächtigung und allem, was noch infrage kommt.
Josephines Ex-Mann fühlt sich bis heute verfolgt. Wenn er das Haus verlässt, dreht er sich um und schaut: Ist sie da irgendwo? Erfindet sie wieder etwas? Monatelang wachte er gegen halb sechs in der Früh schweißgebadet auf: die Uhrzeit, zu der die Polizei vor seiner Tür stand, insgesamt drei Mal. Seinen Traum von der Bundeswehr musste er wegen der Vergewaltigungsvorwürfe begraben. Seinen Sohn hat er zuletzt Ende 2019 gesehen, als Josephine R. das Kind in eine Pflegefamilie gab. Es ist heute sechs Jahre alt.
*
Mit dem später aufgehobenen Schuldspruch wurde die Wohnung von Ramona und Thorsten R. in Goslar aufgelöst, von der Vergangenheit bleiben ihnen nur ein paar Kisten mit alten Fotos. Ihr altes Leben, „es ist wie abgebrannt“, sagt Ramona R. im ersten Interview nach ihrem Freispruch. Bis heute kann sie das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Ihren Wohnort halten die Eheleute geheim, aus Angst vor der eigenen Tochter. Sie wollen versuchen, irgendwo ein neues Leben zu beginnen.
„Ich hasse sie nicht“, sagt Ramona R. über Josephine. Aber Kontakt? „Den möchte ich nicht mehr.“ Ob Josephine ins Gefängnis gehört? Ihre Mutter schüttelt den Kopf. Eine geschlossene Einrichtung, das wäre das Richtige. „Mit Therapeuten, die ihr Handwerk verstehen.“
Vor Gericht, im ersten Prozess, hatte das Paar den Eindruck, dass Staatsanwaltschaft und Richter voreingenommen waren. „Es war egal, was wir gesagt hätten. Alles wurde ins Negative gewendet“, sagt Ramona R.
Sie und ihr Mann haben mehrere Anzeigen erstattet: gegen ihre Tochter und Miriam A. sowie gegen Oberstaatsanwältin Vanessa B., es geht um Rechtsbeugung und schwere Freiheitsberaubung. Der zweite Staatsanwalt, mit dem sie einen Teil der Ermittlungen führte, ist nicht betroffen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Göttingen prüft derzeit, ob sie einen Anfangsverdacht sieht.
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Miriams Vater sitzt in seinem Wohnzimmer, hinter ihm eine Überwachungskamera, zur Sicherheit. Er und seine Frau galten jahrelang als verdächtig, obwohl man bei ihnen nie etwas fand. Auch die einjährige Überwachung ihrer Telefone blieb ergebnislos. Die Lügen seiner Tochter und die von Josephine R., die in der Zeitung verbreitet wurden, sie haben sein Leben zerstört. Die Nachbarn tuscheln noch immer, sie drehen sich weg. „Ich schlafe keine Nacht mehr. Ich muss wissen, was mit meinem Mädchen passiert ist! Warum hat man uns das angetan?“
Bis heute zittert Miriams Mutter, wenn es unerwartet an der Tür klingelt, aus Angst, dass die Polizei sie doch noch festnimmt. Sie geht kaum vor die Tür, ihr Herz ist schwer, einmal überlegte sie: Wenn ich an einen Baum fahre, ist es vorbei. Doch will sie ihrer Tochter in die Augen schauen, die bis heute für Taten in Haft sitzt, die sie fast sicher nicht begangen hat. „Ich will sehen, ob sie sich an mich erinnert. Ist da noch irgendetwas von der alten Miriam?“
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Die Staatsanwälte aus dem Freispruch-Verfahren haben sich bei den Eheleuten R. für das entschuldigt, was sie erlitten haben. Ein junger Richter, der an dem aufgehobenen Schuldspruch gegen sie beteiligt war, meldete sich bei ihrem Verteidiger, ließ sein Bedauern ausrichten und sprach von einem Super-GAU für die Justiz.
Der Vorsitzende der neunten Strafkammer, die Ramona und Thorsten R. im ersten Anlauf schuldig gesprochen hatte, sagt: „Damals war das Urteil aus unserer Sicht richtig. Niemand ist froh, wenn so etwas passiert. Doch die Beweislage ist eine völlig andere, als sie es bei unserer Entscheidung war. Es tut mir leid für das Ehepaar.“ In einem Interview mit unserer Zeitung hatte der Richter vor Jahren zwei Szenarien beschrieben, die ihm Albträume bereiten: Jemanden freizusprechen, der eine weitere schwere Tat begeht – und Unschuldige ins Gefängnis zu bringen.
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Oberstaatsanwältin Vanessa B. ließ Anfragen unserer Zeitung und des SPIEGEL unbeantwortet. Auch angesichts der gegen sie erstatteten Strafanzeige, deren Inhalt sie nach wie vor nicht kenne. Ihre Behörde, die Staatsanwaltschaft Braunschweig, hatte angekündigt, die Ermittlungen im Rückblick analysieren zu wollen. Zu welchen Schlüssen man kommt? „Das bleibt intern“, erklärt ihr Sprecher Christian Wolters.
Nur so viel: Niemand habe für möglich gehalten, dass sich die Frauen im Voraus absprechen, niemand habe geglaubt, dass das Geständnis von Miriam A. falsch sein könnte. Und dann sei da ja noch der Glaubhaftigkeitsgutachter, auf den man sich stützte. „Hinterher“, sagt Wolters, „ist es immer einfach, es besser zu wissen.“
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Auch von Mark Kirschner hätte man gern erfahren, wie er über das Verhältnis zu seiner früheren Patientin denkt, die mittlerweile Hausverbot in Liebenburg hat. Der einstige Therapeut von Josephine R. ließ eine Anfrage unbeantwortet, er verweist auf seine Schweigepflicht.
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Der Aussagepsychologe Thorsten S., der so folgenschwer irrte, hat bereits im zweiten Prozess gegen die Eltern Fehler eingeräumt. Fehler, die ihn verfolgen. „Zu unkritisch“ sei er an die Zeugin herangegangen, er habe „Druck“ vonseiten des Gerichtes gespürt.
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Opferanwältin Gabriele R. hat ihr Mandat im Mai 2024 niedergelegt. Kurz darauf erstattet sie Anzeige wegen Verleumdung gegen Josephine R. Wie sie sich so täuschen konnte? Das fragt sich die Juristin bis heute. „Ich hätte nie für möglich gehalten, dass es jemand schafft, mich dermaßen zu manipulieren.“ Für gewöhnlich trenne sie Privates und Geschäftliches. „Im Fall von Josephine leider nicht.“ „Jetzt“, sagt die Anwältin, „gilt es, daraus zu lernen.“
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Eine frühere Staatsanwältin sagt: „In diesem Fall gibt es nur Verlierer.“ Die Unschuldigen, die Engagierten, die tatsächlichen Opfer. Siegt am Ende wenigstens die Wahrheit? Anfang Januar 2025 hat die Ermittlungsgruppe „Eisberg 2“ ihre Arbeit aufgenommen. Drei Polizisten und zwei Staatsanwälte sammeln Beweise dafür, wie Miriam A. und Josephine R. vorgegangen sind. Der Vorwurf: die Inszenierung einer Straftat und schwere Freiheitsberaubung. Zwei Verbrechen.
Alle vormals Beschuldigten werden als Zeugen befragt, die Gespräche dauern Stunden. Es gibt so viel zu sagen. Sie alle stellen eine Frage.
Warum?
Will sich Josephine überlegen fühlen, wie die Rechtspsychologin vermutet?
Ist sie eine notorische Lügnerin, wie ihr Kollege sagt?
Ist es die Sucht nach Aufmerksamkeit, wie der Ex-Mann glaubt?
Ist es Eifersucht, wie die Mutter meint?
Oder ist es am Ende die Sehnsucht, ein Opfer zu sein?
Wenn Josephine R. nicht so einen Schaden angerichtet hätte, könnte sie einem leidtun. Wie einsam ein Leben sein muss, dessen einziger Inhalt es zu sein scheint, andere zu zerstören?
Epilog
[20. November 2024, 17:10 Uhr]
Von: Josephine R. <hundert-morgen-wald@**>
Hallo,
ich muss Ihnen mitteilen, dass ich aufgrund der Ermittlungsverfahren gegen mich auf Rat meines Anwalts erstmal mit keinem reden soll, da alles, egal was ich sage, gegen mich ausgelegt werden könnte. Frau [Miriam] A. wird Ihnen aber einige Fragen beantworten können.
Beste Grüße
Josephine R.
Vechta im Dezember 2024. Wer den Weihnachtsmarkt der Kleinstadt passiert, vorbei an geduckten Fachwerkhäusern und festlich geschmückten Schaufenstern, steuert auf einen Backsteinbau zu. Niedersachsens einziges großes Frauengefängnis, hier wartete die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette auf ihren Prozess, hier sitzt Miriam A. seit drei Jahren ein. Ihrem Anwalt zufolge wollte sie eine Neuaufnahme ihres Verfahrens, es hieß: Sie würde alles offenlegen.
Die Tür zum Besucherzimmer öffnet sich, eine kleine Frau von 30 Jahren wird von einer Wachtmeisterin hereingeführt. Lange, dunkle Haare, weites weißes Hemd, schwarzes T-Shirt, zerschnittene Unterarme. Höflich grüßt Miriam A. und nimmt Platz. Ein Wiederaufnahmeverfahren? Will sie derzeit nicht. Lieber sitze sie die verbleibenden Jahre ab.
Zwei Stunden lang spricht sie, über „schwarze Messen“, „brutale Orgien“ und sadistischen Regeln. Ihr Geständnis hat sie widerrufen – ihre eigenen Eltern und die von Josephine bezichtigt sie aber weiterhin. „Ich war doch dabei.“ Alles beim Alten.
Als Miriam hört, dass ihre Eltern Alibis haben, kaut sie kurz auf ihrer Lippe. Dann schließt sich die Stahltür wieder hinter ihr.
Josephine R. lebt bis heute von Opferrente, die ihr wegen des angeblichen Missbrauchs durch Miriam zusteht.
Wo genau sie sich aufhält, ist nicht bekannt. Nur, dass sich die beiden Frauen wieder schreiben.
Begleit-Kommentar zum Text „Im Bann des Opfers“ von Erik Westermann
Wenn Mitgefühl Schaden anrichtet
Über den Fall meines Lebens
Lange habe ich diesen Text vor mir hergeschoben. Doch es führt kein Weg daran vorbei. Mehrfach habe ich umfangreich über den Fall Josephine R. berichtet und zuletzt versucht, Ursachen für das Justizversagen herauszuarbeiten. Bisher betraf das so gut wie immer die Fehler anderer.
Doch es ist an der Zeit, sich damit auseinanderzusetzen, welche Verantwortung bei der Presse lag – und damit bei mir. Denn ich habe im Zusammenhang mit den Prozessen und Verurteilungen berichtet, dass sich Menschen des Missbrauchs an einer jungen Frau schuldig gemacht hätten. So habe ich unbewusst Unwahrheiten verstärkt und sie vielen Lesern zugänglich gemacht. Und wurde dadurch Teil des Unrechts, ich machte es größer.
Die Betroffenen leiden darunter bis heute. Die Eltern von Josephine R. saßen fast zwei Jahre in U-Haft, ihr Ex-Mann fühlt sich noch immer verfolgt, die Eltern von Miriam A. wurden zu Ausgestoßenen. Nachbarn tuscheln, sie drehen sich weg: Ist man erst einmal als Sexualstraftäter gebrandmarkt, bleibt etwas hängen – selbst, wenn Gerichte einen für unschuldig erklären.
Als ich am 2. Juni 2022 in Saal 141 des Landgerichts Braunschweig zum ersten Mal mit der Welt von Josephine R. in Berührung kam, ertappte ich mich bei dem Gedanken: Das ist der Fall meines Lebens. Ein Satz, der sich bewahrheitet hat, wenn auch anders als erwartet.
Was da berichtet wurde, übertraf alles, was mir in zehn Jahren als Gerichtsreporter
zu Ohren gekommen war. Es war schlimmer als die Morde aus gekränkter Eitelkeit, die Totschläge aus verdrehter Liebe, die selbsternannten Gangster. Die vermeintlich systematische Abrichtung einer Frau zur „Sex-Sklavin“. Eine regelrechte Hölle. So schien es. Eine Frau, die angeblich hilflos um Gehör flehte. Die Erzählung von Josephine R. hat eine unglaubliche Kraft entfaltet, wie ein Virus infizierte sie einen nach dem anderen – auch mich.
Als dann ihre Lebensgefährtin gestand, Teil des Vergewaltiger-Ringes zu sein, war plötzlich alles vorstellbar. Eine junge Frau in Handschellen, mit schüchternem Blick aus dunklen Augen, die einräumte, ihre Partnerin sadistisch gefoltert, erniedrigt und missbraucht zu haben. Dass das System hier längst befallen war, noch bevor der Prozess gegen Josephines Eltern begann, haben nur wenige erkannt. Das alles schien unglaublich, aber wahr.
Dabei gab es früh Widersprüche, ich hatte immer wieder ein Störgefühl. Doch für jeden Widerspruch schien sich eine Erklärung zu finden. Dass sich alle Beteiligten längst in einem Netz aus Scheinbeweisen verheddert hatten und Zirkelschlüssen aufsaßen? Man hätte es als Außenstehender erkennen können. Doch ich hatte mich genauso so verstrickt wie viele andere. Dabei wäre es meine Rolle als Journalist gewesen, diesen Widersprüchen nachzuspüren und sie zu prüfen.
Stattdessen kam ich über meine Zweifel hinweg. Warum? Diese Frage habe ich mir im Nachhinein oft gestellt. Ich denke, es hat etwas mit einer tiefen Angst zu tun: Was schließlich, wenn alles stimmt? Ich will Betroffenen von Straftaten Gehör schenken, will auch ihnen gerecht werden. Anders als das in früheren Zeiten gang und gäbe war, wo sich weder Justiz noch Behörden oder Presse groß um die Opfer geschert haben. Ich fühlte mich mit meinen Zweifeln wie ein schlechter Mensch, es war eine Scham. Was, wenn ich ihr Unrecht tue? Und das gegen die Mehrheit der Meinungen in diesem Prozess? Ich brachte es nicht über mich. Ein Fehler.
Josephine R. agierte planvoll, sagen Fachleute. Geschickt. Wer einmal am Haken war, rutschte immer tiefer in ihre Welt. Menschlich nachvollziehbar. Doch eine funktionierende Lüge hat zwei Seiten: Auf der einen steht jemand, der die Unwahrheit sagt – auf der anderen jemand, der sie glaubt.
Und die Lüge im Fall Josephine R. war zu erkennen: Polizisten sahen sie, die Rechtspsychologin Bettina Reinhold, der Staatsanwalt, der die Verfahren gegen ihren Ex-Mann einstellte und dafür kein Gutachten brauchte. Es gab warnende Stimmen, Rechtsmediziner attestierten: Die Verletzungen der jungen Frau, sie wirkten wie selbst zugefügt. Doch die Mahner wurden ignoriert oder ins Abseits gestellt, und auch hier wurde ich Teil des Fehlers, als ich von einem „Polizeiskandal“ schrieb.
Das Verfahren kannte lange nur eine Richtung: dem vermeintlichen Opfer alles zu glauben. Dabei hätte ein Blick auf ähnliche frühere Fälle stutzig machen müssen. Man braucht nicht lange in Lexika über Justizirrtümer zu blättern, unter „M“ wie „Missbrauch“ findet sich eine Reihe von Treffern, gleich zwei davon aus Niedersachsen. Im Jahr1994 beschuldigte eine junge Frau ihren Vater Adolf S., sie zehnmal vergewaltigt zu haben. Die Parallelen sind augenfällig: Auch „Amelie“ war psychisch krank, es gab eine Borderline-Diagnose und Klinikpersonal, das ihr blind glaubte.
Zehn Jahre später behauptete eine 15-Jährige, seit ihrer Kindheit im Griff eines Mädchenhändlerrings gewesen und über Jahre vergewaltigt und gefilmt worden zu sein. Auch sie mit einschlägigen Diagnosen. Die angeblich eingeritzten Wörter, die ausgedrückten Zigaretten, an die Wand geschlagene Babys: Fast alles im Fall um den Straßenbahnfahrer Ralf W. erinnert an Josephine R. Das Thema Missbrauch, es ist ein emotionales – und damit anfällig für menschengemachte Fehlurteile.
Der Tag, an dem das Inszenierung zusammenbrach, war ein Tag im Frühsommer 2024. Stück für Stück schälte sich die Wahrheit heraus. Eine Lüge dieser Größe? Ich hatte sie nicht für möglich gehalten. Die Drohbotschaften, die Mails, die Videos und Tonmitschnitte angeblicher Taten, die Fotos und Wunden, ein Tagebuch, Protokolle von Vergewaltigungen und Briefe, Kataloge von Regeln und Strafen: alles erfunden.
Im ersten Moment war ich unendlich erleichtert, dass es die düstere Welt, die Josephine R. beschrieb, doch nicht zu geben scheint. Danach setzte die Erkenntnis ein, was die Fehler – und damit auch meine Berichterstattung – im Leben anderer angerichtet hatten. Dass ich meinem eigenen Anspruch nicht gerecht geworden bin.
Eine Weile lang gab es immer noch Momente, in denen die alte Furcht davor wieder aufstieg, einem Opfer Unrecht zu tun: Was, wenn doch alles stimmte? Wenn ich etwas übersehen habe? Immer wieder Augenblicke, in denen ich noch einmal auf die Fakten geschaut habe. Doch die Angst ebbte schließlich ab.
Die allumfassende Antwort, wie sich so etwas zukünftig verhindern lässt, habe ich noch nicht gefunden. Sicher ist eines: Jeder einzelne, der an diesem Fall in irgendeiner Form beteiligt war, muss sich fragen: Habe ich genau hingeschaut, alles getan? So schwer es sein mag, sich mit eigenen Unzulänglichkeiten auseinanderzusetzen, die öffentliche Aufarbeitung ist unerlässlich, damit sich Fehler nicht wiederholen.
Im besten Fall erinnert Josephine R. uns an einige fundamentale Dinge: Dass guter Wille und Betroffenheit schlechte Ratgeber sind, die in die Befangenheit führen. Dass es einen klaren Blick braucht, um zu einem objektiven Urteil zu kommen, und Emotionen ihn trüben. Dass man Zweifeln nachgehen muss und nicht der Herde folgen darf. Das ist es, was ich mitzunehmen versuche. Für all die tatsächlichen Opfer da draußen. Und die Unschuldigen, die hoffentlich nie dazu werden. Auch wenn das für einige von ihnen zu spät kommt.