„Für ihn ändert sich nichts, für mich hat sich alles verändert“

Von Sören Kittel

Im März 2010 wird Conny vergewaltigt. Der Täter wird ein Jahr später verurteilt. Zwölf schwere Monate – mit Zweifeln, Misstrauen und Albträumen. Eine Langzeitbeobachtung.

Als die Nadel immer wieder unter Connys Haut sticht, tut das nicht weh, dabei wäre Schmerz ihr lieber gewesen. „Das hätte gepasst.“ Seit diesem Sommer steht auf ihrem Arm in geschwungener Schrift: „Faith“, für 80 Euro, gestochen in einem Tattoo-Studio. Selbst der Tätowierer habe sich gewundert über ihre „Stahlhaut“. Sie wollte mit diesem Tattoo einen Schlussstrich ziehen unter ein Jahr, das sehr hart war und in dem Faith, der Glaube, ihr sehr wichtig wurde. Nicht weil sie selbst gläubig ist, sondern weil ihr geglaubt wurde.

Conny ist 23 Jahre alt, mit 22 wurde sie vergewaltigt. Sie ist eines von 689 Opfern, die ihren Vergewaltiger in Berlin nach Paragraf 177 im Strafgesetzbuch im vergangenen Jahr angezeigt haben. Inzwischen gibt es ein Urteil, der Täter hat gestanden und Conny bekommt Schmerzensgeld, die zweite Rate an diesem Wochenende. Es ist die Geschichte einer jungen Frau, die in ein kompliziertes Justizverfahren gerät, in dem es nicht nur um ihre Rechte geht, sondern auch um die des Vergewaltigers. Experten sagen, nur fünf Prozent aller Vergewaltigungen kommen zur Anzeige. Conny gehört zu einer mutigen Minderheit.

Geboren wurde Conny, die ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen will, im Januar 1988 in einer kleinen Stadt in Brandenburg, als zweitältestes Kind, sie hat drei Brüder. Sie war sehr früh selbstständig und zog mit 19 Jahren nach Berlin. Für ihre Mutter war das immer die „große, böse Stadt“. Conny jobbte für ein Catering-Unternehmen, bediente im Deutschen Bundestag, im Auswärtigen Amt. In ihrer Freizeit ging sie Bowlen: Freundeskreis, Sport und Erholung, alles in einem. Sie hatte sich ihre eigene Kugel gekauft, lila-türkis mit Glitzersternen, obwohl sie das zu mädchenhaft findet.

Als Conny im Sommer 2010 von dieser Zeit erzählt, folgen die Worte schneller aufeinander und sie sieht dann noch jünger aus als die 22 Jahre, die ihr sowieso niemand glaubt. Wenn sie im Supermarkt eine Flasche Havanna Club kauft, muss sie noch immer ihren Ausweis vorzeigen. Sie macht Witze, über die sie selbst gern lacht: über die neue Waschmaschine, die so sehr wackelt, dass sie sich draufsetzen muss. Oder über das Regal, das unter der Last ihrer vielen Bücher zusammengebrochen ist. Sie liest gern, gerade einen dicken Wälzer über die Russenmafia in Europa: „Das Syndikat der Spinne“. Das ist gruselig, lenkt aber ab.

Denn da gibt es eben auch dieses Aktenzeichen „70 JS 697/10 LS“ zu Conny. Wenn sie von dem Inhalt der Akte erzählt, steckt sie sich etwas zu häufig die Haare hinter die Ohren. Sie duckt sich dann, macht sich kleiner, als die 1,71 Meter, die sie groß ist. Wenn sie kann, sieht sie zu Boden oder zur Seite, nur manchmal, wenn sie etwas Wichtiges sagen will, blickt sie auf. Wer Conny treffen will, muss einen Ort vorschlagen, der im Osten der Stadt liegt. Alles westlich der Siegessäule hat sie seit dem 25. März 2010 nicht mehr gesehen. Auch am Bahnhof Zoo war sie nur einmal, zum Umsteigen, denn sie kann nicht in die Nähe des Ortes, wo „es“ passierte.

„Es“ war so: Conny geht in der Nacht zum 25. März 2010 wieder Bowlen, feiert den Geburtstag einer Freundin. Es ist die Bowlingbahn, auf der sie selbst seit zwei Wochen als Kellnerin arbeitet. Sie mag die Arbeit, auch wenn ihr Chef sie einmal belästigt hat, im Hinterzimmer. Aber als Kellnerin erlebt sie das häufiger. Als ausgerechnet er am Ende der Feier anbietet, sie nach Hause zu fahren, denkt sie sich nichts, denn ein Kollege fährt mit - der steigt nach fünf Minuten aber wieder aus.

Sie ist mit ihrem Chef allein im Auto, fühlt sich unsicher, spielt mit ihrem Mobiltelefon von Sony Ericsson, „Musik-Tetris“, kleine bunte Noten fallen herunter, und Conny muss sie einsortierten. Wenn die Farben der Noten übereinstimmen, platzen sie und eine kleine Melodie erklingt. Das beruhigt. Sie weiß noch die Uhrzeit, weil die auf ihrem Telefon auch angezeigt wird, wenn sie spielt: Als das Auto anhält, ist es 3.10 Uhr, Donnerstagmorgen.

Es ist still im Auto, als sie auf einem Parkplatz an der Schillerstraße stehen. Zuerst will sie aussteigen, in Panik, nur weg, aber er zeigt auf ihre Sachen, die noch im Auto liegen: Schlüssel, Geld, Ausweise, alles. Er sagt zu ihr: „Du kannst hier nicht weg.“ Dann wirft er sie auf die Rückbank des Autos, zerreißt ihr Oberteil, hält ihre Hände dabei fest, zieht ihre und seine Hose herunter. So steht es in der Akte. Schwarz auf Weiß steht dort auch: Er dringt in sie ein.

Als sie von der Vergewaltigung selbst spricht, klingt ihre Stimme nicht härter als bei fröhlichen Bowling-Geschichten von früher, aber die Worte kommen langsamer. Sie benutzt nicht „ich“, sondern „man“. Sie sagt: „Erst wehrt man sich noch, man schlägt, man kratzt, doch bei einem Mann, der über einem ist, hat man damit wenig Chancen.“ Ihren Vergewaltiger nennt sie in allen Gesprächen immer „ihn“ oder „er“. Seinen Namen nennt sie nur einmal. Die Vergewaltigung dauert nur wenige Minuten, vielleicht fünf. Sie habe immer auf das Schild „Wilmersdorfer Arcaden“ schauen müssen. Diese beleuchtete Schrift mit dem verlängerten roten Strich beim großen „A“. Irgendwann weint sie nur noch und hofft, dass es bald vorbei ist. In der Akte steht, dass er von ihr ablässt, weil er sie weinen sieht. Sie aber erinnert sich nicht, wie es endet. Sie weiß noch, wie er sich eine Zigarette anzündet, ihr eine hinhält. Wieder sagt er: „Du kannst hier nicht weg“, er wolle sie noch ein Stück mitnehmen. An einer roten Ampel springt sie aus dem Auto, sitzt kurz darauf in einem Taxi, steht Minuten später weinend in ihrer Wohnung.

Sie hat das inzwischen schon Dutzende Male in Worte gefasst, nicht nur der Polizei und ihrer besten Freundin gegenüber, sondern auch bei ihrer Psychologin, bei den Organisationen „Wildwasser“ und „Weißer Ring“ sowie bei ihrer Anwältin. Außerdem hatte sie später einmal ein junger Berater ihrer Bank gefragt, warum sie seit Wochen keinen Lohneingang habe. Da brach sie in Tränen aus. Sie sagt „wie ein Schlosshund“. Normalerweise weine sie nur, wenn sie allein ist.

Als sie am Morgen des 25. März zu Hause steht, macht sie den einzigen Fehler, den sie bis heute bereut: Sie duscht sich. Doch auch nach dieser Dusche ändert sich dieses Gefühl nicht, dass gerade etwas passiert ist, das nicht passieren darf. Sie ruft ihre beste Freundin an, die fährt mit ihr zur Polizei. Es ist halb sechs Uhr morgens, als diese Freundin mit ihr an den Schalter der Wache tritt und sagt: „Conny ist vergewaltigt worden.“

In diesem Moment beginnt Connys Jahr der Prozessvorbereitung. Zwei Monate verlässt sie ihre Wohnung nicht. Conny liest in Zeitungen und im Internet Statistiken und Hunderte Geschichten von Betroffen. Später verfolgt sie die Vergewaltigungsanzeige gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange. Sie liest alles über den Fall des Wetter-Moderators Jörg Kachelmann. Sie wird wütend, weil in beiden Verfahren die Glaubwürdigkeit der Frauen von Beginn an in der Öffentlichkeit in Frage gestellt wird. Waren vielleicht deshalb die Polizisten, denen sie ihre Geschichte am Morgen erzählte, so skeptisch? Sie stellten nach einer halben Stunde Nachfragen, die so begannen: „Sind Sie sich wirklich sicher, dass...?“ Irgendwann wird sie wütend und fragt zurück: „Ja, glauben Sie mir etwa nicht?“

Rechtsexperten verweisen darauf, dass Polizisten gerade bei dieser wichtigen ersten Vernehmung sehr neutral sein müssen, die erste Aussage ist die Grundlage für alle späteren Befragungen, auch für die Gerichtsverhandlung. Laut einer aktuellen Studie der Hamburger Universität gehen 33 bis 50 Prozent der Beamten in Deutschland davon aus, dass die betroffenen Frauen lügen. Experten zufolge sind aber nur drei bis höchstens acht Prozent aller Vergewaltigungsvorwürfe ausgedacht. Doch Conny wird geglaubt in dieser Nacht. Auch deshalb will sie ihre Geschichte jetzt erzählen.

Die Polizisten bringen sie zur Untersuchung ins Krankenhaus Westend, dort muss sie sich ausziehen, ihr ganzer Körper wird nach Spuren untersucht, welcher Kratzer von der Vergewaltigung stammen könnte, welchen sie sich selbst zugefügt haben könnte. Wenn sie nicht geduscht hätte, könnte die Ärztin noch DNA-Spuren finden. Sie bekommt die „Pille danach“, zur Sicherheit. Die Ärztin macht Abstriche im Intimbereich. Sie ist dabei behutsam, schmerzhaft ist es trotzdem. Nach neun Stunden darf Conny gehen.

Zu Hause kann sie nicht in ihr altes Leben zurück. Ihre Freundin fährt sie zu ihren Eltern und zur Apotheke. Dort muss sie hin, weil die Westend-Ärztin noch einmal anruft und ihr sagt, dass ihr Vergewaltiger sie mit Chlamydien, einer Geschlechtskrankheit, angesteckt hat. Außerdem solle sie einen HIV-Test machen. Conny ist durcheinander, färbt sich die Haare dunkelbraun, eine „Impulshandlung“, sagt sie. Dann fängt sie an zu putzen, die ganze Wohnung, jeden Tag aufs Neue. „Ich hatte nie zuvor einen Putzfimmel“, sagt sie. Ihre besten Freunde in dieser Zeit sind Klara und Caesar, die Hunde ihrer Mitbewohnerin. Vor allem Caesar ist ihr wichtig, der Golden Retriever. Wenn sie von ihm spricht, dann sieht sie aus, als sei der Hund das Beste in ihrem Leben. Er weckt sie oft mit seiner Hundeschnauze, wenn diese Albträume wiederkommen.

Traum 1: Eine Hand kommt unter dem Bett hervor, berührt sie überall. Ein Polizist steht am Bett und schaut zu. Sie ruft um Hilfe, aber nichts passiert. Nach genau 50 Minuten wacht sie auf. Sie sagt: „Ich kann die Uhr danach stellen.“

Traum 2: Mehrere Hände kommen unter dem Bett hervor, berühren sie. Sie wehrt sich, ruft nach Caesar, der springt aus dem Fenster. Dann wacht sie auf.

Traum 3: Sie sieht Mitglieder ihrer Familie sterben, oft: ihre Brüder.

Nach fast acht Wochen wird es ihrer Freundin zu dumm. „Du musst raus“, sagt sie. Zusammen laufen sie um den Block. Es ist kalt in Berlin und sie schaut viel zu Boden. Dann werden die Spaziergänge länger, zehn Minuten, dann zwanzig, schließlich probiert sie die erste U-Bahn-Fahrt. „Meine Freundin hat sich mit mir in die U 6 gestellt“, sagt Conny. Sie fahren von Alt-Mariendorf nach Alt-Tegel und wieder zurück. „Erst standen wir in der einen Ecke, dann haben wir uns hingesetzt, ich musste die einfachsten Dinge neu lernen.“ Sie sagt das so, als könne sie das selbst nicht glauben. Sie, die selbstständige Conny, riegelt für sich den gesamten Westen Berlins ab.

Als sie wieder regelmäßig das Haus verlässt, Anfang Juni, versucht sie zu kellnern, aber gleich am ersten Tag schlägt sie einem Gast beinahe ins Gesicht. Dabei habe der sie nur an der Schulter berührt und gesagt: „Einen Cappuccino, bitte!“ Als sie das dem Arbeitsamt erklären will, muss sie „Anlage UF“ ausfüllen. UF für „Unfallbogen“, dort wird eingetragen, warum eine Beschäftigung in einem bestimmten Beruf nicht möglich ist. Auf einem linierten A4-Blatt beschreibt sie wieder ihren 25. März. Conny will sich eine neue Ausbildung suchen, sie entscheidet sich für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, ein halbes Jura-Studium. Sie will wissen, wie dieser Rechtsstaat funktioniert. Im September soll die Ausbildung beginnen.

Parallel kämpft sie weiter um ihr Recht, zunächst noch per E-Mail und Briefen, später mit Besuchen bei ihrer Anwältin, die sie als Nebenklägerin vertritt. Eine Vergewaltigung ist ein „Offizialdelikt“. Das heißt, wenn der Staat davon erfährt, muss er klagen. Als Nebenklägerin hat sie das Recht auf Akteneinsicht und auf ein „Adhäsionsverfahren“, um nach der Verurteilung ein Schmerzensgeld zu erstreiten. Dafür muss sie dann nicht mehr aussagen. All das hat sie gelernt bei einem Besuch beim Verein „Wildwasser“, der sich seit 1983 in Berlin um Opfer sexueller Gewalt kümmert. Dort wird ihr deutlich gemacht, dass es keine gerechte Strafe für diese Tat gebe. Wichtig müsse den Frauen sein, dass die Schuld des Täters festgestellt wird. Dann sei die Person ein verurteilter Vergewaltiger. Das gebe Betroffenen die Möglichkeit, die Kontrolle über ihr Leben zurück zu bekommen.

Doch solange kein Gerichtstermin festgesetzt wird, muss sie warten. Im Juni macht sie einen HIV-Schnelltest bei ihrem Hausarzt. Das Ergebnis ist positiv, für sie bricht eine Welt zusammen, obwohl der Arzt sie beruhigt: Solche Tests seien ungenau. Eine furchtbare Woche später das zweite Ergebnis eines Antikörpertests: Negativ. Zwei weitere Tests bestätigen das Ergebnis. Aufatmen.

Juli, August, September, Oktober gehen vorbei. Es trifft kein Brief ein. Sie legt jeden Abend Schlaftabletten neben ihr Bett. Wenn die Träume kommen, nimmt sie eine halbe. Bowlen geht sie seit Monaten nicht mehr, die glitzernde schwere Kugel liegt im Keller und verstaubt. Sie hat sie abgeholt an einem regnerischen Tag im Herbst auf einer anderen Bowlingbahn im Osten der Stadt. Da traf sie ihre alten Freunde. „Das war schwer“, sagt sie. „Aber es war gut zu wissen, dass es Menschen gibt, die hinter mir stehen.“

Im September beginnt endlich ihr neuer Alltag: Tagsüber geht sie zur Schule und abends jobbt sie manchmal für vier Stunden als Bürohilfe einer kleinen Firma. Wenn sie nach Hause kommt, muss sie bis nachts Hausaufgaben machen. In Businessenglisch ist sie Klassenbeste, aber in einem Jura-Seminar kommt es zu einem Zwischenfall: Die Rechtsdozentin sagt im Unterricht, dass sich vergewaltigte Frauen „häufig sehr dumm verhalten“ und Beweise vernichten. Conny denkt an ihre Dusche und wehrt sich laut, läuft weinend aus dem Klassenraum. Sie muss ihr Verhalten dem Direktor erklären und erzählt ihre Geschichte. Die Klausur muss sie später nicht mitschreiben, die Schule nimmt Rücksicht. „Eigentlich mag ich keine Extrawurst“, sagt sie. Ob diese Ausbildung eine gute Idee war, weiß sie nicht.

Als sie im Oktober zu einer Geburtstagsfeier geht, will ein alter Freund sie umarmen. Sie weicht zurück, sagt: „Sorry, das geht nur in kleinen Schritten.“ Immerhin: Ihr Putzfimmel ist fast weg und ihre Haare sind wieder blond.

Als sie Weihnachten bei ihren Eltern verbringt, umarmt sie eine Nachbarin auf der Straße vor ihrem Elternhaus, einfach so. „Mensch, Mäuschen“, sagte diese Frau, die sie kaum kennt. „Das wird wieder.“ Für Conny ist das zuviel Nähe, Silvester verbringt sie lieber bei Freunden in Österreich. Zum ersten Mal seit Monaten ist sie wieder beschwippst: Cocktails, Ski fahren, Kaminfeuer am Abend. Es war gut, sagt sie, so weit weg von Paragraf 177. Als sie nach Hause kommt, liegt dort ein Brief ihrer Anwältin. Am 11. Januar erhebt der Staat Anklage, rund neuneinhalb Monate nach der Tat. Es wird ernst.

Ende Januar besucht sie mit ihrer Ausbildungsklasse das Amtsgericht Moabit, es ist ausgerechnet ein Vergewaltigungsfall. Das Mädchen ist 19 Jahre alt, vier Jahre jünger als Conny. Der Verteidiger fragt immer wieder nach dem Wetter am Tag der Vergewaltigung. Conny rutscht auf ihrem Platz hin und her, denkt an ihren Fall und daran, dass es am 25. März 2010 nicht geregnet hatte. Da ist sie sicher. Sie hält die Spannung nicht aus und verlässt den Gerichtssaal vor allen anderen. Draußen vor der Tür merkt sie, dass sie sich die Wange von innen blutig gebissen hat. Sie hat nie erfahren, was aus der 19-Jährigen wurde, aber sie hat an diesem Tag beschlossen, ihre Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen. Keine Presse, keine Schulklassen.

Ende Februar geht es plötzlich schnell. Der Gerichtstermin wird auf den 15. März gelegt, ausgerechnet der Tag, an dem Conny den Schlüssel für ihre neue, eigene Wohnung abholen soll. Die liegt außerhalb, weit im Osten Berlins. Sie hat sich mit ihrer Freundin zerstritten. Vielleicht, weil Conny nicht mehr soviel putzt, nicht mehr am WG-Leben teilnimmt, oder weil sie so empfindlich geworden ist. Sie nennt es: „Nah am Wasser gebaut.“

Eine Woche vor der Verhandlung sind die Träume zurück, Schlaftabletten helfen nicht. Sie bricht sich den großen Zeh beim Duschen, als ihr die Brause auf den Fuß fällt. Außerdem muss sie ihren Umzug vorbereiten, Kisten packen, Dinge wegwerfen. Der 15. März dann ist ein normaler Winter-Dienstag. Sie schminkt sich am Morgen nicht, will nicht mit verheultem Gesicht den Schlüssel abholen. Den Saal 863 im Amtsgericht Moabit hat sie sich mit Beratern von „Wildwasser“ vorher angeschaut: Links von ihr werden Staatsanwalt und ihre Rechtsanwältin sitzen, rechts von ihr der Anwalt der Gegenseite, ihr gegenüber die Richterin mit zwei Schöffen - und schräg vor ihr der Angeklagte, mit dem Rücken zu ihr. Die Verhandlung selbst wird genau so schlimm wie sie es erwartet hat: Der Verteidiger stellt immer die gleichen Fragen, wird auch laut, bis die Richterin ihn zur Ordnung ruft. Einmal wird die Verhandlung unterbrochen, weil sie einen Brechreiz nur noch schwer unterdrücken kann. Den Angeklagten hatte sie ein Jahr nicht gesehen, an diesem Tag sieht sie nur seinen Rücken, sobald er seinen Kopf zur Seite dreht, schaut sie nach unten. Der gebürtige Russe hat einen Dolmetscher beantragt, obwohl er fließend Deutsch spricht. In ihrer Akte steht, der Angeklagte habe bei der Vernehmung Reue gezeigt, eine Entschuldigung hat sie nie gehört.

Nach ihrer Aussage muss sie noch im Gericht warten. Der Verteidiger habe vielleicht noch Fragen. Ihre Anwältin sagt, das sei so eine Taktik. Oder auch: Schikane. Nach vier Stunden darf sie gehen, in ihre neue Wohnung. Das Urteil erfährt sie am Telefon. Sie war darauf vorbereitet: Die meisten der Vergewaltigungsprozesse in Deutschland enden mit Bewährungsstrafen. Ihr Vergewaltiger war nicht vorbestraft, geständig und er ist verheiratet, Vater einer Tochter. Das bedeutet für das Urteil: Er wird nach Paragraf 177 zu zwei Jahren Haft verurteilt, die nach Paragraf 56 Absatz 2 zur Bewährung ausgesetzt werden.

Conny sagt im April 2011, dass sie trotz aller Vorbereitung vom Rechtssystem enttäuscht sei. „Für ihn ändert sich nichts, für mich hat sich alles verändert.“ Sie beantragt Schmerzensgeld: 5000 Euro, ihre Anwältin sagt, die Chancen stehen schlecht. Conny sagt: „Wenn ich das alles geahnt hätte, hätte ich nie geklagt.“ Sie schüttelt in dieser Zeit häufig ihren Kopf, manchmal lacht sie, als sei das alles eine Komödie, die nichts mit ihrem Leben zu tun hat, aber sie wirkt nicht mehr unsicher, duckt sich nicht mehr weg, wie im Sommer 2010.

Im Juni 2011 blickt sie etwas anders auf das Verfahren zurück. Inzwischen würde sie wohl doch eher zu einer Anzeige raten. „Vielleicht würde ich mich noch mehr ärgern, wenn ich es nicht probiert hätte.“ Ihr ist inzwischen Schmerzensgeld bewilligt worden, 2000 Euro, von der ersten Rate hat sie das „Faith“-Tattoo bezahlt. Es ist noch frisch auf ihrem linken Arm. Was sie mit den restlichen 1920 Euro macht, weiß sie nicht. Es ging ihr nie um Geld, aber wie die Höhe des Schmerzensgeldes festgelegt wurde, hat sie geärgert. Im Brief des Verteidigers steht: „Sie hat weder Schmerzen noch Leiden und Entstellungen erlitten.“ Ihr Ex-Chef hatte angegeben, nur 160 Euro im Monat zu seinem Arbeitslosengeld dazu zu verdienen. „Als Manager“, sagt sie. „Na klar...“ Er kam damit durch. Sie sagt, einer ihrer Freunde wurde im Park von einem Hund gebissen. „Der hat ohne Probleme 4000 Euro bekommen.“ Sie sagt noch einmal: „Ein Hundebiss!“

Die Ausbildung hat sie abgebrochen. Es war wohl zu viel Justiz in ihrem Leben. Die Bücher stehen jetzt im Regal zur Erinnerung an Wörter wie „Offizialdelikt“ und „Adhäsionsverfahren“. Conny hat ihren Nebenjob zum Hauptberuf gemacht, arbeitet jetzt acht Stunden täglich in einem Büro, erzählt stolz, dass sie für Kollegen einen Kuchen gebacken hat - ausgerechnet in der Form einer Hand. Von ihren Hand-Albträumen weiß niemand dort, nichts von HIV-Tests, vom ausradierten Westen Berlins. Nur ihre Personalchefin hat eine Ahnung, sie kennt Anlage UF.

Vor drei Wochen war sie zum ersten Mal wieder Bowlen, auf einer Bahn in Friedrichshain. Ihr Team hat gewonnen. Ein Freund sagte anerkennend: „Du hast doch heimlich geübt.“ Dann hat er sie umarmt und sie hat das zugelassen.

Im Sommer 2011 steht Conny im Monbijoupark und sagt, dass es ihr eigentlich ganz gut gehe. Als es zu regnen beginnt, läuft sie unter die S-Bahn-Überführung am Hackeschen Markt. Ein Verkäufer der Obdachlosenzeitschrift „Straßenfeger“ kommt von hinten auf sie zu. Sie bemerkt ihn erst, als er ihre Schulter berührt. „Haben Sie Interesse an einer...“ Conny zuckt zusammen und zum ersten Mal ist da wirklich Panik. Sie sagt zu dem Mann etwas zu laut: „Nein!“, flieht vor ihm an die Backsteinwand, ihr schießen Tränen in die Augen. Sie schaut nach unten, zur Seite, dann nach oben zur S-Bahn. Sie müsse jetzt los. Und zwar sofort.

An einem Donnerstag im Juli 2011 sitzt ein Manager in seiner Bowlingbahn allein an der Theke. Es ist der Mann, der Conny vergewaltigt hat. Er spricht fließend Deutsch, sagt, er sei fast immer hier. Er ist mittelalt, mittelgroß, ein Durchschnittsmann. Er wirkt isoliert, niemand redet mit ihm, auch die junge Kellnerin nicht. Er tippt in sein Mobiltelefon, raucht, schaut, lächelt nicht. Am 30. September wird er die vierte Rate überweisen, 500 Euro, dann ist es für ihn vorbei. Aber das hier ist nicht seine Geschichte.

Kasten: Interview "Ein Gerichtsverfahren kann keine Therapie ersetzen"

Die Anwältin Erika Schreiber über die Erwartungen von Vergewaltigungsopfern

Erika Schreiber ist seit 1985 Anwältin in Berlin, hat rund 700 Mandantinnen vor Gericht vertreten –     meist Opfer sexueller Gewalt. Als Vorsitzende des Vereins Nebenklage e.V. berät sie Opfer von Vergewaltigungen und setzt sich rechtspolitisch für sie ein. Mit ihr sprach Sören Kittel.

Berliner Morgenpost: Frau Schreiber, Connys Fall ist einer von vielen. Sie ist wegen der Bewährungsstrafe sehr enttäuscht.

Erika Schreiber: Viele denken zunächst, eine Bewährungsstrafe sei keine Strafe. Aber das stimmt nicht. Meines Erachtens ist für viele Opfer nicht die Höhe der Strafe entscheidend, sondern dass sie dazu beigetragen haben, dass Täter zur Verantwortung gezogen wurden.

Raten Sie jungen Opfern von sexueller Gewalt grundsätzlich zur Strafanzeige?

Das mache ich immer vom einzelnen Fall abhängig, insbesondere wie die Beweissituation ist, ob auch objektive Beweismittel vorhanden sind wie DNA-Spuren, und ob das Opfer einer Straftat der psychischen Belastung eines Strafprozesses gewachsen ist. Letztlich aber erlebe ich es selten, dass Frauen nach dem Strafprozess enttäuscht sind. Aus meiner Praxis sind mir etliche Fälle bekannt, wonach Frauen, die keine Anzeige erstattet haben, noch Jahre später darunter leiden und dies bereuen.

Hat denn der Freispruch im Fall Kachelmann einen Einfluss auf die Entscheidung von Opfern, Anzeige zu erstatten?

Es ist durch diesen Fall der Eindruck erstanden, dass das Opfer einer solchen Straftat keine Chance hat. Das stimmt aber nicht. Was stimmt, sind die hohen Anforderungen an die Qualität der Aussage der Belastungszeugin. Allerdings stützt der Fall das Vorurteil, dass Vergewaltigungsopfer sich die Tat ausdenken. Das aber ist nach meiner Erfahrung die absolute Ausnahme. Opfer solcher Straftaten sollten sich gut beraten lassen.

Warum sieht sich ein Opfer schon bei der ersten Befragung Zweifeln gegenüber?

Es gibt häufig die Erwartung von Opfern, dass die Polizei ihnen glaubt, wenn sie Anzeige erstatten. Aber die Ermittlungsbehörden, also hier Polizei und Staatsanwaltschaft, müssen von Gesetzes wegen neutral sein und alle Beweise, für oder gegen die Tat, prüfen. Wenn die Betroffenen das wissen, gehen sie damit gelassener um. Opfer müssen wissen, dass sie berechtigt sind, schon für die erste polizeiliche Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen können, der sie unterstützt.

Hat sich in den vergangenen 25 Jahren viel verändert?

Auf der gesetzlichen Ebene ja. Die Rechte der Opfer wurden gestärkt, und die gesetzlichen Strafrahmen für die Täter wurden teilweise erweitert, Mindeststrafen erhöht. Seit 1998 ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Es gibt mehr Möglichkeiten, Schadensersatz und Schmerzensgeld im Verfahren als Adhäsionskläger geltend zu machen.

Geht es denjenigen Opfern, die ihren Täter anzeigen, auf lange Sicht besser?

Ein Verfahren kann keine Therapie ersetzen. Aber die Anzeige ermöglicht, den Opferstatus zu überwinden, indem die Betroffenen um gesellschaftliche Anerkennung des ihnen zugefügten Unrechts kämpfen. Sie können sagen: Ich habe die Tat nicht einfach hingenommen, ich habe mich gewehrt und habe damit auch gezeigt, dass ich nicht Opfer bleiben will. Dies kann Genugtuung erzeugen.

Was muss sich im deutschen Rechtssystem noch ändern?

Bisher ist die Nebenklage im Jugendstrafverfahren nur eingeschränkt möglich, das sollte erweitert werden. Das Gleiche gilt für das Adhäsionsverfahren. Für eine erste anwaltliche Beratung sollten die Kosten durch die Staatskasse übernommen werden. Erfreulich ist, dass im März 2011 die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche von Opfern sexueller Gewalt von nur drei Jahren auf 30 Jahre verlängert wurde. Das ist ein guter Weg.

Berliner Morgenpost, 31. Juli 2011