Verlegerrecht

Position des BDZV

Zeitungen (digital und gedruckt) benötigen eigene Rechte die ihre Investitionen und Innovationen im Journalismus schützen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Verlage grundsätzlich über das "Ob" und "Wie" der Vermarktung von Presseprodukten entscheiden können. Die erheblichen Investitionen der Verlage in die wertvollen Zeitungsmarken und in ausgezeichnete journalistisch-redaktionelle Inhalte benötigen gerade im Internet einen robusten Schutz.

Copyright Symbol gehalten von zwei Händen
Bulat Silvia

Die zum Teil hitzig und auf Falschbehauptungen geführte Debatte über das Urheberrecht muss diesem Umstand Rechnung tragen. Es ist zu hoffen, dass hier zu einer sachlichen Diskussion zurückgefunden werden kann.

Eine freie und unabhängige Presse kann nur bestehen, wenn die Entstehung redaktioneller Inhalte nachhaltig finanziert werden kann. Das Verlegerrecht, wie es nun auch von der EU vorgesehen wird, ist ein zentraler Baustein dafür, diese Finanzierung in der digitalen Welt sicherstellen zu können. Es wird weder das Verlinken, noch die Nutzung von Presseinhalten durch Privatpersonen einschränken. Es wurde von tausenden Verlagen aller Größen in Europa gefordert. Journalisten werden einen Anteil der Erlöse aus den neuen Rechten erhalten. Das Recht wird Innovationen in journalistische digitale Produkte anregen. Denn nur dort wo ein Produkt so geschützt ist, dass auch Erlöse damit erzielt werden können, sind nachhaltig Innovationen möglich.

Die europäischen Vorgaben ermöglichen dem Gesetzgeber in Deutschland die Regeln besser anwendbar auszugestalten. Daran sollte jeder, dem am Erhalt einer vitalen und vielfältigen digitalen Presselandschaft gelegen ist, ein vitales Interesse haben.

Keinesfalls aber kann es angehen, dass Megaplattformen aufgrund ihrer Marktmacht das bestehende gewerbliche Schutzrechtrecht für die Presse in Deutschland weiterhin faktisch unterlaufen können, indem sie Verlage zu Gratislizenzen zwingen. Hier könnte das Kartellrecht Abhilfe schaffen. So sollte in der laufenden Debatte zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb diskutiert werden, mit welchen Regelungen marktdominanten Unternehmen solche Handlungen untersagt werden könnten.