Beitragsfinanzierte und staatliche Medienangebote

Position des BDZV

Mit öffentlichen Mitteln finanzierte Medienangebote wie Amtsblätter und staatliche Internetportale und Textangebote der Rundfunkanstalten dürfen nicht den Markt der privatwirtschaftlichen Presse stören. In Deutschland besteht ein vielfältiges und umfassendes Angebot medialer Inhalte. Im Interesse des Erhalts einer vielfältigen Medienlandschaft müssen die Medien der öffentlichen Hand und die Rundfunkanstalten Maß halten.

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Dies gilt umso mehr, als die Etablierung von Bezahlangeboten im Internet, für die Presseverlage überlebensnotwendig geworden ist. Wie die beitragsfinanzierten Dienste (ARD/ZDF/Deutschlandradio) sind auch die staatlichen Medienangebote (wie Amtsblätter und amtliche Internetseiten) daher unter Vielfaltsgesichtspunkten problematisch, wenn sie zu weit gehen. Solche Angebote stellen eine existenzgefährdende Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Verlage dar, wenn sie als Alternative zur gedruckten oder digitalen Presse genutzt werden können.

Alle staatlichen und aufgrund staatlicher Beitragsbeschlüsse bestehenden Medienangebote müssen sich an den bestehenden Rechtsrahmen und die hierzu erfolgte Rechtsprechung halten. Darüber hinaus muss der Regelungsrahmen so gefasst werden, dass staatliche und beitragsfinanzierte Medienangebote den Markt der privaten Presse nicht negativ beeinflussen. Der von den Ministerpräsidenten verabschiedete aktuelle Telemedienauftrag der Rundfunkanstalten geht in die richtige Richtung da er die Beschränkungen der Textangebote klarer fasst. Bei den Amtsblättern gibt es noch immer in vielen Bereichen problematischen Wildwuchs.