E-Privacy-Verordnung: ZAW zum abgelehnten Entwurf
Die Ablehnung des Entwurfs für eine E-Privacy-Verordnung interpretiert der ZAW als Zeichen dafür, dass sich die EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, „mit unausgereiften Vorschlägen zum Datenschutz nicht zufriedengeben“. Der Entwurf sollte als gemeinsamer Standpunkt des Europäischen Rats übernommen werden.