Gericht stärkt Wettbewerb im digitalen Raum
Das Landgericht Mainz hat Google untersagt, bei der Einrichtung von Android-Smartphones den eigenen Maildienst Gmail zu bevorzugen. Grundlage ist der EU-Digital Markets Act (DMA), der marktbeherrschende Plattformen verpflichtet, Wettbewerber gleich zu behandeln.