BDZV und VDZ zum Referentenentwurf zur Urheberrechtsreform

Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Urheberrechtsreform wird den Presseverlagen wie den Journalistinnen und Journalisten das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen entziehen. Das erklärten BDZV und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am 15. Oktober 2020 in Berlin mit Blick auf die am Vortag veröffentlichte Anpassung des Urheberrechts an die DSM-Richtlinie (Directive on Copyright in the Digital Single Market) .

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„Große Digitalplattformen wie Google und Facebook dürften danach bis zu 1.000 Zeichen von jedem Presseartikel sowie Pressefotos, die von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladen werden, ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen“, erläutern die Sprecherinnen der Verbände. Das entspreche im Umfang häufig halben oder sogar ganzen Presseartikeln. „Der als Ausgleich vorgesehene gesetzliche Vergütungsanspruch läuft ins Leere.“

Mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bewege sich der innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmte Referentenentwurf zwar in Richtung einer 1:1-Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, führten BDZV und VDZ weiter aus. Das sei im Prinzip begrüßenswert. Allerdings bleibe der deutsche Referentenentwurf hinter den dort gefassten Regelungen zurück, sodass aus Sicht der Verbände auch hier nachgebessert werden müsse.

BDZV und VDZ kündigten an, innerhalb der vom Bundesjustizministerium gesetzten Frist bis zum 6. November eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf abzugeben.