Werberat verzeichnet mehr Beschwerden
Der Deutsche Werberat hat im ersten Halbjahr 2026 über 236 Fälle entschieden. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit 197 Fällen entspricht das einem Anstieg um 19,8 Prozent. Die Zahl der Einzelbeschwerden stieg deutlich stärker: Insgesamt gingen 836 einzelne Beschwerden zu verschiedenen Werbemaßnahmen ein, nach 302 im ersten Halbjahr 2025. Nach Angaben des Werberats war der Anstieg insbesondere auf eine außergewöhnlich hohe Zahl von Beschwerden zu einzelnen Werbekampagnen zurückzuführen.
Von den 236 entschiedenen Fällen beanstandete der Werberat 50 Werbemaßnahmen. In 42 Fällen stellten Unternehmen die kritisierte Werbung ein, in sechs Fällen wurde sie geändert. Zwei Unternehmen werden öffentlich gerügt. Die Beanstandungsquote lag damit bei 21,2 Prozent, nach 11,5 Prozent im ersten Halbjahr 2025. Die Durchsetzungsquote stieg von 92,3 Prozent auf 96 Prozent. In 186 Fällen stellte der Werberat keinen Verstoß gegen seine Verhaltensregeln fest.
Häufigster Beschwerdegrund blieb Geschlechterdiskriminierung. Der Werberat entschied hierzu über 110 Fälle, nach 97 im Vorjahreszeitraum. Besonders stark nahm die Zahl der Fälle wegen sexistischer oder herabwürdigender Darstellungen zu, von 69 auf 95 Fälle. 24 der 110 Fälle wurden beanstandet. Bei den Werbeformen entfielen die meisten entschiedenen Fälle auf Plakatwerbung mit 51 Fällen, gefolgt von Sozialen Netzwerken und Plattformen mit 49 Fällen. Zwei öffentliche Rügen sprach der Werberat wegen herabwürdigender Frauendarstellungen aus.