Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMI zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Stellungnahme von ARD, BDZV, Deutschlandradio, dju in ver.di, DJV, MVFP, Presserat und VAUNET
Der Schutz von Journalistinnen und Journalisten wird im Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts nur unzureichend gewährleistet. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die der der BDZV gemeinsam mit ARD, DJV, MVFP, dju in ver.di, Vaunet, Deutschem Presserat und Deutschlandradio am 14. Juli in Berlin abgegeben hat.
„Die Einführung eines Berufsgeheimnisträgerschutzes, der für alle nachrichtendienstlichen Mittel des Verfassungsschutzes gilt, ist grundsätzlich begrüßenswert“, heißt es in der Stellungnahme. „Der Schutz für Journalistinnen und Journalisten bleibt jedoch relativ. Im Gegensatz dazu sind etwa Geistliche, Rechtsanwälte und parlamentarische Abgeordnete absolut geschützt.“
Der Entwurf des BND-Gesetzes schützt Vertraulichkeitsbeziehungen zwar breiter, höhlt den Schutz aber durch eine weite Ausnahme für Personen aus, „die im Zusammenhang mit einer Bedrohung stehen und Erkenntnisse liefern, die nicht bei den Verantwortlichen selbst zu gewinnen sind“, insbesondere Nachrichtenmittler, "und damit so gut wie alle Journalistinnen und Journalisten, deren Daten für die Nachrichtendienste überhaupt von Interesse
sind".