Presserat spricht 18 Rügen aus
Der Deutsche Presserat hat auf seinen Sitzungen im Juni insgesamt 149 Beschwerden behandelt und 18 öffentliche Rügen ausgesprochen. Die Entscheidungen betrafen unter anderem Verstöße gegen Wahrhaftigkeit, journalistische Sorgfalt, Persönlichkeitsschutz, Diskriminierung, Trennung von Werbung und Redaktion sowie die Trennung von Tätigkeiten.
Mehrere Rügen bezogen sich auf Falschberichterstattung. Das Neue Blatt wurde wegen Artikeln über ein angebliches Ehe-Aus von Prinz Harry und Meghan gerügt, für das nach Darstellung des Presserats keine Anhaltspunkte oder Quellen vorlagen. Bild.de und BZ-Berlin.de erhielten Rügen wegen identischer Artikel über in ihrer Heimat gefährdete Afghanen, die einen Flug nach Deutschland verpasst haben sollten. Die Darstellung stellte sich laut Presserat als falsch heraus; die Redaktionen hätten die Berichterstattung erst mehrere Tage nach Bekanntwerden des tatsächlichen Sachverhalts korrigiert. Die Berliner-Zeitung wurde wegen eines Artikels über eine angebliche Weihnachts-Waffenruhe in der Ukraine gerügt, weil Inhalte aus einem alten Beitrag von 2023 ohne Kennzeichnung irreführend aktuell wirkten.
Weitere Rügen betrafen unter anderem die Berliner Zeitung.de, weil einer Partei in einem Nachbarschaftsstreit keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden sei, sowie die Dithmarsche Landeszeitung wegen der Nennung der Nationalität Tatverdächtiger bei geringfügigen Straftaten ohne erkennbaren sachlichen Zusammenhang. Bild.de wurde zudem wegen der Darstellung von Demonstrierenden als gewaltbereite Gruppe sowie wegen der Veröffentlichung von Namen und unverpixelten Bildern eines Opfers und einer mutmaßlichen Täterin gerügt.
Mehrere Entscheidungen betrafen Schleichwerbung. Gerügt wurden unter anderem Hörzu, Witten Aktuell, Bild.de, Berliner-Zeitung.de, Berliner Abendblatt, Lippische Wochenzeitung und das Onlineangebot des Kölner Stadt-Anzeigers. Der Sendlinger Anzeiger erhielt eine Rüge wegen einer redaktionell gestalteten Parteienwerbung. Lokalkompass.de wurde gerügt, weil ein Nutzer über eine Wahlversammlung schrieb, auf der er selbst kandidiert hatte, ohne diesen Interessenkonflikt offenzulegen.