Presserat spricht 15 Rügen aus

Der Deutsche Presserat hat auf seinen Sitzungen im September 2026 149 Beschwerdeakten behandelt und 15 Rügen ausgesprochen. 13 davon waren öffentlich, zwei nicht öffentlich. Darüber hinaus verhängte das Gremium 28 Missbilligungen und 35 Hinweise. Fünf Beschwerden wurden als begründet bewertet, blieben jedoch ohne Maßnahme; 56 Beschwerden galten als unbegründet. Zehn Verfahren betrafen Wiederaufnahmen und Einsprüche.

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Eine öffentliche Rüge erhielt der Stern wegen seines Covers „Die AfD-Besieger“. Auf dem Titel war unter anderem der Bürgermeister von Gartz zu sehen, obwohl bei der Kommunalwahl 2024 kein AfD-Gegenkandidat angetreten war. Der Presserat wertete die Darstellung als irreführend und als Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Ebenfalls wegen Ziffer 2 rügte er die Badische Zeitung, die ein Expertenzitat um Wörter ergänzt hatte.

Bei Jungefreiheit.de beanstandete der Presserat die heimliche Aufzeichnung und Veröffentlichung eines Telefonats mit einem Mitarbeiter der „Aussteigerhilfe Rechts“. Der Ausschuss sah darin eine unlautere Recherchemethode nach Ziffer 4 sowie einen Verstoß gegen den Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8. Mehrere weitere Rügen betrafen identifizierende Berichterstattung bei Bild.de, darunter Berichte über den Messerangriff von Aschaffenburg, einen jugendlichen Tatverdächtigen und einen Bürgergeld-Kläger.

Rügen wegen Schleichwerbung gingen an die Neue Osnabrücker Zeitung, Emotion und die Deutsche Handwerkszeitung. Die Sächsische Zeitung und Saechsische.de wurden wegen irreführender Balkendiagramme zur Entwicklung von Rechts- und Linksextremismus in Sachsen gerügt. Beim Coburger Tagblatt beanstandete der Presserat einen nicht offengelegten Interessenkonflikt: Der Autor berichtete über Kommunalpolitik, obwohl er zugleich ein Parteiamt innehatte und stellvertretender Bürgermeister war.