OLG Düsseldorf weist Eilantrag ab
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag von sechs Presse-Großhändlern gegen das Bundeskartellamt abgewiesen. Die im Siegburger Kreis zusammengeschlossenen Grossisten wollten die Behörde mit einer Untätigkeitsbeschwerde dazu verpflichten, die von der „Fit for Future“-Verlagsallianz (FFF) vorangetriebene Reform des Pressevertriebs vorläufig zu stoppen.
Nach Auffassung des Gerichts kann eine Beschwerde gegen das Bundeskartellamt, die sich in der Sache gegen die am Kartellverfahren beteiligten Verlage richtet, nicht über eine Eilentscheidung durchgesetzt werden. Das Bundeskartellamt diene dem öffentlichen Interesse und sei nicht dafür zuständig, privatrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Den Grossisten sei es „möglich und zumutbar“, zivilrechtlich gegen die Verlage vorzugehen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen VI Kart 5/26 (V).
Weitere Verfahren laufen weiter
Der Gesamtverband Presse-Großhandel bedauerte die Entscheidung. Mit dem Antrag sollte die Umsetzung des FFF-Modells bundesweit gestoppt werden, bis über dessen kartellrechtliche Zulässigkeit entschieden ist. Das Hauptverfahren der Untätigkeitsbeschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf sowie die gegen die FFF-Verlage gerichtete Unterlassungsklage beim Landgericht Hamburg bleiben nach Angaben des Verbands von der Entscheidung unberührt.
Die FFF-Verlage sehen sich durch den Beschluss darin bestärkt, die Reform des Pressevertriebssystems fortzusetzen. Der Allianz gehören unter anderem der Burda-Verlag, die Bauer Media Group und Axel Springer an. Über die im Juli gegründete Presse-Grosso-Allianz (PGA) wollen die Verlage die bislang regional als Vertriebsmonopolisten tätigen Grossisten ersetzen. Als Begründung verweist die FFF-Allianz auf rückläufige gedruckte Ausgaben und das Ziel, einen wirtschaftlich tragfähigen Vertrieb sicherzustellen. Das Bundeskartellamt hatte Mitte Februar erklärt, das Vorhaben zu dulden.
(epd)