Neue Pflichten für KI-Inhalte
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO). Anbieter und Unternehmen müssen bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte kennzeichnen. Privatpersonen sind von den Vorgaben nicht betroffen, wenn sie KI-Inhalte privat veröffentlichen oder teilen.
Anbieter müssen Herkunft kenntlich machen
Anbieter von KI-Systemen wie Google, Meta oder OpenAI müssen Nutzende darauf hinweisen, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Zudem sollen sie KI-generierte oder manipulierte Inhalte technisch markieren, sofern sich deren Herkunft zuverlässig überprüfen lässt. Möglich sind etwa Wasserzeichen oder maschinenlesbare Metadaten. Für Systeme, die am 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Unternehmen, die KI-Systeme geschäftlich einsetzen, müssen unter anderem über Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung informieren. Kennzeichnungspflichtig sind zudem realistisch wirkende KI-Bilder, -Audioaufnahmen und -Videos. Für Texte gilt die Pflicht, wenn sie Angelegenheiten von öffentlichem Interesse behandeln und vor der Veröffentlichung weder menschlich geprüft noch redaktionell kontrolliert wurden. Redaktionell geprüfte und verantwortete Texte müssen dagegen in der Regel nicht als KI-Inhalte ausgewiesen werden.
Die Kennzeichnung muss klar und deutlich wahrnehmbar sein. Eine bestimmte Form schreibt die Verordnung nicht vor. Bereits vor dem Stichtag erzeugte Inhalte müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Auch der Einsatz reiner Hilfsfunktionen wie Rechtschreibkorrektur, Belichtungsanpassung, Rauschunterdrückung oder Bildzuschnitt löst nach dem Leitfaden keine Kennzeichnungspflicht aus.
Praxisleitfaden für Verlage
Rechtsanwalt Joerg Heidrich hat für BDZV, MVFP und BVDA einen Praxisleitfaden zur KI-Kennzeichnung im Verlag erarbeitet. Er zeigt anhand konkreter Beispiele, welche Inhalte gekennzeichnet werden müssen, welche Ausnahmen gelten und wie Verlage die neuen Vorgaben in Redaktion, Grafik, Social Media, Marketing, Podcast und Video umsetzen können. BDZV-Mitglieder erhalten den Leitfaden exklusiv im Mitgliederbereich.