Medienanstalten begrüßen geplanten EU Kids Act

Die deutschen Landesmedienanstalten begrüßen den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zum Zugang von Kindern zu sozialen Medien. Zugleich warnen sie vor zusätzlicher regulatorischer Komplexität und parallelen Aufsichtsstrukturen. Bestehendes europäisches Recht müsse stärker verzahnt und konsequenter durchgesetzt werden.

Symbolbild Kind mit Smartphone
Canva/BDZV

Der EU Kids Act sieht nach Alter gestaffelte Verbote und Vorgaben für die Nutzung sozialer Medien vor. Für Minderjährige sollen besondere Sicherheitsvorgaben gelten. Nach Angaben der Medienanstalten kommt es dabei vor allem darauf an, bereits bestehende Verpflichtungen der großen Plattformen zum Schutz Minderjähriger durchzusetzen. Bewährte Aufsichtssysteme und vorhandene Expertise sollten gestärkt werden.

DLM-Vorsitzender Thorsten Schmiege hält neue gesetzliche Vorgaben grundsätzlich für sinnvoll, sofern dadurch bestehende Zuständigkeiten nicht geschwächt oder zusätzliche Reibungsverluste geschaffen werden. Tobias Schmid, Europabeauftragter sowie Beauftragter für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) der Medienanstalten, verweist auf den Digital Services Act und die AVMD-Richtlinie als bestehenden Rechtsrahmen. Verstöße von Plattformen müssten spürbare Konsequenzen haben.

Auch die Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Eva-Maria Sommer, sieht die Plattformen in der Verantwortung. Altersdifferenzierte Zugänge könnten nur funktionieren, wenn Anbieter das Alter ihrer Nutzerinnen und Nutzer verlässlich berücksichtigen und wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen. Elterliche Begleitung bleibe wichtig, könne entsprechende Maßnahmen der Anbieter aber nicht ersetzen. Der Gesetzesvorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten beraten und verabschiedet werden.

(epd)