Landgericht stoppt vorerst Auswertung von Zeit-Aufnahmen
Das Landgericht Hamburg lässt die bei einer Journalistin der „Zeit“ sichergestellten Interview-Aufzeichnungen vorerst nicht auswerten. Die Strafkammer traf die Entscheidung am 21. Oktober 2026 auf Antrag der Journalistin und des „Zeit“-Verlags, die gegen die Sicherstellung Beschwerde eingelegt haben. Das öffentliche Interesse an einer sofortigen Auswertung überwiege angesichts der betroffenen Grundrechte nicht, erklärte das Gericht. Andernfalls könnten den Beschwerdeführern schwere Nachteile drohen.
Die Aufzeichnungen hatte das Landgericht am 12. Oktober sicherstellen lassen. Nachdem Durchsuchungen der Redaktion und der Wohnung der Mitarbeiterin angedroht worden waren, gab die Journalistin das Material heraus. Nach Angaben der „Zeit“ waren die Tonaufnahmen zuvor versiegelt worden, um eine Verwertung vor Abschluss der rechtlichen Prüfung zu verhindern.
Das Gericht hält die Interviews für möglicherweise wichtige Beweismittel im Verfahren gegen Christina Block und sechs weitere Beschuldigte wegen Kindesentführung oder Beihilfe dazu. Sie könnten Angaben enthalten, die bislang nicht Gegenstand der Hauptverhandlung waren. Bekannt wurden die Aufzeichnungen durch den Ende September veröffentlichten Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“. Darin sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin Gespräche mit der Familie des Vaters zu hören.
Eine Entscheidung über die Beschwerde steht noch aus. Sollte das Landgericht sie zurückweisen, müsste sich gegebenenfalls das Hanseatische Oberlandesgericht mit dem Fall befassen. Die Sicherstellung hatte Kritik von Medien, Verbänden und Politikern ausgelöst, die darin einen Angriff auf die Pressefreiheit sahen. „Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo widersprach der Darstellung, die Journalistin habe die Aufnahmen freiwillig übergeben. Der Prozess soll am 28. Oktober fortgesetzt werden.
(dpa)